VgrlaS von LlIMt lljs8ellmlll, VsrlLAsbuelili. in vsrlin. Der VsKstarianismus. Lin VortrnZ VON vr. 6. V. VNUKV, Droksssor Oer pb^siologisobsn Oüsmio in Dusel. 2v6it6 L.nkluxs. --- 8". 1901. 80 H. Ledark uvk. ^u vsrlan^sn. Aus Anlaß der in den September und Oktober d. I. fallenden hohen MW» FciertGr kann jede rührige Buchhandlung mit Leichtigkeit einen lohnenden Verdienst dadurch erzielen, daß sie die Geschichte der deutschen Inden von vr. Ad. Kohut, illustr. von Th. Kutsch mann, ihrer jüdischen Kundschaft als schönstes Kestgeschenk besonders empfiehlt. Ein Erfolg bleibt sicher nicht ans! H>reis gebunden 25 ^ ord. Hialiatt 40°/^ und lt/10. Hochachtungsvoll Deutscher Verlag (G. m. b. H.) Berlin 81V., Königgrätzerstr. 41/42. ^uvköikrMkkoit. 8osbsn srseüisn im Kommissionsverlags von I'r. 1?itt6l lVaotrk. (Lnnatü L Vüost) in Dresden: „1138 eiiiliili lieb lligdöles" ^bsolates veilvsrkabrsn gegen Anelrsr- barnrnbr. D. a. soürsidt Dr. med. Diseü er - Dalle über das Nittel: 8is Naben sioü um die Vintüllrung lüres Zps^iülrnms sin grosses Verdienst srrvorbsn! vreis 2 ^ 50 ^ orä, L eond. (nur einrslns vxplre.) mit 25"/,, dar znv 33'/z o/o stabaft. o > ^7^^ ö ZI In Kürze erscheint: Handbuch für die ADW Kr ilickm Ccrilbtsbarkkit in Friedensreiten enthaltend 1. die Bestimmungen über die Hrgane für die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit und ihre Aufgaben 2. die Angabe der wesentlichen straf- und disziplinarrechtlichen Forschriften nebst Erläuterungen und 3. die Durchführung des Verfahrens an ausgewählten Beispielen unter Zugrundelegung der vorgeschriebenen Prozeßformulare. Herausgegeben von Prof. vr. Julius Weiffkubach, und Friedrich Wolf, Wirklichem Geheimen Kricgsrath, Chef Geheimem Kricgsrath und Vortragendem der Justizabtheilung des Preußischen Rath im Preußischen Kriegsministerium. Kriegsministeriums, Preis: Geheftet etwa 4 ^ ord., 3 ^ netto. In Ganzleinwandband etwa 5 ord., 3 ^ 75 netto. Das Buch bezweckt, in Erweiterung der Aufgaben, die sich Prof. Dr. Weiffenbachs „Einführung in die Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898" gestellt hat, die unmittelbare praktische Anwendung der Militärstrafgerichtsordnnng für das Gebiet der niederen Gerichtsbarkeit, soweit es sich um deren Ausübung in Friedenszeiten handelt, nach Möglichkeit ZU erleichtern. Es enthält deshalb alles, was für den Gerichtshcrrn, den Gerichtsoffizier, die Richter in den Standgerichten und den Militärgerichtsschreibcr von Wichtigkeit ist, und dies nicht nur in Beziehung auf die Bildung des Gerichts und das Verfahren; es stellt vielmehr auch die wichtigeren der zur Anwendung zu bringenden Strafbestim mungen zusammen und erläutert dieselben auf der Grundlage der bisherigen Recht sprechung der Militärgerichte. Durchgrführte Beispiele bringen das gesamte Verfahren von seinem ersten Beginn an bis zu seinem endgiltigen Abschluß, an der Hand der vorgeschriebenen Prozeßformularc, zu klarer An schauung. Wir empfehlen das „Handbuch" Ihrer besonderen Verwendung und bitten zu verlangen. Berlin, Anfang September 1900. E. S. Mittler <K Sohn.