Börsenblatt sür den Antschtn Bullilzaniitl. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 X, für Nichtmitglieder 20 X, bei Zusendung unter Kreuzband (außer dein Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangebotcn und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 147. Leipzig, Sonnabend den 27, Juni 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Entwurf eines neuen amerikanischen Copyright-Gesetzes. Vorbemerkung. Dem Parlament (80. Kongreß) der Vereinigten Staaten von Nordamerika, und zwar sowohl dem Senat wie dem Abgeordnetenhaus, sind zurzeit nicht weniger als fünf Entwürfe zu einem neuen amerikanischen Copyright-Gesetz ein gereicht, und zwar: 1. Bill Currier, vorgelegt dem Abgeordnetenhaus am 2. Dezember ISO? (H. R. 243). 2. Bill Smoot, vorgelegt dem Senat am 16. Dezember 1907 (S. 24SS). 3. Bill Kittredge'), vorgelegt dem Senat am 18. Dezember ISO? (S. 2900). 4. Bill Barchfeld, vorgelegt dem Abgeordnetenhaus am 8. Januar 1908 (H. R. 11497). 5. Bill Washburn, vorgelegt Anfang Mai 1908. Während die vier ersten Bills uns vorliegen, ist uns die letzte nur aus dem Referat des Herrn Putnam auf dem Madrider Verleger-Kongreß bekannt geworden. Übersetzt ist hierunter wörtlich die Bill Kittredge, mit der sich die Bill Barchfeld völlig deckt; die Bills Currier und Smoot zeigen kleine Abweichungen, die bei den Sektionen 1b, 7a, 27, 31 und 45 als Anmerkungen gegeben sind. Diese fünf Bills werden voraussichtlich erst im nächsten (61.) Kongreß zur Beratung gelangen, denn der gegenwärtig tagende 60. Kongreß ist noch mit vielen früher eingebrachten Bills belastet. Im übrigen zeichnen sich sämtliche fünf Bills durch eine große Unfreundlichkeit gegenüber dem in der Berner Konvention verwirklichten Gedanken aus. Sie halten an der Copyright-Eintragung und vor allem an der Uanukaaturiog Ol-urss fest. Ja, zu der Bedingung des Druckes in Amerika von dort gesetzten Typen oder dort gegossenen Zeilen soll noch die Herstellung der pbot». sugruvings und der Einbände kommen. — Je mehr Paragraphen man liest, desto mehr tritt die Rückständigkeit der Entwürfe hervor. Der in Deutschland gerade gefallene Aufsührungsvorbehalt wird in Z 20 neu für Amerika eingeführt. Ganz kompliziert sind die Bestimmungen des ß 24, betreffend die Schutzdauer. Sie ^wird allerdings bis 30 Jahre nach dem Tode des Autors verlängert, aber nur dann, wenn mindestens ein Jahr vor Ablauf des 28. Jahres, von der ersten Veröffentlichung an, der Urheberrechtsbesttzer dem Ooxz-rigbt-OlLas meldet, daß er aus die volle Schutzzeit Anspruch mache. Ist der Urheber gestorben, so soll das der Testamentsvollstrecker oder Rechts nachfolger besorgen. Nach Z 45 müssen, falls die Bills Smoot und Currier angenommen werden sollten, sämtliche Zessionen des Urheberrechtes vor einem Beamten, der zur Abnahme von Eiden befugt ist, geschehen. Aber auch die Bill Kittredge verlangt in Z 46 die feierliche Abtretung vor einem Beamten, wenn die Abtretung im Ausland erfolgt. So ist es begreiflich, daß Herr Putnam in seinem dem Madrider Kongreß erstatteten Referar (S. Droit ä'ä.ut«ur 15. Juni) der Ansicht ist, daß mit Aufhebung der dlauukaaturillg Linus« für die nächste Zukunft nicht zu rechnen sei. -Schon im allerersten amerikanischen Urheberrechtsgesetz seien die Interessen der »Manufacturers- mit dem Urheber-Schutz verbunden worden im Gegensatz zu der Gesetzgebung anderer Staaten, auch wenn diese ebenfalls eine *) Mr. Kittredge hatte bereits im 59. Kongreß einen Entwurf eingebracht, der im Börsenblatt Nr. 184 und 185 vom 10. und 11. August 1908 zum Abdruck gelangt ist. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 919