T Soeben erscheint in unserem Verlage: Vci5 Olterreickiicke ksckt 6in fiiltsducd kür praktische Juristen, öeamte, Sewerbetreibenüe, kauileuke, Kauz- unü krunübezitrer usw. enthaltend eine Sammlung aller die Verfassung, Verwaltung, das Finanzwesen, sowie die Justtzgesetzgebung, die Industrie, den Handel und das Gewerbe betreffenden Neichsgesetze und Verordnungen mit Erläuterungen und einem erschöpfenden Formularbuche als Anleitung zur selbständigen Verfassung von Klagen und Eingaben Or. Ernst Vettelheini, k. k. Gerichtsadjunkk. Or. Alfred Bloch. k. k- Landesgerichlsrat, Or. Bernhard Brecher. Hvf- und Gerichtsadvokat. Or. Robert Fischer, Hof- und Gerichtsadvokat, Or. Siegfried Iaeob, k. k Gerichksadjunkt, Or. I. Licht, k. k. Steuerinspektor, Or. Arthur Tiechtenerlrer, k. k Skeuerinsvektvr, Or. Leo E. Meilfels, Hof- und Grrichtsadvokak, Or. Heinrich Mück. Hof- und Gerichksadvvkat. Or. Leopold Müller, k. k- Posikommiffar, Or. Hans Pahauer, Or. Alfred Pollar;ek, Inspektor der vst.-ung. Staatseifenbahngeseilschast. Or. Leopold Rauscher. Magistrats- Sekretär. Or. Paul Schreckenthal. k. k. Ministerial-Ronrixist. Or. Julius Zankl, k. k. Landesgerichlsrat /tli-tkui- Sanctig, Or. 6. frieclmann, Or. Josef Mack, k. k. Finanzrat in St. Pölten Hof- und Gerichtsadvokat in Wien k. k. Landesgerichtsrat in Wien. Preis in r hocheleganten vriginalbänäen K. S0.- orä., ll. 3Z.S0 netto, bei 10 Exemplaren unü mehr ll. 30- netto. Trotzdem auf keinem Gebiete des täglichen Lebens die Popularisierung sich so sehr als unumgängliche Notwendigkeit herausgestellt hat, wie bei dem geltenden Recht, ist doch bisher sehr wenig zur Verbreitung der Kenntnis der Gesetze geschehen. Und doch hat der Staat selbst das größte Interesse an der Verallgemeinerung derselben in einer Zeit, in welcher auch der Laie zur Teilnahme an der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung herangezogen wird. Gleich wie für den Parlamentarier, ist eine umfassende Gesetzes-Kenntnis auch für die große Anzahl der Staats bürger, welche für die autonome Verwaltung in der Bezirks- und Gemeindevertretung, sowie für die Recht sprechung als Geschworene, Laienrichter, Gcwcrbcrichtcr tätig sind, unbedingt nötig. Ferner ist für die nach Tausenden zahlenden Organe des exekutiven Dienstes die Vertrautheit mit dem geltenden Recht eine Notwendigkeit. Auch für den Landwirt, den Kaufmann, den Industriellen und den Handwerker ist die Kenntnis der einschlägigen Gesetze von größter Wichtigkeit, schützt sie doch vor materiellem wie ideellem Schaden. Sie alle brauchen eine clicykloMisllic Darstellung des gesamten geltenden Rechts. Der Umstand, daß bei der Anlage dieses Werkes auch auf den Prüfungsstoff der Praktischen Justizprüfungen Rücksicht genommen wurde, wird auch dem praktischen Juristen die Anschaffung nötig erscheinen lassen. Allen diesen Wünschen nachzukommen, haben wir uns zur Herausgabe von „Das Oesterreichische Recht" ent schlossen und bieten Ihnen damit ein neues gewinnbringendes Standard-Werk unseres Verlages. „Das Oesterreichische Recht" gelangt in 3 Bänden komplett zur Ausgabe und bringt die gesamten Gesetze des öffentlichen und Privat rechts vollinhaltlich zum Abdruck, jedes einzelne umfassend erläutert durch im Dienste der Verwaltung und Justiz stehende Fachmänner. In allen vorkommenden Rechtsfällen sein Interesse wahrzunehmen, ohne in jedem einzelnen Falle die Hilfe eines Rechtsbeistandes nachsuchen zu müssen, dazu Hilst eine mit 203 Miistcrsormnlarien ausgcstattctc Fonimlarsammlung. „Das Oesterreichische Recht" soll kein sogenannter „Selbstadvokat" sein, sondern ein Werk, das jedem Staatsbürger t» öffentlichen und privatrechtlichen Fragen Aufschluß über seine Rechte und seine Pflichten erteilt und ihn in den Stand setzt, seine Persönlichkeit voll zur Geltung zu bringen und sich vor materiellem Schaden oder Strafe z« bewahren. Das Absatzgebiet des „Oesterrcichischcn Rechts" ist demnach ein unbegrenztes; denn fast jeder Beamte und jeder Staatsbürger, in welcher Stellung er sich befinden mag, ist Interessent dieser Encyklopädie des geltenden Rechts. Indem wir uns gestatten, Sie auf die enorme Wichtigkeit dieser Publikation lsinznwcisen, erbitten wir für sie Ihr freundl. andauerndes Interesse. Wie stets unterstützen wir auch bei dem „Oesterreichischen Recht" Ihre Bemühungen durch unsere äusserst günstigen LeLugsbeclingungen und stellen Ihnen Bertriebsmaterial in ausreichender Menge zur Verfügung. Wir bitten Ihren Bedarf zu verlangen. Hochachtungsvoll lleilln-UIea lieipüg Siullgar«. lloul8ck05 VerlagsllllUL Kong L Co.