VÄMIatM-mUMMVllcktmÄkl Nr. 84 (N. 41). Leipzig, Dienstag den g. April 1935. 102. Jahrgang. Bekanntmachung (Wiederholt aus Nr. 82) MitgliedsbeitrLge Das bisherige Einzugsverfahren beim Börsenverein der Deutschen Buchhändler und beim Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. mit den verschiedenen Zahlungs- und Einzugsmöglichkeiten verursacht der Geschäftsstelle erhebliche Mehrarbeit und damit Unkosten. Zur Vereinfachung und Senkung der Ver waltungskosten bestimme ich folgendes: 1. Börsenvereins-Beitrag: Der Börsenvereinsbeitrag ist für das Vierteljahr in Höhe von RM 6.— im voraus bis zum Letzten des ersten Vierteljahrsmonats auf das Postscheckkonto des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, Leipzig Nr. 13463, einzuzahlen. Auf dem llberweisungsabschnitt ist anzugeben: Name und der Vermerk „Betrifft Mitgliedsbeitrag". 2. Bundes-Beitrag: Der Mitgliedsbeitrag für den Bund einschließlich des Firmenbeitrages ist im voraus bis zum 15. des ersten Monats im Vierteljahr auf das Postscheckkonto des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e. V., Leipzig Nr. 18800, einzuzahlen. Auf dem Uberweisungsabschnitt sind Name und Mitglieds nummer anzugeben. (Der persönliche Beitrag beträgt vierteljährlich RM 13.50. Der Firmen beitrag ist nach Maßgabe des Umsatzes der Firmen gestaffelt. Er beträgt bei buchhändlerischen Betrieben mit einem Jahresumsatz g) von 20—50000 RM vierteljährlich RM 5.—, ich von 50 —100000 RM vierteljährlich RM 10.—-, e) von 100—200000 RM vierteljährlich RM 17.50, ch von über 200000 RM vierteljährlich RM 25.—.) 3. Für beide Verbände fällt in Zukunft der Einzug über Leipzig oder über die BAG weg. Beiträge, die bis zum angegebenen Termin (Bund: 15. des ersten Monats, Börsenverein: Schluß des ersten Monats im Vierteljahr) nicht eingegangen sind, werden unter Belastung der Losten durch Nachnahme eingezogen. Die Nachnahme gilt gleichzeitig als Mahnung. Wird beim Beitrag für den Bund Nachnahme verweigert, so wird nach Anweisung der Reichsschrifttumskammer der Beitrag durch das zuständige Finanzamt erhoben. Im Interesse einer Erleichterung der Verwaltung bitte ich die Mitglieder dringend darum, ihre Mitglieds beitragspflicht pünktlich zu erfüllen. Sie ersparen dadurch sich und uns Arbeit und gegenseitige Verärgerung. Leipzig, den 4. April 1935 Or. Hellmuth von Hase, Schatzmeister Mitteilung der Geschäftsstelle Kantatenummer des Börsenblattes Am 18. Mai erscheint die Kantatenummer des Börsenblattes. Sie wird an alle Bezieher geliefert und außerdem den Teilneh mern an der Hauptversammlung ausgehändigt. Als Festnummer, der starke Beachtung zuteil wird, ist die Kantatenummer besonders geeignet für zusammenfassende An zeigen über die Neuerscheinungen der letzten Zeit sowie über neue und ältere Werke, die zur Zeit besonders aktuell sind. Anzeigenschluß ist am 10. Mai. Ilm wegen der Beschaffung besonderen Papiers möglichst bald einen Überblick über den voraussichtlichen Umfang zu bekommen, bitten wir um Bestellung der Anzeigen möglichst bis zum 4. Mai. Die Auslage der Kantatenummer ist in diesem Jahre um reichlich 2000 Exemplare höher als im Vorjahre. Zum teil-weisen Ausgleich der höheren Herstellungskosten muß der Anzeigengrundpreis für diese Nummer um 10°/« erhöht werden. Kleinere Anzeigen als eine Achtelseite können nicht aus genommen werden. L e i P z i g, den 8. April 1935. Schulbücherwerbung An die Obleute des deutschen Buchhandels! In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Schul buchverleger (Fachgruppe III der Fachschaft Verlag im Bund Reichsdeutscher Buchhändler) haben wir folgende Pressenotiz ver öffentlicht: Kauft neue Schulbücher In Elternkreisen besteht vielfach noch Unklarheit über die ab Ostern 1935 gültigen, amtlich zugelassenen Schulbücher. Um Verdruß und Fehleinkäufe zu vermeiden, sei auf einen Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Er ziehung und Volksbildung vom 5. Februar 1935 hingewiesen. Dieser Erlaß bestimmt, »daß im kommenden Schuljahr 1935/36 mit Ausnahme des Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr und der Fibel mit Neueinführungen von Schul büchern für die V o l k s s ch u l e n nicht zu rechnen ist.« Welche Fibel ab Ostern 1935 (l. Schuljahr) gebraucht wird, gibt der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den Eltern bekannt. Das neue, vom Reichskultusministerium 289 vr. H e ß.