Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320820
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193208208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320820
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-08
- Tag1932-08-20
- Monat1932-08
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Saarbrücken. Ausstellung »Das Saarländische Handwerk«. 10. September—10. Oktober. Wien. Tagung des Frauen-Weltsport-Verbandes. 10.—15. Sept. Saloniki. Messe. 11.—85. September. Brüssel. Int. Kakao-Konferenz. 18. September. Prag. Moderne Wohnausstcllung. 15. Sept.—15. Okt. Wien. Ausstellung des Weltmaß-Systems. 15. Sept.—31. Okt. Lyon. 4. Int. Rundfunk-Ausstellung. 17.—25. September. Marseille. 8. Int. Marseiller Messe. IS. Sept.—8. Okt. Vichy. Int. Kongreß f. Blasen- u. Gallenkrankheiten. 19.—22. Sept. Marseille. Int. mittelländ. Kongreß f. Hygiene. 20.—25. Sept. Wien. Tagung der Deutschen Anthropologischen Gesellschaft und der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. 20.—23. September. Basel. Int. Europa-Kongreß. 24.—28. September. Ravenna. 3. Internat, archäologischer Kongreß. 25.—30. Sept. Madrid. 2. Int. Kongreß für Otorhinolaryngologie. 27.—30. Sept. R o m. Ausstellung für Meliorationswesen und Jnnenkolonisation. Oktober. Innsbruck. Herbstmesse. 1.—9. Oktober. Paris. Auto-, Motorrad- und Sport-Ausstellung. 6.-10. Oktober. Wien. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Verdauungskrank heiten. 6.—8. Oktober. Paris. Tagung d. Int. Liga gegen d. Rheumatismus. 13.—15. Okt. Genf. Weltwirtschafts-Konferenz. 14. Oktober. Helsingfors. Nahrungs- und Genußmittel-Messe. 20.—30. Okt. Kopenhagen. Radio-Ausstellung. 21.—31. Oktober. Rom. 3. Int. Weinbau-Kongreß. 23.-25. Oktober. K ampmann, C.: Die graphischen Künste. 5. Ausl. Neubearb. von H. Schimkowitz. Berlin: Walter de Gruyter L Co. 1932. 136 S. mit vielen Abb. u. Beilagen. Lw. NM 1.62. (Samm lung Göschen 75.) Es dürfte nicht viele Buchhändler geben, die ihre Kenntnis von den Reproduktionsverfahren nicht dem »Kampmann« verdanken, denn seine Gliederung des Stoffes wie die Art der Darstellung und der Bebilderung ermöglichen eine leichte und rasche Orientierung. Es werden behandelt: I. Das Wesen der Reproduktionsverfahren, II. Die drei Druckarten. III. Anfang und Entwicklung des Hochdruckes. IV. Typographie. V. Die Technik des Holzschnittes. VI. Tiefdruck. VII. Geschichte und Technik der Lithographie und des Offsetdruckes. VIII. Die modernen photomechanischen Reproduktionsverfahren (des Hoch-, Flach- und Tiefdruckes). IX. Die Galvanoplastik und ihre An wendung in den graphischen Künsten. X. Der Farbendruck. Gegen über der letzten Auflage wurden die geschichtlichen Abschnitte nach den neuesten Forschungsergebnissen einer genauen Revision unterzogen, das Kapitel über Typographie, dem auch eine kurze Entwicklungs geschichte unserer Schriftsormen beigefügt wurde, hat einen neuzeit lichen Aufbau erfahren. Die photomechanischen Neproduktionsverfah- ren, wie die Reproduktionsphotographie, der Offset- und Rastertief druck, haben eine bedeutend eingehendere Behandlung gesunden. Becher, vr. Carl: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Kommentar. 2., neubearb. Ausl. München 1932: C. H. Beck sche Verlagsbuchh. XII, 291 S. Lwd. RM 8.50. Elster, vr. Alexander: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 in der Fassung vom 9. März 1932. Kurzer Kommentar für Praxis und Studium. 9., durchgearb. u. wesentl. erg. Ausl, der erläuterten Textaus gabe von Justizrat vr. A. Pinner und vr. A. Elster. Berlin 1932: Walter de Gruyter L Co. 394 S. Lwd. RM 7.50. sGuttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 37.) Die beiden vorliegenden Kommentare halten die Mitte zwischen einem großen Kommentar und einer Textausgabc mit Anmerkungen, sie sind vor allem für die Bedürfnisse rascher Orientierung sowohl des Kaufmanns als auch des praktischen Juristen bestimmt, sodann aber für die Studierenden und können beide in ihrem neuen Ge wand für diese Zwecke angelegentlichst empfohlen werden. Die Recht sprechung ist bis auf die neueste Gegenwart verwertet, in beiden ist die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 9. März 1932 mit be handelt, die infolge ihrer vielfach so wenig glücklichen Fassung bereits zu zahlreichen Zweifeln Anlaß gegeben hat. Becher lehnt mit vollem Recht die Kritik Baumbachs ab, daß 8 1 NWG. eine »un selige Vorschrift« sei und wendet sich auch gegen die vielfach er hobene Forderung der Aufstellung von Einzelnormen an Stelle der Generalklausel des 8 1. Selbst wenn solche Einzelnormen ausgestellt würden, so könnte immer noch nicht die Sicherheit der Entscheidung vorhergesagt werden, wenigstens nicht in den meisten Fällen. Auch Elster tritt der Auffassung Baumbachs entgegen. Die Klagen über die Schwierigkeiten, zu welchen die seitherige Anwendung des § 1 Anlaß gegeben habe, beruhen zum guten Teil auf Übertreibung, und ich muß Elster vollständig darin beipslichten, daß im allgemeinen sich die Rechtsprechung des RG. der Auslegung des § 1 vollkommen gewachsen gezeigt hat. Die Behandlung der Einzelfragen ist in beiden Darstellungen im Rahmen des obigen Zweckes eine durchaus er schöpfende und geht an keinem für die Praxis besonders wichtigen Problem vorüber. Ich verweise beispielsweise insbesondere auf die Behandlung des Problems der Nachahmung von nicht durch Sonder gesetz geschützten Waren, des Verhältnisses zwischen Unl.Wettbewerbs- Ges. und Liter.Urheb.-Ges., Kunstschutz-Ges., Warenzeichen-Ges. usw. Was die Darstellung der Notverordnung anlangt, so kommt insbe sondere der auf die Zugaben bezügliche Teil in Betracht. Wenn Elster S. 303 ausführt, die von dem Zugabeverbot zugelassencn Aus nahmen seien nicht einengend auszulegen, so kann ich dem nicht zu stimmen. Sic bleiben trotz der großen Anzahl Ausnahmen, und cs muß auch daran festgehalten werden, daß ein Zugabeverbot grund sätzlich besteht, ebenso Becher S. 276. Bei der Ausnahme bezüglich der Erteilung von Auskünften und Ratschlägen (§ 1 Abs. 2 k der Verordnung) wird von beiden Kommentatoren der Standpunkt ver treten, daß hierbei die Feststellung der Handelsüblichkeit keine Rolle spielt; auch wenn man sich der Ansicht anschließt, daß diese unbe schränkte Zulassung mißbraucht werden könnte (vgl. Heß, Börsen blatt 4931 Nr. 265), so muß angesichts des klaren Wortlautes der Notverordnung an obiger Auslegung festgehalten werden. In man chen Zeitungen und Zeitschriften wird übrigens immer noch von »kostenloser Briefkastenauskunft« gesprochen, das ist durchaus un statthaft. Bei der Frage, ob eine Gratisankündigung von Zugaben vorliegt, können die von dem Reichsgericht in den bekannten Pro zessen wegen Gratislieferung von Büchern herausgearbeiteten Grund sätze verwertet werden (Elster S. 345 u. f.; Jurist. Wochenschr. 1930 S. 687.) Beide Bücher werden sich auch in der neuen Auslage zweifellos rasch zahlreiche Freunde erwerben. Wünschenswert erscheint mir die Vermehrung der Stichworte im Sachregister. Justizrat vr. Fuld-Mainz. Verksszerlexilron des ckeutsciien IMtelsIters. Unter Mt-wbeit ralilreiedsr vaekZenoMen bersu8MAsdell von IV olkßsnA Stammler, verlin: IValtsr cke 6ruxter L 6o. (viske- rung 1—3, 480 Spulten, je KN 5.—.) Wolfgang Stammler hat mit Paul Merker zusammen das wert volle und überall gut aufgenommene »Reallexikon der deutschen Lite raturgeschichte« herausgcgeben. Nun läßt er als Gegenstück ein Ver fasserlexikon der gesamten deutschen Literatur des Mittelalters er scheinen, ein umfangreiches wissenschaftliches Werk mit über 70 Mit arbeitern, das auf 120 Bogen berechnet ist und von dem vorläufig drei Lieferungen (bis »Ebersberg«) vorliegen. Auch hier wird es sich um ein entscheidendes wissenschaftliches Lexikon handeln. Es steht der Gründlichkeit der Anlage nach weit über der vorhandenen Literatur, etwa der »Allgemeinen Deutschen Biographie«, die außerdem Jahrzehnte zuriickliegt. Und dadurch, daß es nur das Mittelalter behandelt, wird es mit anderem vollends nicht vergleichbar. Deshalb ist es auch keine Sammlung von Biographien, das würde der Stofs nicht zulassen, sondern eine nach Verfassernamen, bei anonymen Werken nach Titeln geordnete Aufreihung der gesamten Literaturkenntnis. Literatur in dem weiten Sinn, daß alle Arten >der Prosa, die juristische, die naturwissen schaftliche mit eingeschlossen sind. Deshalb wird es überhaupt zu einem generellen Nachschlagewerk über das Mittelalter werden, einem Werk für alle historischen Disziplinen. Die Anlage im einzelnen ist höchst sorgfältig. Auch alle kleinen, unbedeutenden Namen sind ausgenommen, die milteilateinischen Dich ter sind berücksichtigt, so weit sie nicht ganz außerhalb der nationalen Literatur stehen, und zeitlich ist der Begriff »Mittelalter« so weit gefaßt, daß er bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts hineinreicht. Der einzelne Artikel ist etwa dreiteilig gegliedert, philologisch-biogra phisch, literarhistorisch-gcistesgeschichtlich und bibliographisch. Für den Antiquar besonders wird das Werk von großem Nutzen sein. W. R. Wöchentliche Übersicht über geschüftl. Einrichtungen und Veränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. 11.-17. August 1932. Vorhergehende Liste 1932, Nr. 188. (Zeichen-Erklärung s. Nr. 176.) Konkurs. V e r l a gs d r u ck er e i Würzburg G. m. b. H., Würzburg. In Konkurs s. 10/VIII. 1932. S. a. Bbl. 191. 629
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder