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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1935-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1935
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- Deutsch
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X- IKK, 20. Juli 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d.Dlschn. Buchhandel. Die Verwaltung der Reichssilmkammer ist in eine Abteilung für Hoheitsaufgaben, eine Wirtschaftsabteilung, eine juristisch wissenschaftliche Abteilung und eine Finanzabteilung gegliedert. Für jede Abteilung ist ein Referent vorhanden. Die Filmkreditbank hat sich zur Aufgabe gemacht, unter Beobachtung der ihr obliegenden kaufmännischen Sorgfalts pflichten gerade die Filme zu kreditieren, die neue Wege gehen und neue Kräfte heranzuziehen versuchen. Sie hat es in der kurzen Zeit ihres Daseins verstanden, sich zu einer der wichtigsten Institu tionen des Filmwesens überhaupt zu machen. Im laufenden Arbeitsjahre hat die Filmkreditbank allein fast die Hälfte der deutschen Filme kreditiert: 49 große Spielfilme, 37 Kulturfilme, 19 Kurzfilme und 8 Synchronisierungen. Abschließend seien die beiden Preisestellen der Reichsfilm kammer, eine für das Ausland, die andere für das Inland, nicht unerwähnt gelassen, denen gerade beim Aufziehen des Filmkon- gresses sehr wichtige Arbeiten zugesallen waren. Die Reichs filmkammer hat die gesetzliche Aufgabe, das deutsche Filmgewerbe im Rahmen der Gesamtwirtschast zu fördern, die Belange der ein zelnen Gruppen dieses Gewerbes untereinander sowie gegenüber Reich und Ländern zu vertreten und einen gerechten Ausgleich zwischen den am Film arbeitenden Berussgruppen herbeizuführen. Sie ist befugt, Bedingungen für den Betrieb, die Eröffnung und Schließung von Filmunternehmungen sestzusetzen und Anordnun gen über wichtige Fragen der Filmwirtschaft, insbesondere über Art und Gestaltung der Vorträge, zwischen den von ihr umfaßten Tätigkeiisgruppen zu treffen. Auf dieser Grundlage ist von der Reichsfilmkammer eine Reihe von Maßnahmen durchgesührt worden, die das verworrene Filmgewerbe auf eine neue Basis gestellt haben. Es sei nur an die Abschaffung des Zwei-Schlager-Programms erinnert --- eine Unsitte, die das Filmgewerbe fast bis an den Rand des Abgrundes gebracht hatte. In einer einzigen Vorstellung wurden zwei, ja oft drei minderwertige oder hochwertige, wahllos durcheinander gemischte Filme heruntergespielt, die naturgemäß derart zusam mengeschnitten waren, daß von ihrer ursprünglichen Form und Absicht kaum noch etwas zu erkennen war. Dann wurde die Frage des Mindest-Eintrittspreises für Lichtspieltheater geklärt und auf RM —.40 festgesetzt — eine zweite Tat, die das Lichtspielgewerbe vor Schleuderpreisen und damit vor dem Niedergang bewahrte. Der Kulturfilm ist insofern gerettet worden, als die Reichsfilm- kammer durch Gesetz bestimmt hat, daß jeder Spielfilm mit einem Kulturfilm im Vorprogramm gepaart werden muß. Ferner ist durch die Regelung der Bedürfnisfrags dem Lichtspielgewerbe eine wirtschaftliche gesunde Basis geschaffen worden insofern, daß der Neueinrichtung unrentabler Kinos gesetzmäßig ein Riegel vorge schoben ist. Das find nur einige der gravierendsten Bestimmungen gewesen, die dringend nötig waren, um das Filmhaus vor dem Verfall zu retten, um die Gegensätze in den einzelnen Sparten zu überbrücken und den Kamps aller gegen alle zu beenden. Das war also die Behörde, die mit ihren Fachverbänden den Filmkongreß ins Leben rief und es verstand, ihm einen so glück lichen Verlauf zu geben. Es muß gesagt werden, daß der Geist der Einbcrufer, der vom Aufbauwillen und vom Versöhnungswunsch getragen war, am Anfang der Tagungen bei weitem nicht dem Geiste aller Kon greßteilnehmer entsprach, doch schon zu Beginn der Verhandlun gen geschah ein modernes Wunder. Der Wille der deutschen Ein- berufer zur fruchtbringenden Zusammenarbeit erwies sich als so stark, daß er den ganzen Kongreß bis zum letzten Teilnehmer durchdrang und bald mußte auch der ärgste Zweifler cinsehen, daß auf dem Gebiete des Films wenigstens ein harmonisches Zusam menarbeiten zum wirtschaftlichen Vorteil der Filmindustrie und darüber hinaus zum Wohle der Gesamtheit der Völker nicht nur durchaus möglich, sondern unbedingt nötig wurde. An der Spitze der positiven Ergebnisse des Kongresses steht der Beschluß zur Schaffung der »Internationalen Filmkammer» (Oüambrs Kvndieule Internativnals du Ulm), deren Organisation bis zum nächsten Kongreß Deutschland übertragen wurde. Es wurde beschlossen, gemeinsam alle Maßnahmen durchzukämpfcn und durchzusetzen, die im Interesse des internationalen Films wirtschaftlich erforderlich und notwendig sind. Dann folgt die Wiederbelebung des Internationalen Theater besitzerverbandes (lkedsration Internationale des viroeteurs de Oinöina) mit dem Sitz in Berlin und mit dem Vorsitzenden des Deutschen Theaterbesitzerverbandes Fritz Bertram als Präsidenten. Ferner ist die Resolution der Filmjournalisten wichtig, in Zukunft keine Filme zu erwähnen, die völkerverhetzender Natur sind oder die sich dazu eignen, den Frieden der Nationen zu stören. Ein Internationales Filmpresse-Jnsormationsbüro mit dem Sitz in Berlin ist weiterhin gegründet worden. Aus den Vertretern der Avantgardisten Hollands, Englands, Schwedens, Polens und Deutschlands hat sich das Internationale Filmkunst-Syndikat gebildet, das sich zur Aufgabe machen wird, außergewöhnliche Kunstexperimente auf dem Gebiete des Films teils direkt zu finanzieren, teils durch Verbreitung in den Theatern der genannten Länder, die den Mitgliedsgesellschaften angehören, finanziell zu ermöglichen. Dann will man eine Internationale Vereinigung der Film künstler und der anderen Filmschaffenden ins Leben rufen. Die Tschechoslowakei und Österreich sind bereits dieser Vereinigung bei getreten und es besteht kein Zweifel, daß bald die anderen Länder folgen werden. Das sind in großen Zügen die Resultate, die der Inter nationale Filmkongreß hervorgebracht hat. Der Filmweg war mit Steinen und Dornen besät und er ist es heute noch. Aber wenn man dem Zuruf des Ministers vr. Goebbels folgt, »mit Mut und Optimismus an die Dinge des Films heranzutreten«, wird es ge lingen, alle Hindernisse auf diesem rauhen Pfade zu überwinden. Der deutsche Büchermarkt 1934 Von Ludwig Schönrock III <1 und II stehe Nr. 162 und 164) Die Literatur in fremden Sprachen. (Tabellen XVIII und XIX.) Die Herausgabe fremdsprachiger Verlagswerke ist gegen das Vorjahr um 23,4 v. H. zurückgegangen. Insgesamt sind 599 Stück <1933: 782) erschienen, das sind 2,9 v. H. der Gesamtproduktion. In der Hauptsache sind an fremdsprachiger Literatur (Schulaus gaben, Sprachwissenschaft, Veröffentlichungen des Völkerbundes usw.) Bücher in englischer (225) und in französischer Sprache (169) verlegt. Von den toten Sprachen sind Lateinisch und Griechisch mit 88 bzw. 26 Stück vertreten. Bei den englischgedruckten Veröffent lichungen überwiegt das Unterhaltungsbuch. Tab. XVIII. Neuerscheinungen in deutscher Sprache und in fremden Sprachen. 1S33 1S34 Zu- und Abnahme Ncncrschei- Anteil Neuerschei- Anteil <4- bzw. —> nnnqen an d. Gesamt- nungen an d. Gesamt» im Jahre 1933 insgesamt Produktion insgesamt Produktion gegen!,der 1834 Bucker in deutscher Sprache (einschließlich Mundarten und Übersetzungen) 20 819 9S,3 °/„ 20 263 97,1 °/o — 566 - 2,7 Bücher in fremden Sprachen 782 3,1 °/° 599 2,9 °/° — 183 - 23,4 L96
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