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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1935
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- Deutsch
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x° 80, 16. April 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. L. Ttschn Buchhandel. sozialistisches Gedankengut verbreiten, die der wahren Absicht der Bewegung widerspricht. Verbote werden nur in Aus nahmefällen erlassen, wenn Art und Umstände ein sol ches Eingreifen unbedingt notwendig machen. 6. Im allgemeinen geschieht die Ablehnung einer national sozialistischen Schrift durch die Partei durch Verweigerung des Unbedenklichkeitsvermerks mit einer entspre chenden Mitteilunganden Verlag und Autor. Wird die Verweigerung des Unbedenklichkeitsvermerks aus allgemeinen Gründen ausgesprochen, ohne daß der Inhalt der Schrift ab gelehnt wird, so ergeht ebenfalls eine entsprechende Mitteilung an den Verleger, die dieser in der jeweils mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission festgelegten Form verwenden kann. Es gibt demnach folgende Prüfungsergebnisse: a) Die Schrist erhält den Unbedenklichkeitsvermcrk. Damit wird sie auch in die von der Parteiamtlichen Prüfungskommis sion und der Reichsschrifttumsstelle und der Abteilung Schrift tum im Stabe des Pg. Alfred Rosenberg herausgegebenen NS.-Bibliographie ausgenommen. Schriften, die den Unbedenk lichkeitsvermerk nicht führen, werden in die Bibliographie des nationalsozialistischen Schrifttums nicht ausgenommen. Eine Ausnahme bilden die Schriften, die auf Grund des Prüfungs ergebnisses als wesensverwandt anerkannt werden und in einer besonderen Zusammenstellung geführt werden. d) Die Schrift erhält den Unbedenklichkeitsvermcrk nicht, wird aber zum Vertrieb zugelassen. Die Zulassung wird in einer jeweils entsprechenden Form ausgesprochen. e) Eine Schrist erhält den Unbedenklichkeitsvermerk nicht. Sie wird wegen falscher oder unberechtigter Darstellung natio nalsozialistischer Gedankengänge abgelehnt und einge zogen. 7. Diese Bekanntmachung berührt die Anordnung des Pg. Alsred Roscnberg vom II. April 1935 nicht, sondern stellt eine Ergänzung dazu dar. Insbesondere weise ich darauf hin, daß durch die Schrifttumsstelle des Pg. Roscnberg ein Förderungs vermerk für nationalsozialistische Schriften nur dann erteilt wer den kann, wenn sie der Parteiamtlichen Prüfungskommission vorher Vorgelegen und den Unbcdenklichkeitsvermerk erhalten haben. Ich weise auf diesen Umstand die Verleger besonders hin, um sie vor Schaden zu bewahren. Dasselbe gilt für alle Ver öffentlichungen, Anzeigen und Gutachten, soweit sie national sozialistisches Schrifttum betreffen. 8. über die näheren Arbeilsbeziehungen zu den Verlegern und Autoren erfolgt eine Mitteilung in den Fachblättern und im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Berlin, den 11. April 1935. Bouhlcr, Reichslciter. Buchgewerbliche Rundschau Allgemeines. Die Umwälzungen, die der nationalsozialistische Staat auf allen Gebieten bringt, sind auch an dem Buchdruckgewerbe nicht spurlos vorübergegangen. Vor allen Dingen haben die Kleinbetriebe, ein erheblicher Prozentsatz in der großen Menge der Buchdruckereien, durch die Veröffentlichung von drei Verordnungen einen gesicherten Platz erhalten. Während früher die Ausübung des Berufes allen Volksgenossen möglich war, wird sie heute von dem großen Be fähigungsnachweis abhängig gemacht. Eine ordnungsmäßige Lehre, die Ablegung der Gehilfen- und Meisterprüfung sind Vorbedingun gen für Aushändigung der Handwerkerkarte und für die Eintra gung in die Handwerkerrolle. Damit wird dem willkürlichen Raub bau und der das Gewerbe so enorm schädigenden Schmutzkonkurrenz Einhalt getan. Die erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks bestimmt, daß alle in der Handwerkerrolle eingetragenen Gewerbetreibenden den Pflichtinnungen anzugehören haben. Damit ist eine große Teilung der Buchdruckereibetriebe in die Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung und den Reichsstand des deutschen Handwerks erfolgt. Alle Großbetriebe, die den Industrie- und Handelskammern unterstellt sind, gehören in die erste Gruppe und die anderen werden in den Gemerbekammern zu- sammengesaßt. Einige Schwierigkeiten sind hier bei der organisa torischen Eingliederung der mit einem Verlage verbundenen Druk- kereibetriebe entstanden. Es dürfte aber keinem Zweifel unterlie gen, daß der wirtschaftliche und technische Teil der Verlagsöruckereien zu den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft gehört, während der kulturelle Teil der Neichskulturkammer Vorbehalten bleibt. Nach Lage der Sache haben die beiden großen wirtschaftlichen Verbände getrennte Aufgabengebiete zu bearbeiten. Eins ist ihnen aber ge meinsam, die Förderung des Gewerbes nach den nationalsozialisti schen Grundsätzen. Daneben besteht die Absicht, den Deutschen Buch bruckerverein, dessen vorbildliche Arbeit ckft zur Gesundung des Ge werbes beigetragen hat, mit der Marktregelung und Preisgestaltung zu beauftragen. Dem stehen zwar durch den Preiskommissar Dr. Goerdeler noch gewisse Schwierigkeiten gegenüber, doch ist es gelungen, die Beibehaltung der Notgemeinschaft so lange sicherzu stellen, bis etwas Besseres an deren Stelle gesetzt werden kann. Einzelheiten über diese Pläne sind in einer »Denkschrift über die Lage des graphischen Gewerbes« veröffentlicht worden. Bis zur Einführung der neuen Bestimmungen wird man bestrebt sein, unter Zugrundelegung der Verordnung vom 21. Dezember 1934, die sich gegen den unlauteren Wettbewerb wendet, eine Preisüberwachung durchzuführen und gegen die Preisschleuderer mit geeigneten Mitteln vorzugehen. Die Innungen, deren Verwaltung in den Händen der Innungs obermeister liegt, sind mit großen Machtbefugnissen ausgestattet worden. Als wichtigste Errungenschaft sind die Ehrengerichtsbarkei ten zu nennen, die es gestatten, dem unlauteren Wettbewerb und den Verstößen gegen die guten Sitten Einhalt zu tun und hohe Geldstra fen oder Entziehung des Meistertitels zu verhängen. Bei Ernennun gen von Vorstands- und Beiratsmitgliedern zu den Gewerbe kammern ist die deutsche Neichsangehörigkeit, das 24. Lebensjahr, Ablegung der Meisterprüfung und ein Jahr Eintragung in die Handmerksrolle zur Vorbedingung gemacht worden. Nach den ge setzlichen Bestimmungen umfassen die neugegründeten Buch- und Steindrucker-Jnnungen den Hochdruck, Flachdruck, Tiefdruck und Lichtdruck, die Lithographen, Kartographen, Notenstecher, Chemigra- phen, Lylographen, Stereotypeure, Galvanoplastikcr, Neproduk- tionsphotographen, Retuscheure, Kolorierer und alle verwandten Gewerbe. Alle bis jetzt vorhandenen Innungen dieser Einzelgewerbe sind aufgelöst worden und im Zusammenhang damit sind auch die Gcwerbekammerbezirke neuorganisiert worden. Druck. Gelegentlich der vergangenen Bugramesse haben unsere Maschinenfabriken eine so große Menge von Neuerungen gebracht, daß wir heute nur einige wenige herausgreifen können und uns Vorbehalten müssen, die übrigen in den nächsten Veröffentlichungen zu berücksichtigen. Neben vielen konstruktiven Vervollkommnungen war eine ganze Reihe Neukonstruktionen zu sehen. Starke Beachtung fand der von der Schnellpressenfnbrik A.-G. Heidelberg herausgebrachte neue Heidelberger Zylinder-Automat mit einem Papierformat von 46X63 cm. Er ist als Eintouren maschine gebaut, bei der die Karrenbewegung beim Druck verlangsamt und beim Leerlauf beschleunigt wird. Für besonders schwere For men hat man eine Sondermaschine gebaut, deren Zylinder selbst bei starkem Druck infolge der schweren Bauart und stabilen Lagerung des Zylinders nicht nachgibt und deshalb nur geringe Zurichtung erfordert. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß durch den Bau als Eintourenmaschine zwei Vorteile geschaffen wurden, die sonst bei der Zweitourenmaschine und der Stoppzylindermaschine nur je einmal vorhanden sind, nämlich die dauernde Zylinderbewe gung und die starre nicht federnde Zylinderlagerung. Die Maschine arbeitet vollständig rollen- und bänderfrei, so daß ein Verschmieren des frischen Druckes nicht eintrcten kann. Beachtenswert ist die kurze und ruhige Art der Papierbewegung vom Stapel bis zu den Einlegemarken. Die Nockstroh-Werke, Heidenau-Dresden, haben zwei neue Druck automaten auf den Markt gebracht und zwar den »Kastor« und »Pollux«. Sie sollen eine Stundenleistung von 4200 respcktiv 3800 Drucken erreichen. Die Maschinen werden sowohl mit Stabausleger wie mit Saugluftausführung geliefert. Da das Grundgestell aus einem stark gerippten Gußstück besteht und die kräftige Durchbildung aller Maschinenteile besonders betont ist, eignet sie sich auch fiir den Druck schwerer Autotypien. Die mit der Maschine angefertigten Proben beweisen außerdem, daß auch mit Druckzylindern kleineren Durchmessers ausreichende Druckwirkungen erzielt werden können. Die Schnellpressenfabrik König L Bauer in Würzburg baute eine Zweitourenmaschine für zweifarbigen Zeitschriftendruck. Das 307
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