X- 2S0, IS. Dezember 1931, Fertige Bücher. BSrs-nblat, s. b.Dtichn.BuchSand-l. 7SS3 Bekanntmachung! Die Preissenkung nach den Bestimmungen der Vierten Notverordnung vom 8. Dezember 1931 liegt individuell und ausschließlich beim einzelnen Verleger. Des halb können die Barsortimente Aufforderungen des Sorümentes, ihrerseits sofort und generelle Preissenkungen vorzunehmen, nicht entsprechen, ganz abgesehen da von, daß dies auch nach den Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins nicht zulässig wäre. Die Barsortimente halten jedoch ihren altbewährten Grundsatz, stets zu den Originalpreisen und -bedingungen der Verleger zu liefern, auch in dieser Notzeit aufrecht. Aus technischen Gründen ist es aber nicht möglich, während des jetzt herr schenden starken Trubels des Weihnachtsgeschäftes die vom Verlag verkündeten Preisänderungen auf die Preisunterlagen der Barsortimente zu übertragen. Daher werden die Barsortimente 1. zunächst bis 31. Dezember 1931 ohne Berücksichtigung dieser Preisänderungen zu den bisher geltenden Preisen fakturieren, 2. den Ausgleich zu den von den Verlegern gesenkten Preisen vom Tage der Preis senkung ab durch spätere Gutschrift im Laufe des Januar 1932 nach einer von unseren Geschäftsfreunden hierüber erbetenen Ausstellung herbeiführen. Durch diese Maßnahmen hat das Sortiment die Gewißheit, bei unseren Bar- sortimenten auch jetzt nicht ungünstiger als vom Verleger zu kaufen. Wir sind auf stärksten Andrang gerüstet und können Ihnen wie stets schnellste und pünkt lichste Erledigung aller Ihrer Bestellungen, um die wir hierdurch noch besonders bitten, gewährleisten. Hochachtungsvoll Die Barsortimente: Koehler L Volckmar A.-G. L Co., Leipzig Koch, Neff K Oetinger G.m.b.H. L Co., Stuttgart Leipzig und Stuttgart, 15. Dezember 1931 Bvrsenbhatt f. d. Deutschen Buchhandel. SS. Jahrgang. 1017