I278S X° 302,29. Dczemb« 1927. Ferüqe Büchsr. v»is,nbl°» s. t. DII^n. »uchh-nd-l. Soeben erschien: preußisches SiemveMeuergesetz in der Fassung vom 27. Oktober 1924 nebst den Ausführungsbestimmungen und der gemeinschaftlichen Verfügung erläutert von Dr». «karl Becher Rechtsanwalt und Notar in Berlin Geh. 8 M., geb. 9 M. Der vorliegende Handkommenlar bringt eine Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Recht sprechung und der Verwaltungsübung. Dabei ist aber Wert darauf gelegt, die allgemeinen Grundlehren schärfer herauszuarbeiten; so ist der Entstehung der Steuerpflicht und der Umgehung der Steuerpflicht je ein besonderer Abschnitt gewidmet. Um die Dar stellung anschaulicher zu gestalten, sind Entscheidungen, die für das Verständnis des Gesetzes von instruktiver Bedeutung sind, mit Tatbestand und Gründen vollinhaltlich wiedergegebcn. Die Ausführungsbestimmungen und die gemeinschaftliche Verfügung des Justiznlinisters und des Finanzministers über gerichtliche Landesstempelsachen sind nicht nur im Anhang abgedruckt, sondern, soweit die Darstellung es zweckmässig erscheinen liest, schon bei den Erläuterungen verarbeitet. — So ist alles darauf abgestellt, der Praxis ein brauchbares Hilfsmittel für die Anwendung des Gesetzes zu bieten. Interessenten sind die Gerichte. Landesfinanzämter, Finanzämter, Kommunalbehörden, ferner die Rechts anwälte und Notare, Stempelverteiler» Steuerberater, die groben Industriellen Unternehmungen usw. Wir bitten zu verlangen. Zettel liegt bei. G Berlin 1V Linkstrahe 16 Kranz Vahle« Soeben erschien Nicht 30 sondern so Jahre Urheberschutz! Ein Wort in letzter Stunde von Prof. vr. H. H. Houben Geheftet 50 Pfennig In dieser Broschüre legt der bekannte Gelehrte schlagend dar. wie irrig die Ansicht ist, eine Verlängerung der Schutzfrist beeinträchtige unser geistiges Leben. Houben zeigt, dass die Beibehaltung der längst veralteten, vor yo Jahren geschaffenen 30 jährigen Schutzfrist unter den heutigen Zelten in Wirklichkeit eine geflissentliche Mißachtung des geistigen Eigentums überhaupt und des deutschen im besonderen darstcllt. Oie 30 jährige Schutzfrist reicht nicht einmal aus. d,e gleiche, geschweige denn die folgende Generation des Autors sichcrzustellcn. Die Schrift belegt, daß die so jährige Schutzfrist für uns eine Ehren pflicht und zugleich eine Pflicht der Vernunft ist. In der ganzen übrigen nicht zum deutschsprachigen Romplcx zählenden Welt ist die so jährige Schutzfrist der Berner Ronvention anerkannt. Interessenten für diese Schrift sind alle Männer der 8edcr, Lehrer, Iuristen und höhere Beamte, mit einem Wort alle, welche am geistigen Leben unseres Volkes teilnehmen. G Ed.Avenarius - Verlagsbuchhandlung - Leipzig