gelten auch für Sammlungen, Maßnahmen und Eingriffe, die nicht von den unter 2 genannten Stellen, wohl aber in deren Auftrag oder für ihre Zwecke vorgcnommcn werden. Ebenso sind Ein griffe oder Maßnahmen hinsichtlich der Durchführung der Spende, für die allein das Kuratorium der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft, Berlin WZ5, Tirpihuser Z8, zuständig ist, untersagt. München, den l. Juni l 9Z6. gcz. ^r. L o r m a n Dieses Verbot ist allen in Betracht kommenden Stellen auf dem Dienstwege bekanntgemacht worden. Übertretungen sind dem Kuratorium der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" zu melden. Ich bin überzeugt, daß die deutschen Betriebe ihre Dankbarkeit dem Führer gegenüber durch voll- zählige Beteiligung im vierten Spendcnjahr zum Ausdruck bringen werden. Der Vorsitzende des Kuratoriums: (Dr. Krupp von Bohlen und Halbach.)