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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19351126
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193511268
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19351126
- Bemerkung
- Seiten 5935-5938 fehlen im Original
- Nutzungshinweis
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-11
- Tag1935-11-26
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- Jahr1935
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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274, 26. November 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtkchn Buchhandel. Nochmals: D Von Rechtsanwalt Dr. Die erschöpfenden Ausführungen zn diesem Thema von Olbrich (Nr. 24. S. 79 ff., Nr. 28, S. 87 ff. Jahrgang 1935 des Börsenblattes) veranlassen mich, ans ein zwar nnr aintsgerichtliches, aber dennoch sehr lehrreiches Urteil hinznweisen. Ein süddeutsches Verlagshaus hatte in den Jahren 1928/29 für ein Snbskriptionswerk geworben und alsbald mit der Herausgabe der ersten Bände begonnen. Die Ankündigung sah etwa 28 Bände im Umfang von 15 Druckbogen zum Preis von etwa NM 10.— je Band vor; jährlich sollten 3 bis 4 Bände (in Abständen von 3 bis 4 Mo naten) erscheinen. Diese auch in den Einzelverträgen bzw. Bestellkarten niedcr- gelegten Bedingungen konnten vom Verlag nicht voll eingeh Uten werden. Während eines Zeitraums von vier Jahren erschienen statt 12 bis 16 Bände nur 8 Bände. Zahlreiche Einzelbände hatten einen größeren Umfang als 15 Bogen und dementsprechend einen höheren Preis als NM 10.— ; ein Band kostete sogar NM 16.50, zwei weitere Bände NM 14.50 und NM 12.50. Daraufhin trat ein Subskribent einseitig und ohne vorgängige Mahnung vom Vertrag zurück und verweigerte die Abnahme der weiter erscheinenden Bände. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Verlag schiebe 1.) die Lieferzeit in unzumutbarer Weise hinaus und verändere 2.) Preis und Umfang sowie die Anzahl der Bände willkürlich zum Nachteil der Abnehmer. In seinem Urteil vom 10. April 1934 (3 0 236/35) stellte dem gegenüber das Amtsgericht Dorsten fest, daß dieser Rücktritt un wirksam sei und daß der Beklagte ans Grund des abgeschlossenen Snbskriptionsvertrags zur Abnahme und Bezahlung der weiter er scheinenden Bände des Werkes verpflichtet bleibe. In den Entscheidungsgrünöen führt das Urteil aus: Ein Verzug des Verlages liege schon um deswillen nicht vor, weil der Beklagte den Verlag nicht an fristgerechte Lieferung ge mahnt hatte (8 284 Abs. I. BGB.). Die Behauptung des Beklagten, einer solchen Mahnung habe es nicht bedurft, da der Vertrag die Lieferzeit kalendermäßig bestimmt habe (§ 284 Abs. II BGB.), sei rcchtsirrig. Nun berechtige allerdings zum Rücktritt auch schon die Tat sache, daß der Vertragsgegner in einer von ihm zu vertretenden Weise den Vertragspflichten znwiderhandelt und dadurch den Ver tragszweck derartig gefährdet, daß dem Vertragstreuen Teil bei Be rücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden könne (vgl. RGer.R.-Komm. Anmerkg. 4 zu § 325 BGB.). Bei dem hier Kleiner Vorschlag für llbcr die Kosten der Werbung mit Anzeigen. Oft sind die Kosten einer der Hauptgründe, die den Sorti menter abhalten, sich der Werbung mit Anzeigen in Tageszeitun gen zu bedienen. Ist Ihre Anzeige aber aufsällig, — das kann auch durchaus eine kleine Anzeige sein, — so sind die Werbckosten ausgesprochen niedrig. Überlegen Sie einmal, wieviel Menschen Ihre Anzeige in der Zeitung lesen, Leute, die Sie wegen der hohen Portokosten und Mangel an Anschriften mit Werbebriefen oder Prospekten gar nicht bearbeiten könnten. Anzeigen in der Tageszeitung brauchen also für Sie nicht teuer zu sein, denn sie sind ein sehr erfolgreiches Werbemittel, wenn sie unter gewissen zweckmäßigen Gesichtspunkten entworfen und eingeschaltet werden. Sparen durch richtige Grüße. Die Wirkung ist nicht von der Größe abhängig, wählen Sie deshalb ein kleineres Format, etwa 70 nun hoch und 69 mm breit. Die 69 mm entsprechen der genormten Breite für drei Klein spalten je 22 mm, wie sie bei Zeitungen üblich ist. Lassen Sie sich kostenlos eine Anzeigenpreisliste Ihrer dortigen Tageszeitung kommen, Sie erfahren daraus die Kosten für die einspaltige Milli meterzeile, die Rabatte usw. (schon bei sechs Anzeigen — den Text können Sie bei gleichbleibender Größe wechseln — erhalten Sie 5°/» Nachlaß) und können sich so über die Kosten ein Bild machen. Subskription I. Templer, München vorliegenden Teillieferungs-Vertrag wäre hiernach der Besteller auch schon dann zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt, wenn nur einzelne Lieferungen im obigen Sinne fehlerhaft sind. Es heißt dann weiter: Bei Entscheidung der Frage aber, ob die Klägerin in schuldhafter Weise gegen ihre Vertragspflichten ver stoßen hat, ist zu erwägen, daß es sich im vorliegenden Falle um einen Subskriptionsvertrag handelt. Zum Wesen eines solchen Ver trages gehört, daß das zu liefernde Werk bei der Bestellung sowohl nach seinem Inhalt und Umfang als auch bezüglich der Erscheinungs zeit noch nicht feststeht. Wenn es sich dabei um ein größeres wissen schaftliches Werk handelt, so ist ferner zu berücksichtigen, daß sich ein solches Werk nicht rein mechanisch Herstellen läßt wie irgendeine andere »Ware«. Es lassen sich also nicht von vornherein der Umfang des Werkes sowie der Inhalt und die Lieferzeit genau bestimmen. Daraus ergibt sich, daß auch der Besteller im allgemeinen eine ge wisse Ungewißheit bezüglich des Umfanges, des Inhaltes und der Lieferzeit in Kauf nimmt, sofern nicht entgegenstehende Vereinbarun gen ausdrücklich getroffen werden. Wenn also die Klägerin ankünöigt, die einzelnen Bände sollen in Abständen von drei bis vier Monaten erscheinen, so hat der Be steller noch keinen Anspruch auf genaue Einhaltung dieser Fristen, und er kann nicht vom Vertrage zurücktreten, wenn diese Fristen nicht wesentlich überschritten werden. Wenn in dem Zeitraum von 1931 bis 1934 nur 8 Bände erschienen sind, so ist diese Überschreitung der angekünöigten Fristen nach Ansicht des Gerichts unter Berücksichti gung der Umstände nicht so wesentlich, daß der Beklagte berechtigt wäre, vom Vertrage zurttckzutreten. Der Beklagte beanstandet ferner, daß die Klägerin die verein barten Preise nicht eingehalten habe. Aus dem Vorbringen des Be klagten ergibt sich aber gar nicht, daß die Klägerin die vereinbarten Preise überschritten hat. Der in der Ankündigung und in der Be stellkarte angegebene Preis von NM 10.— bezog sich nämlich aus drücklich nur auf einen Band zu 15 Druckbogen. Diese Preisberech nung ist bei Subskriptionsverträgen durchaus üblich und wohl auch nicht zu vermeiden. Der Verlag habe nun dargetan, daß die teureren Bände auch mehr als 15 Bogen umfaßten und daß der Preis von NM —.70 für den Bogen niemals überschritten worden sei. Von einem Nück- trittsrecht könne bei dieser Sachlage niemals die Rede sein. Ohne ersichtliche Abhängigkeit von den Olbrichschen Ausfüh rungen kam sonach das Gericht zu dem Ergebnis, daß selbst starke Verspätungen und wesentliche Umfangsüberschreitungen regelmäßig keinen Grund zum Rücktritt vom Subskriptionsvertrag bilden. Werbung mit Anzeigen Günstige Anzeigenabschliissc. Es empfiehlt sich, eine bestimmte Summe im voraus für die Anzeigen als Werbeetat sich bereitzulegen. Stecken Sie nun aber das Geld nicht in wenige, sehr große Anzeigen, sondern in drei-, sechs-, zwölf- oder 24mal wiederholte kleinere Anzeigen. Ein mal erhalten Sie bei dreimal 3°/°, bei sechsmal 5°/», zwölfmal 10°/» oder 24mal 15°/» Nachlaß, dann aber prägt sich der Name Ihrer Firma erst bei öfterer Wiederholung in das Gedächtnis der Leser ein. Ilm noch zu sparen, ohne die Werbewirkung zu beeinträch tigen, verzichten Sie auf Bildklischees, sondern bringen Sie reine Text- oder Satzanzeigcn. Ausfallende typographische Gestaltung. Bei dem äußeren Aufbau der Anzeige kommt es auf ihre Auffälligkeit an. Davon hängt es ab, ob sie von möglichst vielen Beziehern der Zeitung gelesen wird. Damit Ihre Anzeige die Blicke der Leser auf sich zieht, muß sie sich schon rein äußerlich stark von den anderen Anzeigen abheben, lind wie sehen die aus? Eine fette Schrift wird gewählt, ein dicker Balkenrahmen herumgelegt und in den noch verbleibenden Raum so viel Text eingesügt, daß das Ganze eine schwarze Fläche bildet. Wieviel mehr wird da eine Anzeige gelesen, die im Gegen satz hierzu licht gehalten ist und weißen Raum zeigt. Bleiben Sie übrigens bei einer gewissen einheitlichen Form Ihrer Anzeige, das Prägt sich leichter ein. 1009
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