Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140729
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191407294
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140729
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-07
- Tag1914-07-29
- Monat1914-07
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 173. »jährlich frei Geschäftsstelle odrr 36 Mark ^i^ostüäerweijung^ für'/^6.17 M.stattlSM. 6t<^/engejuche werden mit 10 Pj. pro ZZ Ma'rö" j?hrUch.^Äach d'ern^^us^an^^erfolgt ^efermng N Raum15 ^6.^50 M.; für Nicht"- N ;über Leipzig oder durchs Kreuzdand. an Nichtmit^lieder in N Mitglieder 40 <pf.. 32 M.. 60 M.. ^N.— Beilagen werden »! ^MMinöÄMrstMerArL'öLrSMWMWN Leipzig, Mittwoch den 29. Juli 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil Der Ansturm gegen die Militär-Musikkorps. Eine ernste Frage für den Musikalienhandel. Von Ernst Challier sen.-Gießen. Der Kamps um das Dasein beunruhigt heute alle Erwerbs zweige, nicht nur den Buch- und Musikhandel, und durchaus nicht den Nährstand allein, sondern auch in der Kunst, überhaupt über all, wo atmende Wesen nach Licht und Leben streben. Im Tier reich wird das Auffressen des Schwächeren durch den Stärkeren buchstäblich besorgti der Mensch, das Meisterstück der Schöpfung, greift zwar im allgemeinen nicht mehr nach dieser »ultima ratio«, sonst aber ist ihm jedes Mittel recht. Und wenn auch seine schwä cheren Gegner nicht gerade auf seiner Speisekarte zu finden sind, so scheinen die Gesetzgeber dem Frieden doch nicht trauen zu wollen, da die Strafgesetzbücher aller zivilisierten Völker für den Kannibalismus noch immer ihre Paragraphen haben. Nicht im Einzelkampf sucht man sich heute zu wehren, man einigt sich viel mehr zu Gruppen und Verbänden, um gemeinsam seine Rechte, seine Interessen zu wahren oder zu erkämpfen. Einigkeit macht ja bekanntlich stark, aber nur dann, wenn das Kampfesziel ein erreichbares ist, nicht wenn man Utopien nachläuft, oder wenn Gesetze und sonstige Rechte, oft sogar fast ge heiligte Überlieferungen den Anstürmenden entgegenstehen. Nichts ist für solche Gruppen gefährlicher, als einige un klare Köpfe, die mit gewaltiger Suade ausgerüstet, ihre törichten Vorschläge der urteilslosen Masse einzuimpfen verstehen. Überall finden wir diese störenden Elemente, auch im Musikhandel fehlen sie nicht, besonders zahlreich aber müssen sie sich in dem Bunde der organisierten Zivilmusiker befinden, die die vollständige Lahmlegung des außerdienstlichen gewerblichen Musizierens der Militärmusiker fordern, was gleichbedeutend wäre mit einer Auf lösung sämtlicher Militärkapellen. Ist die Erfüllung eines solchen Verlangens, einer so rabiaten Forderung denkbar, kann so etwas zugestanden werden? Nur ein »Rein« kann hierauf als Antwort gegeben werden. Aber damit will ich mich nicht begnügen, ich werde Gründe dafür beibringen, Tatsachen anführen, die mir in einer länger als 50jährigen Tä tigkeit im Konzertleben aufgestoßen sind. Viele Beweise dafür, daß die Musik für ein Heer unentbehr lich ist, habe ich Wohl nicht zu erbringen. Solange wir einen Soldatenstand kennen, ist ihm Musik beigegeben worden. Schon unter Servius Tullius <578—534 b. Ehr.) hatten die römischen Kohorten (Zenturios eorineinum und tudieinum zu Signalen. Selbständigkeit erlangte die Militärmusik bereits mit der freieren Entfaltung der Instrumentalmusik <17. Jahrhundert), als sich feststehende Formen <z. B. der Marsch) herausbildeten. An solchen historischen Rechten soll man um so weniger rütteln, als den un schätzbaren Wert der Musik für eine ermüdete Truppe nicht der Soldat allein, sondern jeder Wanderfreund am eigenen Leibe er fahren hat. Tatsache ist, daß alle unsere großen Heerführer aus nahmslos diesen Wert erkannt haben, und aus diesen Kreisen keine einzige gegenteilige Stimme bekannt ist. Der Musikverlag und das Musiksortiment haben das größte Interesse, die Militärkapellen erhalten zu sehen. Seit vielen Jahren sind deren Musikmeister, Obermusikmeister usw., also alle, die eine führende Stellung einnehmen, akademisch gebildete Musiker, die auch vorher eine gute Schulbildung genossen haben müssen, da sie sonst keine Aufnahme in die König!. Musik-Hoch schule in Berlin, wo der Unterricht abgehalten wird, gefunden hätten. Der heutige Militärmusikmeister ist gleichzeitig der Lehr meister seiner Musiker, ihr Mentor, er ist bestrebt, von dem Neuen stets das Beste zuerst für sich zu erwerben. Tatsache ist es, daß die Militärmusikkorps Richard Wagners Werke durch ihre Präzise Wiedergabe dem Volke erst mundrecht gemacht haben. Das Ab schreiben ist seit Jahren durch Befehl von oben verschwunden, durch Munifizenz der Regimenter verfügt der Musikmeister über eine verhältnismäßig wohlausgerüstete Musikkasse. Alle Ver leger und Sortimenter, die Orchestermaterial führen, haben an den Regimentskapellen pünktliche und zahlungsfähige Kunden. Jede Militärkapelle ist zugleich befähigt, als Streichkapelle <Konzertkapelle) aufzutreten, und viele von diesen beziehen dasselbe Musikstück nicht einmal, son dern oft dreimal: für Militärmusik, großes Orchester und kleines Orchester, da sie auch Musik in kleinerer Be setzung angemessen auszuführen imstande sind. Ein großer Teil der Musikmeister bezieht seinen Bedarf, ohne jede Mehrbelastung, von dem Musiksortimenter seines Ortes, der ihm dafür mit An sichtssendungen stets zu Diensten steht, ihm den Billetverkauf für seine Winter- und Sommerkonzerte kostenlos erledigt und sonst noch nach jeder Richtung hin zur Hand geht. Da an den meisten Plätzen der Musiksortimenter auch Instrumente, Bestandteile und Saiten führt, so gehört ein großer Teil der Hoboisten zu seiner Kundschaft. Der Musikmeister wie seine Musiker haben auch Bedarf für wettere Musikalien, sie brauchen Solostücke für ihr Instrument, geben Wohl auch zum Teil Musikunterricht, so daß ein Musiksortimenter, der es versteht, sich dieser Kundschaft un entbehrlich zu machen, eine recht beachtenswerte Einnahme durch die Regimentskapelle hat. Der Musikverlag wie das Musiksorti ment würden durch eine Aufhebung der Militärmusikkorps unbe rechenbaren Schaden erleiden. Nun behaupten zwar die Bünde der Zivilmusiker, daß sie gar nicht daran denken, das Ganze um zustürzen, nur die gewerbliche Tätigkeit wollen sie gestrichen haben, vor allem die im Musikgewerbe üblichen kleinen Geschäfte- <4 bis 12 Mann und weniger). Aber auch die größeren <ganze Kapellen) wollen sie an sich reißen. Das Kriegsministerium hat sich durchaus nicht ablehnend gegen die Wünsche der Zivilmusiker verhalten. Es ist nach reif licher Prüfung zu dem Entschluß gekommen, die Konkurrenz, die die Militärmusiker dem Zivilstande machen, durch fühlbare Be schränkung für die Hoboisten scharf einzudämmen, die den eben Genannten die Hände binden, während der Zivilmusiker seine Forderungen ganz nach Belieben stellen kann. Ein weiteres Zu geständnis ist ganz ausgeschlossen und kann niemals erfolgen, ohne die Musik und den Musikalienhandel schwer zu schädigen. 1907 brachte die erste Beschränkung: 1. Das Verbot der Militärfahrkarten für Reisen der Militär musiker zu gewerblichen Zwecken, vom 1. Januar 1908 ab. Dann folgten: 2. Die Erlasse des Kgl. preußischen und Kgl. bayerischen Kriegsministeriums vom 26. Juni 1909 bzw. 4. August 1910. Diese Erlasse bestehen aus 10 Paragraphen, von denen 6, 7, 8, 9 als besonders einschneidend nachstehend wiedergegeben seien: 1193
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder