MMüM-eMMmMMüM Nr. 72 <R. 35). Leipzig. Dienstag den 26. Marz 1935. 102. Jahrgang. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Die Geschäftsordnungen der Fachschasten Zwischenhandel und Angestellte sind von mir genehmigt worden. Ich setze sie hiermit in Kraft. Die Angehörigen der Fachschasten Zwischenhandel und Angestellte sind verpflichtet, den auf Grund dieser Geschäftsordnungen ergehenden Anordnungen der Leiter der beiden Fachschasten Folge zu leisten. Leipzig, den 23. März 1935. Baur, Vorsteher. Zum Aufsatz Kretzschmar „Unser Börsenblatt"*) (S. Börsenblatt Nr. 56 vom 7. März 1935) Die Ausführungen des Kollegen Kretzschmar veranlassen mich, einige Wünsche hinsichtlich des Auf- und Ausbaues unseres Fachblattes zu äußern: Ich würde es in verschiedener Hinsicht für vorteilhaft halten, wenn unser Börsenblatt ähnlich aufgezogen würde wie die be kanntet Fachzeitschrift der Drucker »Klimschs Druckerei-Anzeiger«. In diesem Fachblatt stehen der Text immer auf einer linken, die Anzeigen immer auf einer rechten Seite. Man hat es da durch leicht, wichtige Bekanntgaben, Anordnungen und Aussätze oder auch wichtige Anzeigen herauszuschneiden, in einer Wissens oder Angebots-Kartei zu sammeln oder aber, die Verlaut barungen, die für eine Betriebs-Abteilung wichtig sind, dieser für eine besondere Sammelmappe zuzuleitcn. Reichen die An zeigenseiten einmal nicht aus, um diese Anordnung streng durch zuführen, so muß der Text so aufgeteilt werden, daß beispiels weise auf der Rückseite wichtiger berusspraktischer Artikel Texte allgemeineren Inhalts stehen, die für eine Aufteilung weniger in Frage kommen. Es liegt auf der Hand, daß zu dieser Art der Jnhalts- anordnung auch eine entsprechende Gestaltung des Textes gehört. Anordnungen und Bekanntmachungen der Bundes- und Vereins leitung, das wichtigste Geschehen innerhalb der buchhändlerischen Organisation, müßten selbstverständlich allem — wie bisher — vorangestellt werden. Dann aber sollte neben Berichten über die Wirtschaftslage ein Ausbau des Börsenblattes Platz greifen in berusspraktischer Hinsicht. Hier nenne ich z. B. eine Abtei lung für Lehrlingsausbildung. Von Zeit zu Zeit sollten für die verschiedenen Lehrlingsjahrgänge Aufgaben und Ausbildungsfragen aufgeworfen werden, denen der Lehrherr in diesem Zeitabschnitt besondere Beachtung schenken sollte. Diese Ausbildungs-Anregungen könnten von der Leitung und dem Lehrkörper der Reichsschule des Buchhandels ausgehen und da mit wichtige Vorarbeit leisten; sie könnten aber auch aus der Praxis der Prüfungsausschüsse für die Gehilfenprüfung gegeben werden. Eine weitere Abteilung sollte regelmäßig Werbevor schläge bringen, die unmittelbar in die Praxis umgesctzt wer den können und weitgehend den Zeitverhältnissen, Ereignissen und Forderungen der Kulturpolitik angepaßt sind. Eine dritte Abteilung: Die Rechts- und Steuer beratung müßte so aufgezogen werden, daß das hier gebrachte Material für den einzelnen, ausgeschnitten und in Sammel mappen aufgehoben, ein vorzügliches Nachschlagewerk ergibt. So würde sich noch manches Gebiet finden, das uns Buch händlern dauernd von Bedeutung ist und wo uns unser Börsen blatt wirkungsvoll beraten, betreuen und anregen kann. Mit diesen Ausführungen will ich keineswegs sagen, daß dies bisher nicht geschehen ist, aber ich möchte die in anderen Be- Gau Hamburg im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Am Donnerstag, dem 28. März 1935, 20 Uhr spricht der Präsident der Reichsschrifttumskammer, Herr Or. Hans Friedrich Blunck, über das Thema: »Schrifttum und R e i ch s s ch r i f t t u m s k a m m e r-, auf der Gauversammlung in Hamburg im Patriotischen Gebäude. Bekanntmachung der Fachschaft der Angestellten Neue Anschrift Vom 1. April 1935 ab lautet die Postanschrift unserer Reichs- geschästsstelle: Fachschast der Angestellten im Bund Reichsdeutscher Buchhändler, Fachverband der Reichsschrifttums kammer, Berlin W 35, Am Karlsbad 24 (nicht Potsdamer Privatstraße 1213!). Postscheck konto Berlin Nr. 251 67. Wir ersuchen die Firmeninhaber dringend, von unserer neuen Anschrift alle Inhaber des Ausweises bi sofort in Kenntnis zu setzen. Wir bringen hier zwei Antworten aus diesen Aussatz zum Abdruck, wobei wir aus unsere damalige Schlußbemerkung verweisen. Es würbe uns freuen, weitere Stellungnahmen zu erhalten. D. Schristl. Berlin, am 23. März 1935. Der Fachschastslcitcr. I. A.: Stoffregen. 245