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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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scheu Deutschland »nd England ist bereits in den letzten Jahren in der Presse »nd in der Handels- und Bersichertenwelt wiederholt eingehend erörtert worden. Es ist dabei vorwiegend die Ansicht ver treten worden, das; im Falle eines Krieges zwischen England und einem anderen Staate privatrechtliche Verpflichtungen einer eng lische» Gesellschaft gegenüber den Angehörigen des gegnerischen Staates nicht anerkannt würden, und das; es englischen Versiche- rnngsnnternehmnngcn verboten sei. die mit Angehörigen des feind lichen Staates abgeschlossenen Verträge zu erfüllen. Das Kaiser liche Anfsichtsamt hat diese Behauptungen bereits früher ans ihre Richtigkeit hin zu prüfen versucht. Es ist dabei, zumal es auf dem in Rede stehenden Gebiet ein kodifiziertes englisches Recht nicht gibt, nicht gelungen, festznstcllen, daß die ausgestellten Behauptungen unbegründet sind. Auch neuere Erörterungen über jene Frage sind geeignet, die Besorgnis zu verstärken, daß infolge des nunmehr tatsächlich einge- treteneit Kriegszustandes die Rechtslage der deutschen Versiche rungsnehmer eine »»sichere ist. Allerdings haben die für das Deutsche Reich bestellten Hauptbevollmächtigten der englischen Ge sellschaften auf diesseitige Anfrage noch in den letzten Tagen die Er klärung abgegeben, daß sic die Rechtsverpflichtungen ans den von ihnen im Jnlande abgeschlossenen Versicherungsverträgen anerkennen. Über die Bedeutung dieser Erklärung können indessen Zweifel in sofern bestehen, als es ungewiß ist, ob Ansprüche, für die im In land ein Zugrifssobjckt, eine Kaution oder sonstige Vermögens stücke nicht oder nicht mehr vorhanden sind, unter allen Umständen erfüllt werden können. Die Forderungen des Kleinhandels. — Der Kleinhandeis-Aus- schuß der Berliner Handelskammer hat sich mit der Lage der ver schiedenen Zweige des Berliner Kleinhandels beschäftigt. Er stellt vor weg fest, daß die Interessen des Kleinhandels sich durchaus im Nahmen des Allgcmeininteresses halten, daß also eine Befreiung von der Ver pflichtung, wonach groß und klein alles daran setzen muß, einge gangene Verbindlichkeiten zu erfüllen, von, Kleinhandel in keiner Weise verlangt wird. Er fordert nur zum Schutze namentlich der mitt leren und kleinen Betriebe, die die erdrückende Mehrheit im Klein handel bilden, das eine: daß diejenigen Kreise des Großgeschäfts, die dazu imstande sind, jede strenge Geschäftsgebarnng, die vermeidlich ist. außer acht lassen und, soweit irgend möglich, die bisherigen Formen in Liesernngs-, Zahlnngs- und Kreditbedingungen aufrechterhalten. Vor allem stellt der Kleinhandel an seine Lieferanten die Forderung, daß sie nicht schematisch und ohne Rücksicht ans die Verschiedenheit der Einzelfällc die Kundschaft behandeln und damit eine Reihe von Klein- Handelsbetrieben, die als solide Kunden erprobt, aber gegenwärtig in Schwierigkeiten geraten find, an den Rand des Abgrundes bringen. Diese Forderung, die in Friedenszeite» von allen als verständiger Geschäftsgrundsatz anerkannt wird, muß heute mit Schärfe deshalb be tont werden, weil eine Anzahl von Licfcrantenfirmen ihr znwider ge handelt hat und anscheinend zuwider handeln wird. Der Kleinhandels- Ausschuß hat deshalb eine Erklärung erlassen, ans der folgendes her- vorzuhebcn ist: Die Zahlungsfähigkeit des Berliner Kleinhandels ist, wie die Tat sachen beweisen, im allgemeinen nicht erschüttert: fast alle Betriebe haben in gewohnter Weise bislang ihre Verpflichtungen erfüllt und werden auch in der Lage sein, dies weiter zu tun. Unmöglich aber würde es ihnen gemacht werden, wenn die Lieferanten nicht nur bei Eintreibung ihrer Außenstände, sondern auch bei Übernahme neuer Be stellungen eine rücksichtslose Strenge walten ließen. Die Sperrung des Kredits, die eine Anzahl von Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern haben eintreten lassen, indem sie in Rundschreiben ver kündeten, daß alle bestehenden Forderungen sofort fällig seien, daß Schecks und Wechsel nicht mehr in Zahlung genommen würden, daß neue Waren nur gegen bar, gegen vorherige Einsendung des Betra ges, gegen Nachnahmeusw. geliefert werden können, ist in der Hauptsache nur von seiten großer Firmen erfolgt. Sie wird von den V e r a n st a l t e r n mit der eigenen Notlage begründet; daß dies aber nicht im mer z u t r i f ft, w i r d schon dadurch bewiesen, daß unter dem Drucke der öffentlichen Meinung einige jener Firmen bereits ihre G e w a l t m a ß r e g e l n widerrufen habe n. Im Kleinhandel spielt nicht der Wechsel-, sondern der Buchkredit die Hauptrolle, namentlich soweit es sich um mittlere und kleine Be triebe handelt. Die an sich überaus nützlichen Einrichtungen der staat lichen Darlehnskassen und privaten Kriegskreditbanken kommen deshalb unmittelbar mehr dem Groß- als dem Kleingewerbe zugute. Unliebsame Vorkommnisse in den ersten Tagen nach erfolgter Mo bilmachung haben zu Vorwürfen gegen den Kleinhandel Anlaß gegeben. Zugegeben wird nur, daß bet dem Ansturm des Publikums ans die Nahrungsmittelläden eine ordnungsmäßige Erledigung des Verkaufs- gcschäfts unmöglich wurde und daß einige Geschäftsinhaber die Kopf losigkeit des Publikums durch Heraussetzung der Warenpreise aus nutzten. Verlängerung des englischen Moratoriums. — Im Unterhaus«: teilte Lloyd George mit, daß die Regierung beschlossen habe, bas Mora torium in der gegenwärtigen Form um mindestens noch einen M onat zu verlängern. Das englische Moratorium ist bereits einmal verlängert worden, und zwar bis zum 4. Oktober, also noch über den starke Ansprüche bringenden Vierteljahrstermin hinaus. Schon die Tatsache, daß Eng land, das sich gerne als Allerwcltskanfmann und als »Markt der Welt« betrachtet, zu dem Mittel eines Moratoriums greifen muß, ist be schämend. Die wiederholten Verlängerungen des Zahlungsaufschubs beweisen aber auch, wie der von der englischen Regierung eingeleitete schamlose Handels- und Finanzkrieg die eigenen Kräfte deS Landes lähmt und so zu Maßnahmen zwingt, die früher nur in den Balkan staaten geübt wurden. Wiederaufnahme des Güterverkehrs. — Eil-, Stück- und Wagen ladungsgüter von Dänemark nach Deutschland werden unbeschränkt an genommen, soweit das Empsangsgebict in Deutschland für die zu be fördernden Güter sreigegeben ist. Nach Dänemark ist die Beförderung angängig für alle Güter, deren Transport im innerdeutschen Verkehr gestattet und deren Ausfuhr über die Grenzen des Deutschen Reichs nicht verboten ist. Fährverbindungen nach Dänemark: Warnemünde ab mittags 12 Uhr 30 Min., Gjedser an 2 Uhr 30 Min., Gjedser nach mittags ab 3 Uhr, an Warnemünde 5 Uhr. Näheres im Verkchrsbureau der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin 0. 2, Neue Friedrich- straße 53-50. Die Königliche Etsenbahndirektion Breslau teilt mit: Der Gesamt- güterverkehr, soweit nicht Ausfuhrverbote bestehen, mit Österreich über die diesseitigen Übergänge ist wieder ausgenommen. Die Aufnahme des Verkehrs mit Ungarn steht in einigen Tagen zu erwarten. Der Güterverkehr mit Ungarn, soweit nicht Ausfuhrverbote bestehen, wird vorläufig über Oderberg und Halbstadt wieder ausgenommen, ausge nommen der Verkehr der Strecke Abos ausschließlich Orlo und der Verkehr mit den Stationen der Betriebsleitungen Szegedin, Maria Theresiopel (Szapaöka), Temesvar, Fünfkirchcn sPecs) und Debreczin und darüber hinaus. Zur Beförderung von Sendungen nach Sta tionen dieser Betriebsleitungen ist die vorherige Zustimmung der be treffenden Betriebsleitungen erforderlich. Frachtstückgüter nach un garischen Stationen werden nur befördert, wenn für eine Station — auch von verschiedenen Versendern und für verschiedene Empfänger — die Beförderungsmenge mindestens dreitausend Kilogramm beträgt. Abermals unbefugter Ausdruck des Noten Kreuzes. — Gegenwärtig kommen in Leipzig »Gedenkblätter zur Mobilisierung der deutschen Ar mee 1914« mit Abbildungen des »Roten Kreuzes« und des »Eisernen Kreuzes« zum Verkauf. Nach einem Stempelaufdruck soll ein Teil des Ertrages dem »Roten Kreuz«, zugeführt werden. In der Tagespresse wird darauf aufmerksam gemacht, daß die öffentliche Verbreitung dieser Druckschrift nicht zulässig ist, da sie gegen das zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens erlassene Gesetz vom 22. März 1902, außerdem aber noch gegen das Gesetz über die Presse verstößt, denn das Flugblatt läßt die Angabe des Namens und Wohnortes des Druckers vermissen. Einführung von Waren nach Kanada. — Die englische Regierung hat eine Bekanntmachung erlassen, die die Einführung irgendwelcher Waren in die Herrschaft Kanada, die in Deutschland fabriziert wurden, als eine »verräterische Handlung« bezeichnet. Auch die Bezahlung von Waren durch Kanadier an Fabrikanten in Deutschland oder durch eine andere indirekte Methode wird als »Verrat« hingestellt. Es erscheint, besonders wegen des zweiten Teiles der Bekanntmachung, notwendig, darauf zu achten, daß unter keinen Umständen deutsche Waren nach Ka nada gelangen, bevor der Krieg beendet ist. Hilfeleistung für den kleinen Mittelstand. — Der Verein gegen Verarmung hat beschlossen, einen großen Teil seines Vereiusver- mögens, zunächst 200 000 .Vk, flüssig zu machen, um an seinem Teile den durch den Krieg in Not geratenen kleineren selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden mit Wohnsitz in Berlin Hilfe zu leisten. Es sollen vor allem solche Handwerker und Gewerbetreibende durch zins freie Darlehen von 150 bis 1000 .// unterstützt werden, die 1—2 An gestellte beschäftigen. Gleichzeitig hat der Verein allen seinen Dar-
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