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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ IS, 16. Februar 1912. Nichtamtlicher Teil. mqnlblatt I. d. M4». Such--»»-!. 2061 für das Jahr 1910 läßt wissen, daß die folgenden Werke in da§ Register für geistiges Eigentum eingetragen worden find: 40 literarische und wissenschaftliche Wecke, davon 13 aus ländischer Herkunft; 29 dramatische und musikalische Werke; 6 künstlerische Werke. Die gesetzliche Hinterlegung erfolgte für 43 Bücher und Broschüren, 19 musikalische Kompositionen, 4 handschriftliche dramatische Werke, 3 Chromos, 2 Photographien, 1 Kupfer stich und 1 Lithographie. Der Bericht sagt nicht, wieviel ausländische Werke in dieser Weise hinterlegt wurden. Die nationale Produktion ist offenbar viel beträchtlicher als die durch diese Ziffern offenbarte. Dänemark. Dank der Gefälligkeit des Herrn Ooe Tryde, Verlags buchhändlers in Kopenhagen, empfingen wir die letzten Stalistiken, die von der dänischen Königlichen Bibliothek aus Grund der gesetzlichen Hinterlegung ausgearbeitet sind. Diese Statistiken umfassen je die Zeit vom 1. April bis 31. März. An die vor einem Jahre mitgeteilte Statistik (ogl. Droit ä',4.utsrrr 1910 Seite 171) können wir nun die über die Fiskaljahre 1909/10 und 1910/11 anschließen. Es sind hier ausschließlich die Bücher sestgelegt; die Ziffern über die Broschüren fehlen uns. Theologie Recht Medizin Philosophie Pädagogik Politik Schöne Künste Naturwissenschaften Technologie Architektur; Kriegsbaukunst .... Ausländische Geschichte u. Geographie . Heimatliche Geschichte u. Geographie . Memoiren Linguistik Literaturgeschichte Schöne Wissenschaften Spiele . Insgesamt 1908,9 1909/10 ISIO/ll 341 206 304 39 37 30 131 124 122 66 70 71 109 134 165 77 70 62 80 96 96 343 390 267 196 204 181 29 64 47 100 96 87 868 811 769 168 161 183 107 90 101 64 51 73 821 736 737 11 28 20 3519 3368 3305 Aus dieser Übersicht ergibt sich eine gewisse Abnahme der Produktion, besonders auf dem Gebiete der Naturwissen schaften, der Schönen Wissenschaften und der nationalen Geschichte und Geographie. In diese letztere Gruppe haben wir gleichmäßig die Publikationen ausgenommen, die in der etwas schwer zu bestimmenden Gruppe »Danowarlis ivärs Dordolä- rangieren (1909: 462; 1910: 460). Die Werke der Pädagogik und die Memoiren sind im Fortschritt be griffen. In der Gruppe »Schöne Wissenschaften«, wo die Romane und Erzählungen untergebracht sind, sind die Bücher nach der Sprache gesondert; man lernt dadurch die Zahl der dänischen Werke kennen (1909: 487; 1910: 503), auch der isländischen (1909: 17; 1910: 7) und ebenso der Über setzungen (1908: 153; 1909: 232; 1910: 227). Die zahl reichsten Übersetzungen sind die aus dem Englischen (1908: 83; 1909: 105; 1910: 103); danach folgen die aus dem Deutschen (1908: 22; 1909: 38; 1910: 54), aus dem Fran zösischen (1908: 15; 1909: 47; 1910: 39), aus dem Schwe dischen (1908: 22; 1909: 21; 1910: 10), und die aus anderen Sprachen (1908: 11; 1909: 21; 1910: 21). Wir wagen nicht zu behaupten, daß ein gewisser Zusammenhang besteht zwischen der Vermehrung der Übersetzungen und der, übrigens wenig bemerkbaren Verminderung der nationalen Produktion. Was die periodischen Veröffentlichungen anbetrifft, so sind wir im Besitz der Zahlen der Zeitschriften, nach Gruppen geordnet, für die Fiskaljahre 1909/10 (1187) und 1910/11 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. (1413); aber es ist uns nicht möglich, die vor einem Jahre gegebene Übersicht über die Zeitungen und Zeitschriften zu vervollständigen. Jedenfalls hat sich die Zahl der Zeit schriften im Verhältnis so beträchtlich vermehrt, wie die Produktion von Büchern zurückgegangen ist. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Das neue UrhcderrechtSgesetz in Großbritannien — Unterm 16 Dezember 1911 ist für Großbritannien nebst seinen Kolonien und Besitzungen zur Zusammenfassung und Ergänzung der Bestimmungen über das Urheberrecht ein Gesetz, 6op^rigbt 1911 (1 u. 2. 6eo So 46), erlassen worden, das im Vereinig ten Königreich am I. Juli 1912 oder an einem früheren im Ver ordnungswege zu bestimmenden Tage und in den britischen Kolonien und Besitzungen an einem noch besonders festzusetzenden Tage in Kraft treten soll. Wir hoffen, die Übersetzung des Ge setzes noch im Laufe dieses Monats unseren Lesern bekanntgeben zu können. Vücherschwindeleiev. — Vor kurzem hat sich ein an geblicher Provisionsreisender von der Verlagsanstalt Alexander Koch in Darmstadt, der auf deren Namen lautende Bestellscheine bei sich führte, durch Abgabe von zwei gefälschten, auf die Namen von Rastatter Architekten lautenden Bestellzetteln ^auf Fachzeit schriften von einem Buchhändler in Rastatt 4 ^ Provision er- schwindelt und sich außerdem ein mit blauem Einband versehenes Muster-Exemplar: »Die Frau als Hausärztin«, worauf er nebenbei Bestellungen aufsuchen wollte, zu verschaffen gewußt. Der Schwindler, etwa 30 Jahre alt, mittelgroß, schlank, dunkle Haare, kleines Schnurrbärtchen, schmales, gesundfarbiges Gesicht, trug dunklen Überzieher und Sportmütze. In Leipziger Tageszeitungen wird vor einem Knaben im Alter von etwa 14 Jahren gewarnt, der bei Familien angeblich bestellte Bücher abliefert und sich diese bezahlen läßt. Der Knabe scheint von einer erwachsenen Person dazu benutzt zu werden, die wertlosen Bücher an den Mann zu bringen. Vortragsabende. — Aus Kairo wird uns geschrieben: Die Firma F. Diemer, Finck L Baylaender Succ., Königlicher und Vizeköniglicher Hofbuchhändler in Kairo, hat es unternommen, in den nächsten Monaten Vortragsabende zu arrangieren. Namen bedeutender Männer von Weltruf stehen auf dem Programm. Maximilian Harden, Rudolf Herzog und Ernst Zahn haben ihr Erscheinen in Aussicht gestellt, vr. Carl Peters-London ist als Erster gewonnen und wird moderne Fragen der Welt- und Wirt schafts-Politik behandeln. Kolonialzeituugen. — Das amtliche »Kolonialblatt« ver öffentlicht eine vom 16. Januar 1912 datierte »Verordnung des Reichskanzlers über die Presse in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee«. Die in den deutschen Schutzgebieten erscheinenden Zeitungen haben sich im letzten Jahrzehnt erheblich vermehrt; in Deutsch. Südwestafrika werden fünf, in Deutsch. Ostafrika drei Zeitungen ausgegeben. Das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 hat mit seinen dem öffentlichen Gewerberecht an gehörenden Vorschriften keine Gültigkeit in den Kolonien. Die neue Verordnung führt die hauptsächlichsten gewerblichen Rechtsnormen des Pressegesetzes in den Kolonien ein, über nimmt seine Strafvorschriften gegen Preßvergehen und Über tretungen unter Berücksichtigung der im Schutzgebietsgesetz be- schränkten Strafandrohungsbefugnis des Reichskanzlers und weist auf die Geltung der Gesetzesbestimmungen über einschlägiges Strafrecht und Strafverfahren hin. Neu sind einige Rechtsnormen, die sich auf Eingeborene beziehen. Zunächst ist die öffentliche Verbreitung von Druckschriften, die geeignet sind, Eingeborene zur Gewalttätigkeit gegen Weiße anzureizen, zum erhöhten Schutz der weißen Bevölkerung, insbesondere der weißen Frau, verboten und unter Strafe gestellt. Zur Vorbeugung ist dem Gouverneur die Be fugnis zum Verbot der Verbreitung solcher Druckschriften unter ge wissen Einschränkungen erteilt. Sodann ist die Regelung des Preßgewerbes, soweit es selbständig von Eingeborenen oder zwar von Weißen, aber hauptsächlich nur für Eingeborene in ihrer Sprache, betrieben wird, dem mit den besonderen Eingeborensn- 270
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