Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1935
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- 1935-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1935
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- Deutsch
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- Seiten 1631-1642 fehlen im Original
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 80, 4. April 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. i.DIschn.Buchhand-1. Zeitschriften- und Zeitungswesen Keine Neugründungen im Zeitschristenhandel Der Präsident der Reichspressekammer hat in einer Anordnung vom 27. März 1935 das am 24. Oktober 1634 ausgesprochene Verbot der Neugrllndungen von Unternehmen des werbenden Zeitschriften handels bis zum 30. September 1935 verlängert. Die Zeitschristenschau des Deutschen Kurzwellensenders Auf Grund besonderer Vereinbarungen mit dem Deutschen Kurz wellensender der Reichs-Rundfunk-Gesellschast wird die Zeitschristen schau des Deutschen Kurzwellensenders nunmehr regelmäßig einmal im Monat ftattsinden. Die Aprilsendung wirb am 8. April mit süns- maliger Zonenwieberholung durchgeführt. Folgende Zeitschriften wer den behandelt: NS. Monatshefte, Die Deutsche Volkswirtschaft, Deutsche Wirtschaftswarte, Zeitschrift für Öffentliche Wirtschaft, Wirkschaftsdienst, Das Archiv, Deutsche Kurzpost, Blick in die Zeit, Tic Auslese, Volk und Reich, Geopolitik, Die Tat, Das Werk, Euro päische Revue. Die Verleger, die bisher Zeitschriften an die Adresse des Herrn Franz Ludwig Habbel, Berlin W 9, Potsdamer Platz 1, Columbushaus, gesandthaben, werdenge beten, dieLieferungeneinzu st eilen, dadicBücherei der Reichs-Rundfunk-Gesellschast Berlin die im Deutschen Kurzwellensender zu besprechenden Zeitschriften»»» de »Verlegern selbst anfordert. — Die Bearbeitung der Zeitschristenschau liegt weiterhin in den Händen der Herren Hans Höynck und Franz Ludwig Habbel. Hauptfachgruppe „Vertrieb- der Reichspressckammer Die ln der Hauptfachgruppe »Vertrieb« vereinigten Fachverbände der Reichspressekammer: Rcichsoerband für den werbenden Zeitschristenhandel e. V., Köln, Pfälzer Straße 84; Reichsverband der deutschen Lesezirkelbesitzer e. V., Hamburg 1, Kerdinandstraße 2S/S7; Verband deutscher Zeitungs- und Zeitschristen-Grossisten e. V, Magdeburg, Otto-von-Guericke-Sirahe 8V; Rcichssachschast des Deutschen Zeitungs- und Zeitschristen-Einzel- handels, Frankfurt a. M., Bllrgerstraße 11; Reichsverband Deutscher Bahnhossbuchhändler e. V., Berlin NW 7, Dorvtheenstraße 91 haben im Einvernehmen mit der Reichspressekammer im vorigen Jahr eine Vereinbarung getroffen, an die setzt wieder erinnert wird. Da nach ist eine Doppelmitgliedschaft zu mehreren Kachverbänden der Hauptsachgruppc »Vertrieb» nicht zulässig. Unternehmungen, die gleichzeitig in mehreren Vertriebszwcigcn sich betätigen, werden nur in einen Fachverband der Hauptsachgruppc »Vertrieb» eingegliedert und zwar in denjenigen, der nach Maßgabe des größeren Teils des wertmäßigen Umsatzes zuständig ist. Unternehmungen, die mehrere» Kachverbänden der Hauptsach- gruppe »Vertrieb« angehören, haben aus den für die Nebenzweige ihres Betriebes zuständigen Fachverbänden auszuscheiden. Die Mit glieder eines Fachvcrbandes der Hauptsachgruppc »Vertrieb», die sich in mehreren Verlriebszweigen betätigen, haben lediglich die Neben zweige bei den hierfür zuständigen Kachverbänden anzumelden. Reichspreffekammer-Ausweise für Bezieherwerber Die Reichspressekammer hat einen neuen Ausweis geschussen, der aus Grund der 9. Anordnung des Herrn Präsidenten der Rcichsprssse- kammer vom gl. Januar 1935 mit Wirkung vom 1. September 1935 von allen mit der Bezicherwerbung betrauten Personen geführt wer den muß. Darunter sallen; »Bezichcriverbcr, Kolonnensllhrer und Oberrcisende; ferner Personen, die von der Beschästigungsfirma mit der Beaufsichtigung und Überwachung der Bczieherwerber verant wortlich betraut sind. Hierzu gehören Werbeinspektoren, Werbeleiter, Organisationsleiter u. ä. Außerdem müssen Boten und Träger, soweit sie von der Firma beauftragt sind, nebenbei Bezieher zu werben, im Besitze des LichtbildauSweises sein.» Tie Ausweise sind durch die Bc- schästigungssirma auszusüllen und unter Beifügung des Führungs zeugnisses zur Unterschrift der Reichspressekammer einznreichen. Die Anforderung der erforderlichen Vordrucke hat bei dem zuständigen Fachverband der Reichspressekammer zu erfolgen. 278 Werberkartei Alle bis zum 1. April 1935 erlassenen Bekanntmachungen der Reichspressekammer Uber die Entziehung von Werberaus weisen werden, alphabetisch geordnet, vom Reichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel e. V. in Köln in Form einer Broschüre herausgegeben. Sie kann in etwa 14 Tagen von der Geschäftsstelle des genannten Verbandes (Pfälzer Straße 84) bezogen werden. Lesezirkel Der Neichsverband der deutschen Lesezirkelbesitzer e. V. teilt mit: Verbandsmitglieder, die ein Lesezirkelunternehmen käuflich über nehmen, haben dies innerhalb drei Tagen nach Kaufabschluß dem Reichsverband der deutschen Lesezirkelbesitzer e. V., Hamburg 1, Fer- dinandstraße 25/27, zu melden. Dasselbe hat zu geschehen, wenn größere Kundenstämme übernommen werden. Gemäß Abschnitt 2 der Lieferungsbedingungen der am Lesezirkel geschäft interessierten Verleger haben Verbandsmitglieder, die Firmen gleichen oder ähnlichen Charakters oder deren Kundenstamm er werben, dies dem Reichsverband Deutscher Zeitschriften-Verleger, Berlin, Potsdamer Privatstraße 1216, milzuteilen, um den Verlegern die Möglichkeit zu geben, sich aus der üblicherweise nicht sofort bei Kaufabschluß zu zahlenden Restkaufsumme zu befriedigen, falls der frühere Bezieher nicht alle bis zum Tage der Übernahme erfolgten Lieferungen des Verlages bezahlt hat. Die Jahrestagung der deutschen Lesezirkelbesitzer findet vom 15. bis 17. Juni 1935 in D ll s s e l d o r f statt. Rundfunkprogrammzeits christen Der Präsident der Reichspressekammer veröffentlichte unterm 27. März 1935 eine am 1. Mai 1935 in Kraft tretende »Anordnung über die Durchführung des unter dem 21. März 1935 zwischen der Reichs-Rundfunk-Gesellschast m. b. H. und dem Fachverband der Rundfunkpresse e. V. abgeschlossenen Zusatz-Vertrages zum Vertrag vom 23. Februar 1934«. Darin heißt es u. a.: Der Abdruck der Rundfunkprogramme der deutschen Sender hat zur Voraussetzung, daß neben den reinen Programmseiten ein auf die Belange des Rundfunks eingestellter Text- und Bilderteil im Umfang von mindestens 16 Druckseiten bei Zugrundelegung eines normalen Zeitschriftenformates von 220 X 300 mm gedruckt wird. Der Mindest umfang einer Nundfunkprogrammzeitschrift muß bei Zugrundelegung eines Mindestformales von 220 X 300 mm 32 Druckseiten betragen. Sogenannter Fülltext im Programmteil wird auf die geforderte Min destzahl von 16 Seiten Umfang nicht angerechnet. Nundfunkprogrammzeitschriften, die laufend das ungekürzte Programm aller deutschen Sender veröffentlichen und die in einem Mindestumfang von 56 Seiten erscheinen müssen (bei Zugrunde legung eines normalen Zeitschriftenformates von 220 X 300 mm), erhalten nach Genehmigung durch den Fachverband das Recht, im Titel den Vermerk zu führen: »Das vollständige und ungekürzte Pro gramm aller deutschen Sender«. Anderslautende Bezeichnungen, die sich auf einen oder mehrere Sender beziehen, sind unzulässig. Rundfunkprogrammzeitschriften dürfen nicht als ständige Bei lage von Zeitungen und Zeitschriften geliefert werden. Die zur Zeit bei den einzelnen Zeitschriften bestehende Form des Programmabdruckes bedarf bei einer Änderung eines begründeten Antrages. Eine Änderung der bisherigen Form des Programmab- bruckes ist für jede Rundfunkzeilschrift genehmigungspflichtig. Zu ständig hierfür ist der Fachverband der Nundfunkpresse e. V., Berlin W 35, Potsdamer Straße 123 b. * Die Zusatzbestimmungen lauten: 1. Die Nundfunkprogrammzeitschrist erfüllt ihre Aufgabe als Kulturfaktor nur dann, wenn sie eine selbstschöpferische Mitarbeit am Rundfunk leistet. Diese ist infolgedessen die erste Voraussetzung für ihre Daseinsberechtigung. 2. Der Abdruck von Rundfunkprogrammen kann in Zukunft nur den Zeitschriften gestaltet werden, die in ständiger eigenschöpferischer Arbeit an den Problemen des Rundfunks Mitarbeiten und durch restloses Eingehen auf alle wichtigen Gebiete des Rundfunks sich be mühen, eine kulturell wirklich hochwertige Zeitschrift zu schaffen. 3. In dem bloßen Abdruck von Korrespondenzen und Presse notizen der Sender kann eine solche selbstschöpferische und fruchtbare Mitarbeit nicht erblickt werden.
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