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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1935
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- Deutsch
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X- 72, 26. März 1S3S. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhanbel. Interesse für Las deutsche Buch zu wecken und so die geringe Aus fuhr zu heben. Da genügt es nicht allein, daß Dichter und Schrift steller — wie es vr. Blunck beispielgebend getan hat — im Ausland aus ihren Werken lesen; Buchhändler müssen selbst ins Tressen und auf fremdem Boden für das deutsche Buch und damit für die deutsche Sache werben. Gi. „Liber den Bücherleser" Herr vr. Wilhelm Stapel-Hamburg hält am Mittwoch, dem 3. April 19 35, 20.15 Uhr im großen Saal der Schule der Deutschen Arbeitsfront, Berlin, Oberwasserstraße 11, einen Vortrag über das Thema: »Über den Bll che ries er«. Wie er ist und wie er vom Buchhändler gesehen werden muß. — Veranstalter: Ortsgruppe Berlin der Kachschaft der Angestellten. Genehmigung der Laienspiele Die Arbeitsgemeinschaft der Laien- und Bühnenspiel-Verleger teilt mit: »Der Reichsministcr für Volksaufklärung und Propaganda hat bestimmt, daß Laienspiele sd. h. alle nicht berufsmäßigen Theater spiele) zu genehmigen sind, falls nicht im Inhalt des Stückes oder der Person der Veranstalter politische Bedenken bestehen«. Ausstellung des deutschen Frauenwerkes in Düffeldorf In Düsseldorf findet vom 15. Mai bis 16. Juni 1935 die erste große Ausstellung des Deutschen Frauenwcrkes statt, deren Trägerin die Neichsieitung ist und mit deren Durchführung die Gausrauenschaft beauftragt wurde. Die organisatorische und technische Leitung liegt in den Händen des Instituts für Deutsche Wirtschaftspropaganda, während die ideelle und künstlerische Durchführung durch die Ver bände des Deutschen Kranenwerkes unter Führung der NS-Frauen- schast geschieht. Die Ortsgruppe Düsseldorf des Bundes Reichsdeutscher Buch händler hat sich einen entsprechend großen Platz gesichert und bittet um umgehende Meldung an: Herrn Kurt Kinet in Düsseldorf, Wilhelm-Marx-Haus, aller Verleger, die sich an der Ausstellung be teiligen wollen. Die „Kniga", Buch- undLehrmittel-Ges.m.b.H., Berlin hat der Geschäftsstelle des Biirsenoereins auf Anfrage mitgcteilt, daß die Firma ab 28. Februar IMS aufgelöst wurde und in Liqui dation getreten ist. Sie schreibt wörtlich: »...Die Abwicklung der Liquidation wird vorschriftsmäßig im Laufe dieses Jahres vorgeuommen. Ein Grund zu irgendweichen be unruhigenden Gerüchten besteht nicht, da sämtliche Verlegerfirmen, die an die ,Kniga' Buch- und Lehrmittelges. m. b. H., Berlin, ge liefert und noch Forderungen haben, auf dem bisher üblich gewesenen Wege auch weiterhin Bezahlung erhalten werden. Ab 1. April 1935 werden die Einkaufs- und Berkaussgeschäfte in Buch, Lehrmittel und Kanzleiwaren unmittelbar durch die Mesh- dunarodnaja Kniga, Moskau, oder durch die Handelsvertretung der UdSSR in Deutschland, Berlin SW 88, Lindenstraße 26—25, durch- gesührt...« Aus dem Buchdruckgewerbe über das Be r li ne r K o l l e g ia l e A b k om m e n, das neben der Notgemeinschast weiterbesteht, machte kürzlich Herr Kurt Hart mann st. Fa. Gebr. Mann) bemerkenswerte Aussllhrungen. Das Kollegiale Abkommen sei eine freiwillige Vereinigung, die den Schutz des Besitzstandes von Druckarbeiten (vor allem Zeitschriften u. dgl.) betrifft, nicht aber die Kontrollierung und Überwachung der Preise für Druckarbeiten. Das vorgesehene Schiedsgericht entscheide sür die Parteien bindend, und zwar unter Ausschluß des ordentlichen Rechts weges. Die Rechtskraft der Urteile des Kollegialen Abkommens sei in einem besonderen Falle bis zum Reichsgericht durchgekämpft worden. Bei Objekten in einer gewissen Höhe können die Schieds gerichtsurteile durch ein Berufungs-Schiedsgericht nachgepriist wer den. Das Schiedsgericht nimmt jetzt auch Klagen an, wenn der Kläger aus gewissen Gründen zum Schutz seiner Interessen gegenüber der Kundschaft nicht auftreten will oder anftreten kann. Gegen weitere Papierpreissteigerungen hat Buch druckereibesitzer Forsberg in Berlin, Rcichslnnungsmeister des graphischen Handwerks, beim Reichskommissar für Preisüberwachung Einspruch erhoben. Die angeregte Überprüfung der Preislisten vom Mai 1934 erstreckt sich vor allem auch auf die Mengen st afse- Iung. Der Reichsiommissar hat geantwortet, daß eine verbands mäßige Preiserhöhung nur mit seiner Einwilligung möglich sei. Ein derartiger Antrag sei von der Vereinigung Holzhaltig/Holzfrei nicht gestellt worden. Ans die Beschwerden über die Mengenstaffe lung will der Neichskommissai später zurllckkommen. Um die Umschulung von Buchdruckern zu Tlefdruckern zu er leichtern, kann aus Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bis zur Dauer von acht Wochen ein Zu schuß bis zur anderthalbfachen Höhe des vor Beginn der Anlernzeit gezahlten wöchentlichen Unterstlltzungsbetrages gewährt werden. Rach K 19 (Abs. 12) des Deutschen Buchdrucker-Tariss dauert die Aus bildung eines Buchdruckers zum Liefdrucker dreizehn Wochen. Unerlaubte Werbung Die »Wirtschaftswerbung«, Mitteilungsblatt des Werberats der Deutschen Wirtschaft Nr. 6 schreibt: Dem Werberat liegt ein Flug blatt mit dem Schlagwort »Der Führer — Dein Vorbild!« vor, in dem eine Firma für die in ihrem Verlag erscheinende Zeitschrift X wirbt. Sie befaßt sich mit den Lebensgewohnheiten des Führers und benutzt diese zur Werbung für ihre Zeitschrift. Die Werbung mit Lebensgewohnheiten lebender Persönlichkeiten des politischen Lebens darf aber nach Ziffer 1 der 7. Bekanntmachung des Werbe rates vom 21. März 1934 (Reichsanzeiger vom 22. März Nr. 69) nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der in Betracht kommenden Persönlichkeiten erfolgen. Tie Firma wurde darauf hin gewiesen, daß sie diese Werbung sofort zu unterlassen habe, solange sie nicht im Besitze der erforderlichen Zustimmung sei. Der Neichsparteitagsfilm „Triumph des Willens" In langwieriger Arbeit ist setzt das Filmnegativ fertiggestellt worden, in einer Länge von 8266 Metern, die als bas Beste aus den 128 666 Metern Filmaufnahmen von Nürnberg herausgesucht wurden. Der Film ist eine der größte» Gcmeinschastsleistungen fast aller bekannten deutschen Kameraleute. In ihm ist das schönste und eindrucksvollste von dem enthalten, was in den 158 Stunden des letzten Neichsparteitages erlebt wurde. Die feierliche Urausfllhrung findet in Berlin am 28. März statt. Eröffnung des deutschen Fernsehprogrammbetriebs Am 22. März wurde vor einem kleinen Kreis von Gästen im Berliner Funkhaus der Deutsche Fernsehprogrammbetrieb eröfsnet. »Achtung! Achtung! Hier Ultrakurzsender Witzleben auf Wellen länge 7.68 Meter. Erster regelmäßiger Fernsehbetrieb!« Mit diesen Worten eröffnete der Leiter der Reichssendeleitung Boese den Abend. Der am persönlichen Erscheinen verhinderte technische Direktor der Rcichsrnndjunkgesellschast vr. Hubmann grüßte die Anwesenden über Zeit und Raum hinweg durch den Fernsehsender. Hieraus ergriss als Stellvertreter vr. Hubmanns Oberingenieur vr. Hossmann bas Wort. Nach Erläuterung der Technik der Bildübertragung teilte der Vor tragende mit, daß ein mit einer Tonsilmkamera ausgerüsteter Kraft wagen und ein Beleuchtungswagen zur Verfügung stünden, mit denen die am Tage aufgenommenen Filme nach dem Entwickeln und Kopie ren noch am Abend gesendet werden könnten. Ähnlich der »Echo des Tages«-Sendung werde versucht werden, den deutschen Fernsehdienst zum »Spiegel des Tages« auszubauen. Uber die technische Entwick lung des Fernsehens berichtete Oberpostrat vr. Banneitz vom Reichs postzentralamt. Reichssendeleiter Hadamovsky eröffnete sodann nach kurzen Worten den regelmäßigen Fernsehprogrammbetrieb. Einer der kühnsten Menschheitsträume, so erklärte er, ist verwirk licht. »Dank der geistigen Schvpserkrast unserer Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker, dank der hingebungsvollen, fleißigen und gewissenhaften Präzisionsarbeit unserer deutschen Arbeiter, dank der organisatorischen Kraft aller Mitarbeiter im Rundfunk vollziehen wir in diesem Augenblick ans deutschem Boden einen Kultursortschritt, der einmal als die Krönung vieler technischer Einzelentwicklungen der letzten Jahrzehnte angesehen werden wird.« Verkehrsnachrichten 20-Markschcine mit dem Frauenkopf werden ungültig Das Reichsbank-Direktorium erinnert erneut an seine Bekannt machung über den Ausruf und die Einziehung der Neichsbanknoten zu 20 Reichsmark mit dem Ausfertigungsdatum des 11. Oktober 1924. Es handelt sich dabei um die 20-Markscheine, die auf der Vorder seite die Nachbildung eines Frauenkopfes zeigen. Mit dem Ablauf des 31. März verlieren die aufgerufenen Noten ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besitzer dieser Noten können sie noch bis zum 30. Juni 1035 bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel Um tauschen. Einstellung des Postauftragsverkehrs nach Italien Der Postauftragsverkehr aus Deutschland nach Italien nebst Kolonien wird ans Veranlassung der italienische» Postverwaltung bis auf weiteres eingestellt. 251
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