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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1905
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- Deutsch
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.V 223, 25. September 1905. Nichtamtlicher Teil. 8435 nicht genügend Reformen einführe. Die Strenge der Hütung des Briefgeheimnisses bekannten Sozialisten gegenüber wurde in Zweifel gezogen. Nach dreijähriger Dienstzeit sei ein Beamter ohne Grund entlassen worden; die ersparten Pensionen gäben der Post Gelegenheit, mit vermehrten Überschüssen zu prunken. — Schließlich wurde auch die deutsche Post mit der russischen in Vergleich gestellt. Wegen dieses Artikels wurde der verantwortliche Redakteur Paul Lange, der nicht der Verfasser ist, am 24. Fe bruar d. I. vom Landgericht Leipzig zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die erhobenen Vorwürfe, die sich als grundlos erwiesen, wurden als beleidigend erkannt, auch der Vergleich mit dem russischen Beamtentum, das, wie es im Urteil heißt, mit Recht oder Unrecht in üblem Rufe stehe. Festgestellt wurde, daß der Angeklagte den Inhalt des Artikels gekannt hat, ehe er abgedruckt wurde. Die Revision des Angeklagten kam am 22. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Erhoben waren prozessuale und materielle Rügen. Behauptet wurde insbesondre, daß der Straf antrag den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche. Den An trag hätte nur Herr Krätke stellen können; er sei aber von einem Herrn gestellt worden, dessen Name mit H beginne und im übrigen unleserlich sei. Der Rcichsanwalt erklärte sämtliche Rügen für un begründet. Beleidigt sei die Behörde, und der Stellvertreter des Chefs derselben könne Strafantrag stellen; wie er heißt, darauf komme es nicht an. Die Täterschaft des Angeklagten sei ein wandfrei festgestellt, denn das Urteil ergebe, daß der Artikel mit Wissen des Angeklagten, der seinen Inhalt gekannt habe, ausge nommen worden sei. Das Reichsgericht schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Verwerfung der Revision. Lentze. In Österreich verboten. — Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnis vom 14. September 1905, Pr. 10/5, die Weiterverbreitung der nicht periodischen, im Selbstverlag des Vereins der Freidenker in Gablonz erschienenen Druckschrift: «Glaube und Vernunft« von vr. Georg Kramer aus Magdeburg zur Gänze nach K 122a und 303 St.-G. verboten. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung.) Handelsinspektoren. — Der Zentralverband der Hand- lungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands nahm in einer am 22. d. M. abends im Lokal »Sanssouci« in Leipzig ab gehaltenen Versammlung Stellung zu der von allen Gehilfen- Organisationen gestellten Forderung der Anstellung von Handels inspektoren. Nach einem beifällig aufgenommenen Bericht des Herrn W. Wittig über diesen Punkt gelangte folgende Resolution zur Annahme: »Die am 22. September im Sanssouci tagende, von 600 Handelsangestellten besuchte Versammlung bezeichnet die Schaffung einer Handelsinspektion als im Interesse der Handelsangestellten dringend erforderlich und begrüßt es, daß die Kaufmannsgerichts beisitzer des Zentralverbandes der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen die Frage am Orte in Fluß gebracht haben. Die Beschwerden der Handelsangestellten, daß die zu ihrem Schutze er lassenen Gesetzesvorschriften nicht durchgeführt werden, sind durch die amtliche Statistik längst als begründet nachgewiesen. Jährlich werden mehr als zehntausend Geschäftsinhaber wegen Übertretung der Vorschriften über die Ruhepausen, den Laden schluß und die Sonntagsruhe bestraft. Wenn soviel Strafsälle trotz des Fehlens einer besondern Kontrolle ermittelt werden, so läßt sich daraus leicht erkennen, wie zahlreich die Übertretungen in Wirklichkeit sein mögen und wie notwendig die Anstellung von Handelsinspektoren ist, denen die Aufsicht hierüber obliegen soll. Die amtliche Strafstatistik erstreckt sich nicht auf die Ge setzesvorschriften über das Lehrlingswesen, die Sitzgelegen heit in Verkaufsstellen, die Arbeitsordnungen, die Einrich tung und Instandhaltung der Geschäftsräume und Gerät schaften, sowie das Kost- und Logiswesen. Hier fehlen amt liche Nachweise. Aber auch die Durchführung dieser Bestimmungen ist eine Notwendigkeit. Daß die Geschäftsinhaber und deren Vertretungen die Forderung der Angestellten nach Handelsinspek toren bekämpfen, erklärt sich die Versammlung durch den Inte ressengegensatz zwischen Prinzipalen einer- und Angestellten anderseits. Die Versammelten protestieren dagegen, daß das sächsische Ministerium insofern ganz einseitig zu der Sache Stel lung nimmt, als es nur die Gemeindebehörden und die Ver tretungen der Geschäftsinhaber, nicht aber die der Gehilfen befragt, ob die Anstellung von Handelsinspektoren notwendig ist. Welches Ergebnis diese Erhebungen des Ministeriums haben, ist nicht zweifelhaft; aber ebenso sicher ist, daß das auf diese Weise gewonnene Material untauglich ist, als Unterlage für die Gesetzgebung benutzt zu werden. Die Versammelten sprechen ihr Bedauern darüber aus, daß der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts, dem als Vertreter des Stadtrats die Miß stände bezüglich der Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe nicht unbekannt sein können, nicht in dementsprechender Weise zur An stellung von Handelsinspektoren Stellung genommen hat. Die Versammlung fordert deshalb oon der Reichsgesetzgebung die Schaffung einer Handelsinspektion mit Anschluß an die Gswerbe- inspektion und unter Hinzuziehung von Gehilfen.« Post. — Vom 1. Oktober ab sind im Verkehr mit Bolivien Postanweisungen bis zu 400 zulässig. Bei der Einzahlung in Deutschland sind die Beträge auf den Postanweisungen in der , Markwährung anzugeben. Die Auszahlung in Bolivien erfolgt in der dortigen Landeswährung nach dem Tageskurse. Die Taxe wird bei Beträgen bis 80 >6 mit 20 -ß für je 20 und bei überschießenden Beträgen mit 20 für je 40 berechnet. Telegraphische Postanweisungen sind im Verkehr mit Bolivien nicht zulässig. Der literarische Nachlaß Karl von Heigels. — über den literarischen Nachlaß des kürzlich verstorbenen Schriftstellers Karl von Heigel berichtet ein Redakteur des »Neuen Wiener Journals«, der in Riva am Gardasee die Witwe besucht hat, nach der Wiedergabe im Leipziger Tageblatt folgendes: Karl oon Heigel hinterläßt einen Roman, der, wie die meisten seiner belletristischen Sachen, am Gardasee spielt. Der Titel fehlt daran; es war eine Eigenheit Heigels, daß er seinen Schöpfungen erst zuletzt den Namen gab. Zuerst, meinte er einmal scherzhaft, muß das Kind da sein, dann kann man an die Taufe gehen. Der Roman ist vollkommen druckreif. Heigel selbst mag ihn noch nicht für vollendet gehalten haben, weil er noch ein Kapitel einzusügen gedachte. Die Krankheit hat ihn an Verwirklichung dieser Absicht gehindert. Der Roman ist, wie Frau von Heigel betont, durchaus modern und wird wegen der vielen anziehenden Naturschilderungen und der fesselnden Bilder aus dem Gesell schaftsleben die Freunde des Dichters hoffentlich vermehren. Der Roman füllt im Manuskript 200 Quartseiten. Außer diesem Roman hinterläßt Heigel ein unvollendetes Drama, das bis zum dritten Akt gediehen ist. Es hat in seinem Stoff eine frappante Ähnlichkeit mit Ohorns Stück »Die Brüder von St. Bernhard«, das Heigel indes nicht gekannt hat. Wie in diesem Stück zeichnet auch Heigel Klostermilieu; hier wie dort der schwere Konflikt eines Ordenspriesters zwischen Pflicht und Gewissen. Auch zahlreiche Gedichte finden sich im Nachlaß Heigels, von denen viele seiner besten Periode angehören. Frau von Heigel gedenkt, im Verein mit ihrem Schwager, dem be kannten Historiker Professor Karl Theodor Heigel in München, den Nachlaß zu sichten und eine Sammlung Gedichte herauszugeben. Des wettern plant die Witwe des Dichters eine Neuauflage des im Jahre 1856 erschienenen Epos »Bar Cochba der letzte Juden könig«, das schon seit Jahren im Buchhandel vergriffen ist. Auch soll eins oder das andre der sogenannten Königsdramen Heigels, die ack asum Dslxbivi, das ist speziell für Ludwig II. geschrieben und darum fast unbekannt geblieben sind, im Neudruck erscheinen. Deutsch-amerikanischer Professorentausch. — Der soeben in Wien abgehaltene Arbeiterversicherungs-Kongreß gab Gelegenheit, die Anschauung des amerikanischen Gastes Charles R. Henderson, Professors der Soziologie an der Universität zu Chicago, eines Kongreßteilnehmers, über die Ersprießlichkeit des vom Deutschen Kaiser aus dem Gebiet der theoretischen Erörterung in die praktische Erprobung hinübergeleiteten deutsch-amerikanischen Professorentausches zu hören. »Die amerikanischen Universitäten«, so äußerte sich (der Neuen Freien Presse zufolge) Professor Henderson, »sind völlig einig in der Sympathie für das System des Professoren tausches. Die Völker werden dadurch einander näher gebracht, die 1118*
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