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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1906
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- Deutsch
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^ 5, 8. Januar 19S6. Nichtamtlicher Teil. 211 Franklin ist auch die Einführung des deutschen Unter richts in Amerika zu danken. Er hatte die Philosophische Gesellschaft in Philadelphia ins Leben gerufen, und auf deren Anregung wurde 1719 die kubliv ok tbe Oit^ ok kbilsäolpbm gegründet, die zuerst deutschen Unter richt erteilte. Als die zu einer Universität ausge staltet wurde, erhielt sie auch eine eigne deutsche Fakultät. Noch am Abend seines Lebens war der große amerika nische Staatsmann und Schriftsteller seines Berufes als Buchdrucker und Buchhändler eingedenk, wie dies die nach stehende bezeichnende, von ihm selbst verfaßte Grabschrift, die zugleich von seinem Gottvertrauen Zeugnis ablegt, be weist: ll'bs Loäzt ok kRXklkUM. kiüoter Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsschutz in den Vereinigten Staaten N.-A. — Die New Jorker Staatszeitung vom 20. Dezember 1905 ,neldet folgendes: Gemälde und Statuen brauchen keinen Vermerk, daß Vervielfältigung verboten. Der durch Herrn Werckmeister von der Photographischen Gesellschaft in Berlin gegen die ^.moriean lodaoeo 60. wegen Verletzung des Verlagsrechts eingeleitete Prozeß wurde gestern bei der durch Entscheidung der Appellations-Instanz er folgten zweiten Verhandlung durch Bundesrichter Holt im Sinne des Klägers entschieden. Die beklagte Gesellschaft hatte W. Dondy Sattlers Bild »Der Chor«, auf das Werckmeister 1894 das Vervielfältigungsrecht er worben hatte. Nachdrucken laßen und machte zur Entschuldigung geltend, das Bild sei ein volles Jahr in der Uonäon ko^al ausgestellt gewesen. Richter Holt entschied, daß die Akademie strikt verbiete, daß ein Künstler sich seiner Rechte be gebe, während das Bild oder die Statue ausgestellt sei, und das Gesetz beabsichtige sicher nicht, die Wirkung eines Kunstwerks zu schädigen, indem es verlange, das Wort »Gesetzlich geschützt- solle darauf angebracht werden. * Geschäftsjubiläum. — Die angesehene Firma Adolf Henzes Verlag in Leipzig beging am 1. Januar 1906 die Feier ihres fünfzigjährigen Bestehens. Sie wurde am 1. Januar 1856 eröffnet. Gegenwärtige Inhaber sind die Herren Felix Hector Adolf Henze, Karl Friedrich Arthur Henze und Karl Friedrich Arno Henze. — * Remittendenfakturen OM. 1906. (Vgl. 1905 Nr. 292, 295, 296. 298, 299. 301, 302; 1906 Nr. 1. 3 d. Bl.) — Weiter ein gegangen: Strecker L Schröder, Stuttgart; S. Karger, Berlin; I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Verlagskonto, Leipzig; Herm. Beyer, Leipzig; C. Bange's Verlag, Leipzig; Franz Goerlichs Verlag, Breslau; Otto Hendel Verlag, Halle. Mit Dank für die gefälligen Einsendungen schließen wir hiermit diese Verzeichnung frühzeitig versandter Remittenden- faktur-Vordrucke OM. 1906 und bitten, weitere Einsendungen nunmehr zu unterlassen. Red. * Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Land gericht Bochum ist am 8. August v. I. der Redakteur des Volks blattes, Peter Agnes, wegen Beleidigung der Bergwerksgesellschaft Hibernia zu einer Geldstrafe von 200 ^ verurteilt worden. Er hatte in seinem Blatte mitgeteilt, daß die Zechen Shamrock III und IV zwei Bergleute entlassen und einen dritten nicht wieder angestellt hatren. Daran waren einige Bemerkungen geknüpft, die für die Bergwerksgesellschaft Hibernia ehrverletzend waren. — Auf die Revision des Angeklagten hob am 4. d. M. das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. »Aktiengesellschaften können nicht beleidigt werden, sondern nur bestimmt bezeichnete Menschen. Die Publikationsbefugnis ist der Direktion der Hibernia zugesprochen worden. Ob aber die gerade in der Direktion sitzenden Personen die Beleidigten sind, ist nicht ersichtlich. Es ist sehr wohl möglich, daß die Personen teilweise gewechselt haben, so daß einzelnen die Publikationsbefugnis zu Unrecht zugesprochen sein würde.» Die meistgelesenen Bücher Herbst 1904—Herbst 1905. — »Das Literarische Echo« (Berlin, Egon Fleische! L Co.) hat, seiner Gewohnheit folgend, sich auch in diesem Jahr wieder bei im Ausland) nach den von ihren Kunden am häufigsten begehrten neuen Büchern erkundigt. Das Ergebnis der Umfrage findet sich in Heft 7 des 8. Jahrgangs vom 1. Januar 1906. Es gründet sich auf 15l Antworten. Als die meistgelesenen Bücher wurden folgende bezeichnet: 1) -Götz Krafft« (I—III) von Cd. Stilgebauer (Berlin, Rich. Bong) llOmal 2) »Tagebuch einer Verlorenen«, herausgegeben von Margarete Boehme (Berlin, F. Fontane L Co.) 77 „ 3) »Peter Camenzind« von Hermann Hesse (Berlin, S. Fischer) 63 „ 4) »Asmus Sempers Jugendland« von Otto Ernst (Leipzig, L. Staackmann) 49 „ 5) »Das schlafende Heer« von C. Viebig (Berlin, E. Fleische! L Co.) 47 ., 6) »Heimat des Herzens« von G. Freiherrn von Ompteda (Berlin, E. Fleischel L Co.) 34 „ 7) »Der hohe Schein« von L. Ganghofer (Stuttgart, Adolf Bonz L Comp.) 27 „ 8) »Die Buddenbrooks- von Th. Mann (Berlin, S. Fischer) 27 „ Als meistgelesene Autoren wurden genannt: 1) Stilgebauer 110 mal 5) Ernst 49 mal 2) Viebig 78 ,. 6) Ompteda 3) Böhme 7? .. 7) Frenssen 37 4) Hesse 63 „ 8) Ganghofer 34 „ Als Ergänzung schließt die Redaktion des -Literarischen Echos- diejenigen Bücher an, die größere Stimmenzahlen auf sich ver einigt haben. Es sind: G. Frenssen. Jörn Uhl (25). I. R. zur Megede, Der Überkater (23), Wilhelm Hegeler, Flammen (19), Rudolf Herzog, Das Lebenslied (17), C. Viebig, Naturgewalten (17), Rudolf Stratz, Gib mir die Hand (14), Rosegger. I. kl. k. I. (13). Beyerlein, Similde Hegewalt (11), Heyking, Briefe, die ihn nicht erreichten (10), C. Viebig, Die Wacht am Rhein (10). Als meistgelesene Autoren kommen im Anschluß an die vor genannten noch folgende mit größeren Stimmenzahlen in Be tracht: Th. Mann (30), Wilhelm Hegeler (25), I. N. zur Megede (23), Nataly von Cschstruth (20), F. A. Beyerlein (18), Rosegger (17), Rudolf Stratz (17). Die Fortschritte des Rechts 1896—1905, die Rechts- literatur und der Buchhandel. — In Nr. 1 der »Deutschen Juristen-Zeitung- XI. Jahrgang 1906 (Berlin, Otto Liebmann) gibt Professor Or. P. La band eine Übersicht über die Fortschritte des Rechts im letzten Jahrzehnt. Er betont, daß die während dieses Zeitraums mit großer Kraft eingesetzte Rechtsentwickelung das eben vergangene Jahrzehnt auch zu einer Periode der zioi- Kodifikation habe ein Anschwellen der Literatur zur unmittelbaren Folge; wenn man aber die Literatur, die sich an das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und die andern Justizgesetze sofort nach 29*
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