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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. .V 143, 24, Juni 1914. dasselbe Interesse haben und mit derselben Liebe an der deut schen Bibliographie — auch im weitesten Sinne genommen — hängen wie ich, und daß wir die Stellung, die wir haben, nicht monopolistisch ausgenutzt haben. (Zuruf: Das ist nicht behauptet worden!) — Es ist heute morgen — nicht hier — behauptet wor den. Dafür mützte auch noch der Beweis geliefert werden, und darin glaube ich mich so ziemlich rechtfertigen zu können. Herr vr. W. de Gruhter, Berlin: Meine Herren! Ich habe das Bedürfnis, mit einem kurzen Worte auf die Äußerungen unseres verehrten Herrn Ersten Vor stehers einzugehen. Denn ich möchte um nichts, daß der Vor stand die Empfindung hätte, als wollte ich ihm den Weg zur eigenen Bibliographie des Börsenvereins versperren. Ich will deshalb noch einmal mit allem Nachdruck feststellen, daß ich in der Meinung, die Bibliographie werde in der Hand des Börsenver eins billiger und, nach einer gewissen Übergangszeit, minde stens auch ebenso gut wie die bisherigen privaten Bibliogra phien arbeiten, durchaus mit ihm übereinstimme. Auch bin ich überzeugt, daß der Wille und die Kraft dazu beim Vorstande voll auf ausreichen. Und ferner habe auch ich den Wunsch und den Glauben, daß die Bibliographie für den Börsenberein zu einem neuen und starken Magnet werde. (Sehr richtig!) Aber nichts wird versäumt, wenn wir die Bewegungsstattk und das Ent« schließungsgebiet der einzusetzenden Kommission nicht durch die vorgeschlagene »grundsätzliche« Erklärung einengen. Dar um sollten wir — und ich glaube unfern verehrten Vorsteher rich tig verstanden zu haben, daß er damit einverstanden ist — das Wort »grundsätzlich« jetzt noch nicht aussprechen. (Zustimmung.) Eine Gefahr kann in einer solchen Verzögerung in keiner Weise liegen. Denn soviel ich sehe, sind die nächsten Jahre für die Ver waltung der Deutschen Bücherei noch mit so außerordentlichen Arbeiten belastet, daß es eher wie eine Erleichterung enrpfunden werden wird, wenn die Bibliographie dort zunächst noch nicht gemacht zu werden braucht. Auch wirtschaftliche Nachteile kann das nicht im Gefolge haben. Denn einerlei, ob heute oder übers Jahr oder über zwei Jahre: in dem Augenblick, wo der Börsen- verein erklärt, nun mache er die Bibliographie, ist jedes andere private Unternehmen nicht mehr lebensfähig. Herr Geheimrat Siegismund hat einige Male das Wort »er würgen« gebraucht. Ich bin sicher, daß ich mich dieses Wortes nicht bedient habe (Rufe: Nein, nein!), und daß mir auch jeder dem Sinne ähnliche Vorwurf fcrngelegen hat. Denn ich weiß, daß Takt und Billigkeit unserm Vorstande in hohem Maße eigen sind, und daß er sie sicherlich auch nicht bei den Verhandlungen mit der Firma Hinrichs außer acht lassen wird. Aber wie sehr in dieser Beziehung die Meinungen auseinandergehen, das zeigte mir der Umstand, daß die Summe von 45 000 -kt hier soeben bei Einzelnen ein Erstaunen auslöste, das ich in seinem Grade nicht für berechtigt halte. Denn es handelt sich nicht nur um die zwei Jahre um die zweimal 6000 ,/i entgehenden Gewinnes, sondern es drohte dem Besitzer der Hinrichsschen Bibliographie, vom 1. Januar 1915 ab nicht nur das Wöchentliche Verzeichnis, son dern den ganzen Apparat seiner Bibliographie gefährdet zu sehen. (Sehr richtig!) Herr Geheimrai Siegismund hat weiter gesagt: wir nehmen als Vorstand nicht unsere eigenen Interessen wahr, sondern die jenigen des Börsenvereins. Meine Herren, das ist selbstverständ lich, und doch wird damit ein Problem gestreift, das mit zu den allerheikelsten auf dem Gebiete des korporativen Wirkens gehört. Wer mit der Verwaltung von Gemeinschastsinteressen betraut ist, darf in dieser Eigenschaft nicht wie ein Privatmann der An wandlung der Freigebigkeit stattgeben; aber er darf anderseits die Gesetze der Billigkeit und des Entgegenkommens, die er nach seinem Gewissen als Privatmann beobachten würde, nicht des halb außer acht lassen, weil es nicht sein eigenes, sondern fremdes Gut betrifft. Und darum bitte ich Sie: lassen Sie hier den Trieb des Entgegenkommens möglichst stark in sich wirken, und fürchten Sie sich nicht vor Vorwürfen, daß Sie in bezug hier auf Ihre Hände etwa zu weit geöffnet hätten. (Bravo!) Der Börsenverein hat in Gestalt der Bücherei ein Geschenk bekommen, das er vor einigen Jahren noch nicht zu erhoffen ge wagt hätte. Um so leichter wird es ihm werden, die nachteiligen, 1018 Folgen zu mildern, die diese Gabe für ein einziges seiner Mit glieder voraussichtlich haben wird. (Sehr richtig!) Herr vr. Ruprecht und Herr Prager haben die Fassung meines Antrags in einigen Nebenpunkten beanstandet. Soviel ich weiß, steht in meinem Antrag ausdrücklich, daß die Frage noch einmal geprüft und daß die Kommission mit der Prüfung beauf tragt werden soll. Diese Fassung ist m. E. für den Vorstand will kommener, weil sie zum Ausdruck bringt, daß wir die Ansicht und die Absicht, die im Antrag des Vorstands ausgesprochen war, teilen. Herr Hofrat vr. Ehlermann, Dresden: Meine Herren! Ich verzichte daraus, in meinen Ausfüh rungen auf irgendwelche Einzelheiten einzugehen. Das führt in einer so großen Versammlung so weit, daß die Zeit eben nicht ausreichen würde. Mir war es von großem Interesse, und ich darf hinzusügen, es war mir eine Freude, aus den Ausführungen unseres Herrn Siegismund zu ersehen, daß der Börsenvereinsvorstand selbst den Antrag nicht in dem Umfange auslegt, wie er vielleicht aus gelegt werden kann. Der Wortlaut des Antrages geht ganz vor behaltlos auf die Bibliographie, und darunter versteht man meines Erachtens die gesamte Bibliographie: Tägliches und Wöchentliches Verzeichnis, Halbjahrs- und Mehrjahrskataloge. Herr Siegismund hat schon ausgeführt, daß eventuell nur die Tägliche Bibliographie und das Wöchentliche Verzeichnis in Be tracht kommen, was ja die Sachlage sehr vereinfacht. Meine Herren, Sie werden verstehen, daß ich die ganze An gelegenheit mit besonderem Interesse verfolgt habe. Denn die Vollständigkeit der Bibliographie war von je ein Gesichtspunkt, der mich bei der Deutschen Bücherei ganz besonders beschäftigt und interessiert hat. Ich habe mir die Frage vorgelegt: unter welchen Voraussetzungen ist denn der Vorstand des Börsenvereins überhaupt berechtigt, seinen Mitgliedern Konkurrenz zu machen? Allgemein, glaube ich, ist die Frage zu verneinen. Der Börsen verein hat satzungsgemätz die Interessen seiner Mitglieder zu pflegen, darf sie also nicht dadurch schädigen, daß er ihnen Kon kurrenz macht. Eine Ausnahme von diesem Grundsätze kann nur zugelassen werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Wir haben uns also nur zu fragen, ob in dem vorliegenden Falle ein solches öffentliches Interesse vorhanden ist. Bei dem Lehr buch für den Buchhandel hat ja der Börsenverein auch schon ein zelnen seiner Mitglieder Konkurrenz gemacht. Aber es lag offen bar ein öffentliches Interesse vor; das Bedürfnis wurde von der privaten Unternehmung nicht in hinreichendem Maße befriedigt, und aus diesem Grunde war es notwendig und berechtigt, daß der Börsenverein ein derartiges Unternehmen in die Hand genommen hat. Und er hat es ja auch mit großem Erfolge ge tan. Ein öffentliches Interesse liegt aber unzweifelhaft auch bei der Bibliographie vor. Der deutsche Buchhandel, nicht nur das Sortiment, sondern ebenso der Verleger, der ja auch ein starker Abnehmer der Bibliographie ist, hat ein Interesse daran, daß sein unentbehrliches Handwerkszeug einerseits so tadellos gut und scharf, und daß es auf der anderen Seite so billig ist, wie nur irgend möglich. Nun werden wir Wohl nicht im Zweifel sein, daß die Quali tät bei unserer bisherigen Bibliographie nichts zu wün schen übrig gelassen hat. Aber der Preis ist denn doch recht sehr und so sehr in die Höhe gegangen, daß es für manche kleinere Betriebe nachgerade ein recht merkliches Onus geworden ist, sich immer diese teuren Biblio graphien anschaffen zu müssen. (Sehr richtig!) Es könnte also unter Umständen an den Börsenvereinsvorstand die Frage heran treten: haben wir im öffentlichen Interesse das Recht und die Pflicht, neben der bestehenden Bibliographie eine billigere Biblio graphie zu schaffen? Das ist meines Erachtens der Gesichtspunkt, aus dem die Stellung des Börsenvereins gegen die Hinrichs'sche Buchhandlung — denn nur diese kommt ja eigentlich hier in Betracht — abgewogen und entschieden werden muß. Ich meine, der Buchhandel darf mit Recht verlangen, daß ihm die Biblio graphie in Zukunft zu einem möglichst billigen Preise geliefert wird, und es fragt sich nur, ob dieses Ziel durch ein Abkommen ,niii der Hinrichs schen Buchhandlung zu erreichen ist oder ohne
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