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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 173, 29. Juli >914. 8. Ankündigung non gewerblichen Mllitär-Mnsikausführungen sind stets in kurzer, sachlicher Form von den Leitern der Mpsikkorps mit den Lokalinliabern usw. zu vereinbaren und gegebenenfalls im Sinne der Ziffer g vertraglich festzusetzen. Rur die Veröf fentlichung dieser Ankündigung ist statthaft. Öffentliche An preisungen (Offerten) der Mllitärmusikkorps zur Ausübung ge werblichen Spiclens, Beschreibung der Uniformen usw. sind da gegen untersagt. Bei der Übernahme von Spiclverpslichtun- gcn müssen sich die Unternehmer diesen Bedingungen in bezug auf etwa von ihnen zu erlassende Ankündigungen unterwerfen. 7. Das Einsammeln von Geld durch Militärmusiker für Mnsiklei- stungen ist nur durch Erheben eines bekanntgegebenen Eintritts geldes am Eingänge des Konzert- usw. Lokales gestattet. Für Abonnemcntskonzerte kann das Eintrittsgeld vorher von den Abonnenten erhoben werden. 8. Das Anlegen der Uniform in nicht gestattet bet der Ausführung öffentlicher Tanzmusik. Dagegen kann es von den Regi ments- usw. Kommandeuren von Kall zu Kall für andcrwcite, außerordentliche Musiktätigkcit genehmigt werden, sofern das Musikkorps geschloffen oder bei der Infanterie und Kußartillerie zur Hälfte der Etatsstärke unter seinem Leiter auftritt (bei den ilbrlgcn Truppenteilen muß die Kopfstärke einschließlich des Lei ters mindestens »15« betragen). — Diese Genehmigung ist auch für Rusikabteilungen von geringerer Stärke zulässig, wenn es sich um die Mitwirkung bei Festen der Kriegervereine handelt, so wie für die gesamte Musiktätigkeit der zu den Manövern ausge- rllckten Musiker. 9. Das Anlegen von theatralischen oder Maskenkostümen ist aus Ausnahmefälle zu beschränken und nur auf Antrag bei der M- Wirkung an Theaterauffllhrungen, Karnevalfesten und Aufzügen zu gestatten, bei öffentlichen Spielen dagegen verboten. Derartige Anträge sind von den betreffenden Gouverneuren usw. besonder eingehend zu prüfen, damit auch bei diesem Spielen die Würde des Standes bewahrt bleibt. 3. Die Einführung bestimmter Mindesttarife für das ge werbliche Spielen der Militärmusik. Von den zirka 36 Musikge legenheiten lasse ich einige folgen, die besonders in Betracht kom men, bemerke aber hierbei, daß in den verschiedenen Orten die Preise etwas differieren: Sommer svom 15. April—ZV. Scpt.j Winter svom 1. Okt.—14. Aprils Konzertmusik in öffentlichen Lokalen pro Mann an Sonntagen und Festtagen im Sommer 8 Stunden an „ „ „ „ Winter 5 „ an Wochentagen „ Sommer 4 an „ „ Winter 4 „ Bei Doppclkonzert f2 Mtlttärmusikkorps) an Sonntagen und Festtagen im Sommer 8 Stunden an Wochentagen „ „ 4 „ Ballmnstk bis zur Dauer von 7 Stunden am Sonnabend, Sonntag und Festtag an den übrigen Wochentagen Hochzettsmusik bis zu Sstündiger Dauer am Sonnabend, Sonntag und Festtag an den übrigen Wochentagen Wird keine Verpflegung gewährt, 2.— mehr. Kommersmusik bis zu 5 Stunden am Sonnabend, Sonntag und Festtag an den übrigen Wochentagen rauung und Einsegnung in der Kirche tändchen rabmusik einschließlich des Zuges zum Kirchhof je nach der Entfernung -^5.— bis nur am Grabe an Sonn- und Festtagen Fackelzüge bis zur Zeit von 2 Stunden am Sonnabend, Sonntag und Festtag an den übrigen Wochentagen 7.58 8 — 4.50 4.- 7. — 8. - 8.— 7.- 10 — S — 8.— 7.- 4.- 4.- 7.- 4. — 5. — 7.- 5 — Klavierspieler allein bei Hochzeiten usw. bis zu acht stündiger Dauer „ 1V.— Hierzu Dirlgenten-Honorar bei allen Konzerten mit geschlossener Kapelle oder mindestens der Hälfte an Sonn- und Festtagen „ so.— an den Wochentagen 2g bei kleinen Anläßen " zg^ Überstunden sind zu berechnen, wenn 10 Minuten nach der festgesetzten Schlußzeit überschritten sind: Dirigent pro Stunde 8—, der Musiker 1.—. l194 Das sind alles Preise, die jede Zivilkapelle mit Leichtigkeit unterbieten kann, und die Militärmusiker würden Wohl in den meisten Fällen leer ausgehen, wenn ihre musikalische Qualifika tion nicht mit in Berechnung gezogen werden würde. 4. Herabminderung der Stärke der Militärmusikkorps vom 1. Oktober 19 ll ab: Infanterie auf 36 Mann, Artillerie auf 24 Mann, Jäger, Schützen usw. auf 2V Mann. Diese Militärkapellen kommen gar nicht als Konkurrenz in Betracht, wo wirklich gute, geschlossene Zivilkapellen ansässig find, nicht in Kurorten, Seebädern, Sommerfrischen, nicht in Theatern, nicht im Zirkus. Sie alle haben eigne Zivilkapellen, die einen Militärmusiker, dessen Dienst ihn jede Mnute verhindern könnte, nicht oder doch nur mal aushilfsweise anstellen würden. Eben falls besitzen eigne Zivilkapellen die großen Ballhäuser, die Varie tes, die Konzertlokale, die täglich geöffnet sind, und selbst die Kinos. Gute leistungsfähige Musiker aus dem Zivilstandc haben also ein überreiches Feld, auf dem sie ganz ohne Konkurrenz der Militärmusik schaffen können. Wenn Militärmusiker dann und wann einmal in Kurorten oder Seebädern ein Engagement er halten, so hat das mit der Konkurrenz absolut nichts zu tun. Es handelt sich dabei stets um einen geschäftlichen Schachzug des be- treffenden Badedirektors, der auf dem Standpunkt variatio cks- leetst steht. Ganz etwas anderes sind die Militär-Gartenkonzerte der Großstädte. Aber auch hier kann von einer Konkurrenz durch aus keine Rede sein. Das Publikum verlangt geradezu die ihm sympathischen Kapellen, und zwar nicht nur der Augenweide halber, sondern vornehmlich wegen der Adrettheit ihres Auftretens und der schneidigen, präzisen Wiedergabe der Musikstücke. Selbst wenn das alles nicht zuträfe, wo sollen in einer Großstadt, wie z. B. Berlin mit seinen Dutzenden von Konzertgärten, alle die Zivilkapellen mit ausreichender Leistungsfähigkeit hergenommen werden, um den Bedarf auch nur einigermaßen zu decken? Die großen Opernkapellen, die guten Stadtkapellen, die eben so wie die Militärmusikkorps ihre Leistungsfähigkeit durch fleißig ausgenutzte Proben stets zu erweitern suchen, sehen in den letzte ren durchaus keine Rivalen, im Gegenteil, sie wählen daraus, namentlich aus den Bläsern, mit besonderer Vorliebe ihren Nach wuchs. Auch diese Zivilmusiker klagen gern über ungenügende Bezahlung — welcher Angestellte ist denn mit seinem Gehalt zu frieden? Vielleicht der Buch- und Musikalienhändler, der Kauf mann, der Schauspieler, der Handwerker? Aber so gering, wie der Staat seine Militärmusikcr, dürfte Wohl kaum ein anderer Er werbszweig seine Angestellten bezahlen. Der Staat will ja den Hoboisten auch gar kein ausreichendes Einkommen gewähren, er weist sie vielmehr von vornherein darauf hin, durch Musik Neben einnahmen zu suchen. Durch strenge musikalische Erzie hung und durch tägliche als Dienst betrachtete Proben, die sorgfältig ausgenutzt werden, fördert er sie in ihrer musikalischen Leistungsfähigkeit; außerdem gestattet er ihnen, außerdienstlich in bürgerlicher Kleidung ihrem Berufe nachzugehen. Die Löhnung, die ein Sergeant-Hoboist be zieht, beträgt pro Jahr -/( 187.29, die übrigen Hoboisten, Unter offiziere, Gefreite, Gemeine erhalten -L 198.— bis 126.—, dazu Menage oder entsprechende Entschädigung. Auch diese Summe trägt der Staat nicht ganz, da das Offizierkorps jedes Regiments bestimmte Zuschüsse leistet. Sollte das Kriegsministerium, was ganz ausgeschlossen ist, feinen Hoboisten den gewerblichen Neben verdienst, der eigentlich ihren Verdienst darstellt, streichen, so würde das dem Staate viele neue Millionen kosten, die eine Musiksteuer L la Wehrsteuer aufbringen müßte. Wenn das aber wirklich geschähe, so würde das dem anstür- mendenBunde derZivilmusiker noch lange nichtdenerhofftenGold- regen bringen, Wohl aber Wehrufe aus allen Kreisen dermusikbedürf- tigen Gesellschaft zur Folge haben. Zahllose Städte im Deutschen Reiche nehmen heute als Grundstock zu ihren großen Konzerten die Regimentskapelle, die sie, wenn nötig, durch gute, leistungsfähige Zivilmusiker verstärken. Man verfolge nur die Programme durch aus namhafter Konzertvereinigungen, um sich zu überzeugen, wie viele mit einem solchen Orchesterkörper große kirchliche und welt liche Chorkonzerte, Solisten- und Symphonie-Konzerte ausfüh ren lassen, die in ernster Vorarbeit (Proben) durch einen erst klassigen Dirigenten einstudicrt und dargcboten werden. Auch
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