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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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^211, 11. September 1914. Vermischte Anzeigen. VSrsrnblott f. d, Dtschn. vuchhandkl. 7183 ^°/° Deutsche Neichsschatzanweisungen ^"/o Deutsche Reichsanleihe,unkündbar bis I.Oktober 1924. «Kriegsanleihen.» Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 5"/, Neichsschatzanweisungen und 5°/« Schuldverschreibungen der Reichsanleihe hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Bedingungen. t. Zeichnungsstelle ist die Neichsbank. Zeichnungen werden bis einschließlich Sonnabend, den 19. September» mittags 1 Uhrl bei dem Kontor der Rrichshauptbank für Wertpapiere in Berlin und bet alle» Neichsbank-Hauptstcllcn, Rcichsbankstcllen und Neichsbank-Nebenstcllen mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Scehandlung fPreußischc» Staatsbank) und der Preußischen Ccntral-Gcnosscnschaftskasse in Berlin, der König lichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, seder deutschen öffentlichen Sparkasse sowie jeder deutschen Lebensvsrsicherungsgesellschaft erfolgen. 2. Die Schatzanweisungen werden in Höhe von Mark 1 üüü vvü vvü aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 6 Serien zu je 200 Millionen Mark und ausgefertigt in Stücken zu: 100 000, 60 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 600, 200 und 100 Mark mit Zins scheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Oktober 1914, der erste Zinsschein ist am 1. April 1915 fällig. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden inr April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bzw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schatzanwetsung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 3. Die Reichsanleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100 000 bis 100 Mark ausgefertigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinstermtnen wie die Schatzanweisungen ausgestattet. 4. Der Zeichnungspreis beträgt: s) für diejenigen Stücke der Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 in das Reichs schuldbuch einzutragen sind, 97,30 für je 100 Mark Nennwert, b) für alle übrigen Stücke der Neichsanleihe und für die Schatzanweisungen 97,SO ÄNNkk für je 100 Mark Nennwert 5. Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe werden aus Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1915 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die über vollgezahlte Beträge ausgefertiglen Depotscheine werden bei den Darlehnskasscn wie die Stücke selbst beliehen. 6. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut: „Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich: nom. Mark —' "" SA Neichsschatzanweisungen nom. Mark ' SA Neichsanleihe und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, der mir auf Grund gegen wärtiger Anmeldung zugeteilt wird Soweit meine Zeichnung auf Schatzanweisungen bet der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, bin ich einverstanden, I daß statt Schatzanweisungen auch Reichsanleihe zugeteilt wird. Das Nicht- ^ s Ich bitte um Zuteilung von Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 für mich in zutreffende ist , Neicksanleide 1 bas Reichsschuldbuch einzutragen ist, zum Preise von 07.ro Mark, fortzulasscn. ' i Ich bitte um Zuteilung von Stücken zum Preise von S7,ro Mark. Die mir auf meine Zeichnung zugeteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in 'Berlin zur Aufbewahrung und Verwaltung zu übergeben." 7. Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung, lieber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle. Anmeldungen auf bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der andern Zeichner verträglich erscheint. 8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet: 40"/„ des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d I. 30A „ „ ,. „ „ 26. Oktober d. I. 30 A „ „ ,, ',, „ 25. November d. I. zu bezahlen. Beträge bis 1000 Mark einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. I. ungeteilt zu berichtigen. 9. Die Zeichner erhalten vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwtschenscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bzw. Schatzanwetsungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht werden wird. Berlin, im September 1914. unter Verrechnung von SA> Stück zinsen. Neichsbank- Direktorium. Havenstein. v. Grimm.
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