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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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pk 180, 6. August 1914. Redaktioneller Teil. noch am Tage des Eingangs zum Antiquar tragen. — Das mag an sich bedauerlich sein; aber irgendwie müssen sich die Zeitungen ja des Wustes von Rezensionsexemplaren entledigen; da gefällt mir schlietzlich noch der Brauch einer großen süddeutschen Zei tung am besten; sie veranstaltet alle Jahre zu Weihnachten eine Verlosung der übriggcbliebenen Freiexemplare, an der alle Re dakteure teilnehmen. Wieviel Bücher freilich dann noch nachträg lich zum Antiquar wandern, entzieht sich der Berechnung; dann mag's übrigens nicht mehr so gefährlich sein. Um dem Verramschen einen Riegel vorzuschieben, Pflegen einige wenige Buchverleger auf das Titelblatt ober gar den Ein band das Wort »Rezensionsexemplar« zu stempeln oder eine Eti kette, manchmal auch einen sehr aufdringlichen Streifen mit dem fettgedruckten Wort darllberzukleben; diese Buchverleger bedenken nicht, daß sie damit nichts erreichen; ein Redakteur, der seine Rezensionsexemplare verramscht, findet auch Mittel und Wege, Stempel oder Streifen zu entfernen; gleichgültig aber, ob das Mißtrauensvotum verdient ist oder nicht, — jeder Rezensent wird über eine solche Verunzierung seines Freiexemplars mehr oder minder verstimmt sei». Dieses Vorgehen ist also kaum empfeh lenswert. Bei der Gelegenheit möchte ich überhaupt den Bücherverle gern einige Winke sowohl für den Verkehr mit Zeitungen wie mit Rezensenten geben. Ob es sich empfiehlt, den führenden Blättern von jeder, auch der belanglosesten Neuerscheinung ein Exemplar zu übermitteln, möge jeder Verleger mit sich selbst abmachen. Dem Durchschnitt oder gar dem, was nicht einmal den Durchschnitt erreicht, dient die litera rische Beilage jedenfalls nicht. Dies gilt ganz besonders von der Belletristik. Für die Durchfchnitlsbelletristik, die übri gens kaufmännisch weit besser gedeiht, als die wirklich hochwer tige Literatur, sollten eigentlich nur die Jnseraienspalten da sein. An Blätter zweiten Ranges Belletristik, die nicht über den Durchschnitt hinausragi, regelmäßig zu senden, kann kaum zweckentsprechend sein, wenn nicht zufällig der Verfasser oder der im Buch behandelte Stoff im Verbreitungsgebiet der Zeitung ein lokales Interesse anslöst, so z. B. ein schlesischer Berg werks-Roman bei den oberschlesischen Zeitungen oder derglei chen. Im übrigen aber erscheint es am geratensten, jeder Zeitung, ans deren Kritik der Buchverleger Wert legt, vor Einsendung der Neuerscheinungen eine vorgedruckte Bestcllkartc zu übersenden, damit sich die Zeitung diejenigen Neuerscheinungen, die ihr von Interesse erscheinen, selbständig auswählt. An Buchrezensenten Bücher zu versenden, vermag ich nach meiner persönlichen Erfahrung nur in solchen Fällen zu empfehlen, wenn bekannt ist, daß der betreffende Kritiker ständig für mehrere große Zeitungen Kritiken schreibt oder mindestens in einer Zeitung ein bestimmtes kritisches Ressort <z. B. Philoso phie oder Memoirenwerke) ständig unter sich hat. Aber auch hier erscheint es unerläßlich, nichts aufs Geratewohl zu versenden, sondern vorher eine Anfrage und Bestellkarte mit dem üblichen Refrain: »Nichtgewünschtes bitte zu durchstreichen!« einzu- schickcn. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Die Deutsche Bühnengcnosscn schuft wird der großen Not, die unter den Schauspielern infolge der Schließung der Theater naturgemäß entstehen muß, nach besten Kräften zu steuern suchen. Freilich besitzt sie kein Millionenvcrmögen, denn dieses gehört der Pcnsionsanstalt und muß seinem Zwecke erhalten bleiben. Aber eine Summe von 150 000.^ für Unterstützungszwecke steht der Genossenschaft zurzeit zur Verfügung. Damit und mit anderen Mitteln hofft die Bühnengenossenschaft, allzu große Not der Schauspieler so lange hindern zu können, bis die Lage sich gebessert hat. Der praktische Berliner. — In der Voss. Zeitg. lesen wir: Die ersten Nachrichten von den Kriegsschauplätzen sind eingetroffen. Dem Blick in die Zeitung folgt der Blick auf die Landkarte. Landkarten von entsprechendem Maßstabe sind jetzt unentbehrlich. Die meinigen erweisen sich als ungenügend. Beim Ausgang trete ich in den nächsten kleinen Bnchladen: »Bitte um eine Karte von Ostpreußen und Schle sien mit dem russischen Grenzgebiet und eine Karte des westlichen Deutschland mit dem französischen Grenzgebiet«. Darauf der Buch«- Händler: »Aber nehmen Se doch lieber zwce jnte Karten von Ruß land und Frankreich. Die deutschen Karten mit's Grenzgebiet können Se doch man bloß een paar Tage brauchen, und denn brauchen Se vor die janze Länge die russische und die französische Karte. Nur immer praktisch!« Ich habe diesem Manne herzlich die Hand gedrückt. Es ist doch schön, daß die Berliner allzeit so praktisch sind. Und von heute an will ich glauben, daß richtiges Berlinisch doch das beste Deutsch ist Auszeichnung. — Im Anschluß an die Notiz in Nr. 175 des Bbl. teilt uns B a n m g ä r t n e r ' s Buchhandlung in Leipzig mit, daß ihr, nachdem sie bereits im vorigen Jahre die Goldene Medaille der Internationalen Baufachausstellung zu Leipzig erhalten habe, die gleiche Auszeichnung ihrer Werke auch in Gießen auf der Gewerbe- Ausstellung für Oberhessen zuteil geworden sei. Verbot eines deutsch - dänischen Blattes. — Aus Flensburg wird gemeldet, daß das Dänenblatt »M o d e r s m a l e t Haders leben« sein Erscheinen eingestellt habe, weil sämtliche Redakteure verhaftet seien. Die übrigen Dänenblätter bringen nur unpolitische Nachrichten. Kricgsmaßnahmcn der Reichsbank. — Dem Deutschen Reichstage ist am 4. August eine Anzahl von Gesetzentwürfen zugegangen, die die Neichsbank in Kriegsbereitschaft setzen sollen. Das eine dieser Gesetze setzt die Steuervorschrift für den Notenumlauf außer Kraft und be stimmt im Interesse der Erleichterung der Kreditoperationen des Reiches, daß bei Reichswechseln von den Erfordernissen der zweiten Unterschrift Abstand genommen wird. Diese Unterschrift ist sonst Vor schrift für alle diskontierten Wechsel, die neben den Barbeständen der Bank als Notendeckung dienen. Gleichzeitig soll die Deckungsfähig keit auch auf kurzfällige Schuldverschreibungen des Reiches ausgedehnt werden, die bisher nicht zur Notendeckung zugelassen waren. Die ein zelnen Paragraphen dieses Gesetzentwurfes lauten: 8 1. Die 88 0 und 10 des Bankgesetzes treten für die Reichsbank außer Kraft. 8 2. Den Vorschriften im 8 13 Ziffer 2 und im 8 17 des Bankgesetzes genügen Wechsel, die das Reich verpflichten und eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben, auch dann, wenn aus ihnen sonstige Ver pflichtete nicht haften. 8 3. Schuldverschreibungen des Reichs, welche nach spätestens 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind, stehen im Sinne des 8 17 des Bank- gesetzcs den daselbst bezeichnten Wechseln gleich. 8 4. Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem die Vorschriften in den 88 1 bis 3 dieses Gesetzes wieder außer Kraft treten. 8 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Bctriebseiuschränkungen bei der Neichs-Postvcrwaltung. — Die Postämter im Neichs-Postgebiet sind mit Rücksicht auf den Personal mangel und den verminderten Verkehr ermächtigt worden, außer den Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum auch ihre sonstigen Betriebseinrichtungen (Kastenleerungcn, Bestellungen usw.) einzu schränken, soweit dies nach Lage der Verhältnisse durch unabweisliche Notwendigkeit bedingt wird und es ohne wesentliche Schädigung der Verkehrsbedürfuisse geschehen kann. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kraetke. Papiergeld am Postschalter. — Das Publikum wünscht gegenwärtig in weitem Umfange an den Postschaltern Reichskasscnscheine und Neichs- banknoten gewechselt zu erhalten. Auch werden vielfach beim Einkauf kleinerer Wertzcichenmcngen, znr Begleichung von Telegrammgebühren oder znr Einzahlung niedriger Postanwcisiingsbcträ'ge usw. Reichsbank noten in Zahlung gegeben. Die Postanstaltcn nehmen selbstverständ lich Reichskasscnscheine und Ncichsbanknoten als vollwertiges Zah lungsmittel an. Es kann jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen von ihnen nicht beansprucht werden, daß sie bei geringfügigen Zah lungen hochwertiges Papiergeld annehmen, weil sie sonst außerstande wären, Hartgeld in dem erforderlichen Umfange, auch zur Auszahlung der Postanweisungen, zur Verfügung zu halten. Bei größeren Ein zahlungen werden Reichsbanknote» anstandslos angenommen. 1231
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