Ter Stellvertreter des Führers Stabsleitcr Durchführungsbestimmungen zum „Lammclverbor zugunsten der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" des Stellvertreters des Führers vom I. Juni 19Z6. 1. Ausweis. Tic an der „Adolf Hitlcr-Spende der deutschen Wirtschaft" beteiligten Unternehmungen weisen.sich durch die unten adgebildete Bescheinigung auS. Die Bescheinigung ist in rotem Truck gehalten. Adolf-1Mer-Z>pendc Ser brutschen Wirtschaft b.V'OOOOlXl Zirmo Außer der Bescheinigung über die Beteiligung an der Spende können sich die Unter nehmungen durch nebenstehend abgcbildetc Pla kette auswcise». Tic Plakette ist aus raten, Grund gedruckt. Diese Plakette macht die an der „Adols- Hitlcr-Spendc der deutschen Wirtschaft" be teiligten Unternehmungen und Geschäfte schon von außen kenntlich. Die Bescheinigungen und Plaketten dcS Lpendenjahrcs 1935 36 (blauer Druck) verlieren am >5. August >936 ihre Gültigkeit. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen die blauen Pla- ketten von de» Schaufenstern, Bürotüren usiv. entscrnt sein. Alle Sammler und Werber haben svsort das Sammeln zu unterlassen, wenn ihnen von der bctresscnden Firma die Bescheinigung vorgclegt wird oder wenn die Plakette aushängt. . Dem „Sannnelvcrbot zugunsten der Adolf-Hitler Spende der deutschen Wirtschaft" untcrsallcn: a) alle Stellen der Partei l>) die Gliederungen der Partei: SA, LS, HZ (cinschl. Zungvolk, BTM und Zungmädel), ZkS-Deutscher Tozentenbund, dkS-Tcutschcr Ltudcntenbund, NS-Frauenschast