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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. Redaktioneller Teil. ^ 209, 9. September 1914. Z e i t u ii g s r e k l a in e. Ist die Z. während unseres Krieges zweck los? Der Zettungsverlag 1914 Nr. 36. Expedition: Magdeburg. sDer Artikel verneint die Frage und führt aus, daß der deutsche Kaufmann gerade jetzt durch seine Anzeigen dem Ausland zeigen müsse, daß bei uns die.Räder nicht stillstehen.s Kleine Mitteilungen. Kricgsmasjiiahmcii der buchhäudlcrischen Vereine. — In den letz ten Nummern des Börsenblatts haben wir in den Artikeln »Der deut sche Buchhandel bei Ausbruch des Krieges«, »Was tun?« und »Geistige und wirtschaftliche Wehrpflicht« auf Grund einer Umfrage im Buch handel die Einwirkungen des Krieges auf den Buchhandel bzw. die einzelnen Geschäfte festzustellen und gleichzeitig Mittel und Wege an zugeben versucht, wie die buchhänülerischen Betriebe den veränderten Verhältnissen angepaßt werden können. Ein Teil dieser Ausführungen beschäftigt sich auch mit der Frage, was von den buchhändlerischen Vereinen zur Abwendung drohender Schädigungen und in Verfolgung besonderer, durch die Verhältnisse ge botener Maßnahmen geschehen kann. Es würde nun u. E. die Öffent lichkeit in hohem Maße interessieren, zu erfahren, ob das, was nach diesen Vorschlägen von den buchhändlerischen Vereinen getan werden sollte, auch getan werden kann, und ob von ihren Leitern nicht noch bessere und zweckmäßigere Schritte im Interesse der Wohlfahrt der Mitglieder in Aussicht genommen oder bereits eingeleitet worden sind. Aus diesem Grunde möchten wir in einem Artikel über »K r i e g s m a ß n a h m e n der b u ch h ä n d l e r i s ch e n Vereine« einen Blick auf die buchhändlerische Bereinsarbeit der Gegenwart wer fen und mären den Vorständen der buchhändlerischen Vereine zu Dank verpflichtet, wenn sie uns Mitteilen würden, in welcher Weise ihr Verein zu den gegenwärtigen und voraussichtlich ein- treteirden Ereignissen Stellung genommen hat, beziehungsweise nehmen wird. Insonderheit dürfte es interessieren, zu erfah ren, ob besondere Maßnahmen für die Schulbücherzeit in die Wege ge leitet wurden, ob das Verhältnis zum Verlag und zum Publikum von Vereins wegen zu beeinflussen versucht und in welcher Weise an eine Nutzbarmachung der von der Regierung und den Stadtverwaltungen er griffenen wirtschaftlichen Maßnahmen für den Buchhandel in bezug auf Kreditbeschaffung usw. gedacht worden ist. Obwohl der praktische Zweck einer solchen Veröffentlichung auf der Hand liegt, möchten wir doch nicht unterlassen, darauf hinzuweiscn, daß eine Anssprache über alle diese Fragen nicht nur den einzelnen Vereinen zu größerer Klarheit über den von ihnen einzuschlagenden Weg verhelfen, sondern auch dazu dienen würde, ihre Arbeit der Ge samtheit nutzbar zu machen. Wir hoffen daher, keine Fehlbitte zu tun, wenn wir das Ersuchen an alle Vorstände der buchhändle rischen Landes-, Kreis- und Ortsvereine richten, sich in möglichst ausführlicher Weise über die vor stehenden Punkte zu äußern, wenn angängig in einer Form, die uns eine unmittelbare Wieder gabe im Börsenblatt ermöglicht. Erstattung von Reisekosten bei persönlicher Vorstellung. Urteil des A mtsgerichts Düsseldorf, Abt. 39, v. 6. April 1914. — Der Buchhandlungsgehtlfe W- in Dortmund verhandelte mit der Firma Sch. in Düsseldorf wegen Anstellung in deren Geschäft. In seinem Be werbungsschreiben vom 1. Februar 1914 hatte W. am Schluß ge schrieben: »Zur persönlichen Vorstellung gern bereit«. Die Firma. Sch. bezog sich in ihrem Schreiben vom 6. Februar hierauf und bat W., sich zu einer Besprechung am 8. Februar in ihrem Geschäfts lokal einzufinden. Dieser Aufforderung kam W. nach. Er fuhr von Dortmund aus, wo er sich zurzeit aufhielt, nach Düsseldorf. Zum Abschluß eines Dienstvertrages kam es aber nicht. Für die Fahrt 3. Klaffe hatte W. 6 ^ verauslagt, für Mittageffeü 1 ^ 20 W. klagte nun gegen Sch. und behauptete, Sch. sei verpflichtet, ihm diese Unkosten zu ersetzen, da sie ihm durch die auf Aufforderung der Firma Sch. und auf deren Veranlassung unternommene Reise entstanden seien. Er beantragte: »Die Beklagte kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 7 20 -Z nebst 4A Zinsen seit dem 15. Februar 1914 zu verurteilen.« Die Beklagte dagegen beantragt, die Klage abzuwetsen. Sie weist darauf hin, daß sie lediglich von dem freiwilligen, durchaus im Interesse des Klägers liegenden Angebot Gebrauch ge macht habe, indem sie ihn gebeten habe, zu einer persönlichen Be sprechung nach Düsseldorf zu kommen. Bei dieser Besprechung habe sie dem Kläger ihre endgültige Entscheidung auf sein Stellegesuch für die nächsten Tage in Aussicht gestellt. Am 12. Februar, als sie dem Kläger gerade habe mittetlen wollen, baß sie ihn engagiere, habe sie seine Rechnung erhalten, worauf sie die Verhandlungen sofort jab- gebrochen habe. Kläger macht dagegen geltend, die Annahme, daß die persönliche Vorstellung etwa nur tm Interesse des sich Vorstellenden liege, sei irrig. Er sei nicht ohne ausdrückliches Ersuchen der Beklagten nach Düsseldorf gefahren. Ein Sachverständiger werde bestätigen, daß es üblich sei, daß ein Stellungsnchender im Handelsgewerbe sich bei einer Bewerbung bereit erkläre, sich persönlich bet der Firma vorzustellen, unter der stillschweigenden und selbstverständlichen Voraussetzung, daß die Firma, falls sie von dem Anerbieten Gebrauch macht, bereit sei, die Kosten hierfür zu tragen. Die Klage wurde abgewiesen, und in der Begründung führte das Gericht aus: Bei Beurteilung des kläge- rischen Anspruchs war zu beachten, daß der Kläger sich von vornherein »zu einer persönlichen Vorstellung gern bereit« erklärt hat. Diese Erklärung läßt in keiner Weise erkennen, daß der Kläger die persön liche Vorstellung von dem Ersätze seiner Reisekosten habe abhängig machen wollen. Im Gegenteil gibt sie zu erkennen, daß es dem Kläger so sehr darauf ankam, die Stellung bei der Beklagten zu er halten, daß er auch die Kosten seiner Fahrt nach Düsseldorf zu tragen willens war. Wenn die Beklagte von dem Anerbieten des Klägers Gebrauch machte, so ist sie nicht ohne weiteres zum Ersatz der Unkosten für verpflichtet zu erachten. Es mag sein, daß manche Firmen aus Kulanz den Bewerbern, deren persönliche Vor stellung sie angeregt und gewünscht haben, die Fahrkosten ersetzen Für eine rechtliche Verpflichtung zum Ersatz solcher Kosten fehlen jedoch die Grundlagen. Insbesondere ist nach den Erkundigungen oes Gerichts nicht anzunehmen, daß ein allgemeiner Brauch tm Handelsgewerbe besteht, nach dem die Firmen ohne weiteres zum Ersatz von Fahrkosten allgemein verpflichtet wären, wenn sie auf ein besonderes Anerbieten eines Stellungsuchenden hin diesen um eine persönliche Vorstellung bitten. sS. a. Bbl. 1914, Nr. 138, S. 984.) Post. — Bis auf weiteres sind mangels Beförderungsgelegenheit Postsendungen jeder Art und Telegramme nach Samoa von der Annahme bei den deutschen Postanstalten ausgeschlossen. Personalliachrichten. Auszeichnung. — Der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha hat dem Verlagsredakteur Or. xlril. Hans Zimmer im Bibliographischen Institut zu Leipzig das Ritterkreuz 2. Klasse des Ernestinischen Haus- oröens verliehen. Gestorben: nach einem Gefecht am 29. August, 24 Jahre alt, der Vizefcldwebel d. Res. Herr Hellmut Sperling, einziger Sohn des Hof buchhändlers Otto Sperling (in Fa. Wilhelm Violet) in Stutt gart. Der verstorbene Berufsgenosse, der in sehr jungen Jahren sein Le ben für bas Vaterland hat lassen müssen, hatte das Gymnasium in Stutt gart besucht und war nach bestandenem Abiturientenexamen im väterlichen Geschäft in Mailand in die Lehre getreten. Nach deren Beendigung hat er zunächst sein Jahr abgedient und war dann bei Albert Koch sc Co. in Stuttgart und Albert Müller in Zürich tätig. Jetzt schickte er sich eben an, mit seiner Schwester ins Ausland snach Paris) zu gehen, als der Krieg ausbrach. Diesem ist er nun zum Opfer gefallen und damit wurde dem beklagenswerten Vater der Erbe seiner Lebensarbeit ent rissen. Franz Binder st. — In München ist am S. September Hofrat Or. Franz Binder, der Redakteur der »Historisch-politischen Blätter«, im Alter von 85 Jahren gestorben. Von seinen vorwiegend geschicht lichen und literaturgeschichtlichen Werken seien genannt: »Heldenbilber aus dem 30jährigen Krieg« (3. Ausl. 1890), »Görrcs' Briefe usw.« (1874), »Luise Hensel« (2. Ausl. 1904) und »Erinnerungen an Emilie Ringseis« (1895). Friedrich Haßlwander st. — In Grein an der Donau ist am 2. September der Novellist und Sonettendichter Schulrat a. D. Prof. Friedrich Haßlwander im Alter von 73 Jahren gestorben. Er hat eine Reihe Erzählungen sowie in Gemeinschaft mit H. Fraungruber Paul Peukers Schriften herausgegeben. Eugen von Bindcr-Kricglstcin st. — Wie Grazer Blätter melden, ist der Schriftsteller und Kriegsberichterstatter Reichsfreiherr Eugen von Binber-Krieglstein, der gleichzeitig als freiwilliger Krankenpfleger tätig war, bei Ausübung seines Samariteröienstes auf einem Gefechts- felö unweit der russischen Grenze erschossen worden. Aus seiner Feder stammen die Novellenbänöe »Aus dem Lande der Verdammnis« und »Zwischen Weiß und Gelb«. Der Verstorbene stand im 41. Lebensjahre. 1372 Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomas. — Verlag: Der Börse »verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BnchhLndlcrhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg LS (Buchhändlerhanss.
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