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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1898
- Sprache
- Deutsch
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Herder'sche Verlagshandlung in Freiburg ferner: 8180 Klein, Weltgeschichte. 9. Slufl. 3 Kraß u LandoiS, Mineralreich. 6. Aufl. 1 ^ 40 I-skmkudl, tdsoloxis, woralis. 9. Lud. 16 xsl>. 20 Pesch, relig. Leben. 9. Aufl. Geb. 1 ^ 4b H. Franz Klnge'S Verlag in Reval. Lenz, Jesus allein. 6 geb. 7 Bergengrün, Herzog Christoph von Mecklenburg. 6 .F. Georg Heinrich Meyer in Letpzig. Sohnrey's Dorfgeschichten. Lsg. 1. 50 H. 8187 8187 8186 8181 > K. Scherer in Karlsruhe. 8179 öoüsrsr, bürgsrl. dssstxbueb. 6sl>. 5 ^ 50 iß. Caesar Schmidt in Zürich. 8187 doldstsiu, Ilrodristsutuiu und 8ooig.1äsmolrr8,tis. 3 Spielhageu L Schurich in Wien. 8180 Liudroroviss, VsrüLltuis Lvisodsu krsis und Oousurutiou. 1 — dsr uuxar. Lissuds.br,-2ousu-1's.rit. 1 .F. lllsiu, srobitsbtou. Loriusutsbrs. 3. Lud, 2. dskt. 2 Ldrsssdusb dsr Lpsditsurs. 6 Paul Reubner in Köln. tzeumann, ein Schicksalslied. 1 ^ 50 I. Reumann in Neudamm. 8188 Hilfreich, das kranke Schwein. 2, Aufl. Geb. 1 ^ 60 H. Küster, das Kälten des Ackers. 3. Aufl. 1 1888 Voigtländer'S Verlag in Leipzig. Warncke, Fritz Reuter. 2 geb. 2 25 8181 Or. E. Wolff in München. 8188 disssubsxsu, Lsbrduob dsr öotsuik. 2. Lud. 7 KSd. 8 Nichtamtlicher Teil. Imaginäre Werte und Rechte. Vortrag gehalten im Verband Deutscher Bücherrevisoren zu Berlin am 15. September 1898 von D. Schönwandt. (Vergl. die Mitteilungen über den -ideellen Wert von Zeitschriften u. s. w.. im Börsenblatt 1898, Nr. 172, 176, 179, 183 u. 18t.) Zu den imaginären Werten kann man in weitestem Sinne außer dem Gold eigentlich alles rechnen, denn bei jeder Ware, die der Kaufmann auf Lager hat, bei jeder Buchforderung, ja selbst bei Hypotheken, Wechseln und Silber ist der Wert mindestens schwankend, häufig sogar nur eingebildet und be ruht vielfach nur auf Treue und Glauben. Doch sind es nicht die genannten Werte, die man mit dem Ausdruck »Imaginäre Werte« bezeichnet. Es sind durchweg Rechte, Monopole und dergl , die man damit bezeichnet; ein Haupt merkmal ist dabei, daß ihr Wert nie in Geld ausgedrückt ist, wenn sie auf Urkunden und Verträge gegründet sind, sondern von Fall zu Fall berechnet oder vielmehr geschätzt werden muß. In sehr vielen Fällen fehlt sogar die Grundlage und gründet sich das Recht lediglich auf Gewohnheit. Die Notwendigkeit, derartige Werte zu schätzen, macht nun die Arbeit der Verbuchung besonders schwierig; wir sind dabei durchweg auf die Angaben und Ansichten der betreffen den Besitzer angewiesen, zu einer Kontrolle fehlen uns in der Regel die nötigen Unterlagen. Soweit eine geordnete Buch führung von einigen Jahren vorliegt, haben wir diese Unter lagen und können mit ziemlicher Sicherheit den reellen Wert bestimmen, wenn auch unter manchem Vorbehalt, da es durchaus nicht selten ist, daß einer dieser Werte beim Ueber- gang in andre Hände fast ganz verschwindet, auch wohl ein mal sich bedeutend vermehrt. In der Regel haben wir ja eigentlich nur Lieferungen zu verbuchen, entweder den Eingang oder den Ausganz der selben zu vereinbarten Preisen, und wir können darin 'auch die ganze Kassenbewegung eines Geschäfts einschließen. Bei allen imaginären Werten fällt dies fort, sie erscheinen nur dann als eingegangene Lieferung, wenn sie im Ganzen angekauft werden, oder als Ausgang, wenn sie im Ganzen verkauft werden. In diesen beiden nicht allzu häufigen Fällen haben wir mit der Bewertung keine Umstände, weil diese durch den Kaufpreis gegeben ist; ob die Bewertung richtig und angemessen ist, ist Sache der Kontrahenten. Durchweg werden aber die imaginären Werte durch Geistesarbeit erworben, und es erscheinen in den üblichen Geschäftsbüchern nur wenige Nebenkosten, obgleich gerade die imaginären Werte oft einen ganz bedeutenden reellen Wert ' repräsentieren. Ich will zur Verdeutlichung nur einige Arten namentlich anführen; es sind u. a. die Patentrechte, die Apothekergerechtsame, die Verlagsrechte, das Firmen recht, dauernde Lieferungsverträge u. s. w. Der reelle Wert gründet sich auch hier auf die Rente, die sie bringen. Die Rente ist einfach zu kapitalisieren. Wenn nun eine Grundrente mit dem zwanzigfachen Betrage kapitalisiert wird, so ist dieser Betrag hier viel zu hoch, denn so sicher ist doch die aus solchen Rechten fließende Rente nicht, außerdem ist sie meistens auch schwankend und die Dauer häufig unsicher. Je nach der Sicherheit und der voraussicht lichen Dauer ist daher mit einem kleineren Betrage zu kapi talisieren. Der einfache Betrag kann unter gewissen Verhält nissen schon zu hoch sein, der zehnfache in anderen Fällen noch zu niedrig. Hier heißt es alle möglichen Verhältnisse beachten und berücksichtigen, doch würde ich Sie langweilen, wenn ich Ihnen dafür viele Beispiele vorlegen wollte; auf Grund einer geordneten Buchführung macht die angemessene Bewertung keine besondern Schwierigkeiten. Der Grundsatz, den Wert nach der Rente zu berechnen, muß überall als Richtschnur dienen, doch können auch Fälle Vorkommen, wo ein Wert zu berechnen ist, ohne daß bisher eine Rente erzielt war. Dies wird meistens dann eintreten, wenn ein junges Geschäft wohl schon die Rechte erworben, aber noch nicht ausgebeutet hat, hierzu vielmehr noch Geld mittel anschaffen will oder muß, resp. durch die Bewertung das Gleichgewicht der Bilanz Herstellen möchte. In solchem Falle würde ich vorschlagen, die aufgewendeten Kosten für Erwerb und Bekanntmachung in weitestem Sinne als Wert in die Bilanz einzustellen; dann muß der künftige Erfolg entscheiden, ob dies gerechtfertigt war. Ist durch besondere Verhältnisse schon festgestellt, daß nie ein Erfolg zu erzielen sein wird, so ist natürlich sofortiges Abschreiben als Verlust das allein Richtige. Die Natur aller dieser Werte ist sehr verschieden, ebenso wie die Rechte, auf die sie sich gründen; dies muß bei der Buchung genau beachtet werden. Ein Teil, wie die Patente, hat gesetzmäßig nur eine bestimmte, verhältnismäßig kurze Dauer, ist zudem häufig noch einer scharfen Kon kurrenz ausgesetzt, die bestrebt ist. Besseres zu liefern; wo also Patentwerte Vorkommen, müssen dieselben mit einer- hohen Quote amortisiert werden. Ein andrer Teil bleibt verhältnismäßig stabil wie die Apothekergerechtsame, deren Wert sich nur unter ganz selten vorkommenden besonderen Verhältnissen bedeutend verringert, im gewöhnlichen Lauf der Dinge aber stetig steigt; bei diesem Teil würde ich stets wieder die ursprüngliche Kaufsumme als Aktivposten in die Inventur einstellen und mich um das Schwanken der
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