Im Oktober erscheint: Das bürgerliche Gesetzbuch für -as Deutsche Reich erläutert -urch -ie Rechtsprechung u.Sas neuere Schrifttum nebft -em Einführungsgefetz, Sem neuen Eherecht un- -em neuen Teftamentsgefetz Siebente, in verbin-ung mit -imtsgertchtsrat vr. Sohnenberg kn Leipzig bearbeitete Auslage s2S. bis ZS. Taufen-) von Dr.Gtto warneper Retchsgerichtsrat a. d., Leipzig 3n halble-er geb. RM 42.— Vas Erscheinen eines ^neuen Warneper" wir- je-er Praktiker mit §reu-e begrüßen. Seine Zreuüe wir- um fo größer fein, wenn er aus -em Suche ersieht, wie es -er Verfasser un- feine bereits auf anSeren Gebieten vortrefflich bewährten Mitarbeiter versian-en haben, -ie Erläuterung -er nationalfozialistischen Rechts anschauung anzupassen, -ie neuen Gesetze - vor allem -as neue Eherecht, das Testamentsrecht u.üie Zamilienrechtsnovelle - -em Gefüge -es SGS. ein- un- anzuglie-ern, un- -urch Mitteilung un- Verarbei tung -es feit 1SZZ ergangenen Schrifttums -er Rechtsanwenüung wertvolle Zinger- zeige zu geben, wenn bet -er Sichtung -es bisherigen Erläuterungsstoffes vieles Überholte un- mit -er neuzeitlichen Rechtsauffassung Unverträgliche ausgeschaltet werSen mußte, fo ist -och nichts von üen früheren Entschei-ungen weggelassen worüen, was noch irgen-wie zur Auslegung un- flnwen-ung -es Gesetzes» auch von -em fetzt maßgeden-en Gesichtspunkt aus, von Wichtigkeit erschien. Vieser Kommentar, -er seit mehr als ZS Jahren zum unentbehrlichen Rüst zeug -er Rechtswahrer gehört, wir- in seiner Neubearbeitung ln -er Praxis wie-er bevorzugt benutzt «er-en. <I Earl Hepmanns Verlag ^ Derlln WS T Nr. S17 S-nnak-nd, din 17. S-Mmb-r UW