ißä 8l, 5. April 1935. Künftig erscheinende Bücher. BSrliniloII ,. d. Dltchn «uchhandil. 1855 In Vorbereitung: 2. Auflage Vergleichsordnung Kommentar zum Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses von Dr. Erich Bley Professor der Rechte in Gießen Llmfang etwa 1100 Seiten 8° / Preis in Leinen geb. etwa RM 24.— (Die Käufer der ersten Auflage erhalten bei Rückgabe des Titelblattes einen Preisnachlaß von NM 6.—) Der Kommentar hat sich in der kurzen Zeit seit seinem Erscheinen wachsende Beachtung in Wissenschaft, Rechtsprechung und Wirtschaft erworben und unbestritten die erste Stelle unter den Erläuterungswerke» zur Bergleichsordnung erobert, wovon die glänzenden Arteile der Sachkenner zeugen. Das was das Werk gegenüber anderen auszeichnet, ist die dogmatische Kraft, mit der alle irgendwie das Bergleichsrccht be rührenden Fragen, bürgerlichrcchtlichc wie arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche wie steuerrcchtliche, handelsrechtliche wie prozeßrechtliche selbständig unter großen Gesichtspunkten und dabei praktisch behandelt werden. Sein besonderer Vorzug ist überhaupt die glückliche Verbindung von Theorie und Praxis. Trotz größter Reichhaltigkeit an juristischen Fällen und Möglichkeiten wahrt der Verfasser immer die großen Linien und fördert durch klare, der Eigengesetzlichkeit des Bcrgleichsrcchts Rechnung tragende Hcraus- arbcitung der Grundgedanken und Zusammenhänge bei jeder Vorschrift ein fast müheloses Eindringen in den schwierigen Stoff. Die neue Auflage wird die dem Kommentar allseitig nachgerühmten Vorzüge nicht nur bewahren, sondern soweit möglich noch verstärken. Sie begnügt sich nicht mit einer äußerlichen Einfügung des neuen und der formalen Anpassung des alten Rechtsstoffes unter Paraphrasierung des Gesetzes textes, sondern wird wie schon die erste Auflage mit peinlicher Sorgfalt und größter Intensität das neue Bergleichsrecht als geistige Einheit erfassen, dogmatisch in seiner Totalität klären und praktisch in seinen Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln. Arteile über die er st e Auflage: „Es kann wohl als Standardwerk des Vergleichsrechts bezeichnet werden, und man wird weithin Amschau halten müssen, um auf diesem Rechtsgebiet einem ähnlich großangelegten Werk zu begegnen." Der Buch- und Betriebsprüfer. „Man kann das Buch aufschlagen, wo man will, man wird überall gründliche Belehrung finden und es mit dem Eindruck aus der Land legen, daß hier eine tüchtige Geistesarbeit geleistet worden ist. Das Vergleichsrecht kann sich zu diesem Kommentar beglückwünschen." SenPräs. beim RG. Dr. Kiesow, Leipzig, in der Juristischen Wochenschrift. Interessenten sind: Alle Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Amts- und Landgerichte, Juristische Seminare, Professoren und Dozenten des Handelsrechts, Treuhandgescllschaften, Wirtschaftsverbände, Großbanken, Industrie- u. Handelskammern, Bibliotheken der Universitäten u. Handelshochschulen usw. T Carl Heymanns Äerlag in Aerlin 8 220»