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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 293, 18. Dezember 1913. ll-tlk. Ü1 Kouckou 36 K886X 81r66t. KI.-80. 16 8. m. ^b- ten uuck ^Q8ietN6n. (II. a. au8 clor ljibliotlroll cloa f Ilerru Uro- ko88or vr. liucl. KuZilltzülil ür IZa8ol). — ^uti^u.-Katalog Ko. 312 (Oer ganron Keilio Ko. 462) von Ulbert Kau 8 teiu 8 ek oi- 8tra886 25. 8°. 150 8. 3976 Kru. Die Freude am eigenen Buch. Ein Führer zu den Schätzen der Welt- Literatur. Schmal-8°. 72 S. Leipzig, Philipp Neclam j u n. Vertriebsmittel von L. Staackmann in Leipzig. 1. Das gute Buch. Illustrierter Bericht über neue Bücher des Jahres 1913. 8°. 25 S. m. Autoren-Porträts. 4,7X3,3 em. 60 S. Diese Portemonnaie-Kalender enthalten vor und hinter dem eigentlichen Kalendarium Anzeigen von Werken des Staackmann- schen Verlages, die sehr sanber in zweifarbigem Druck ausgeführt sind und auch Ansichten der Einbanddecken zeigen. Ein Sortiment von 16 dieser Kalenderchcn ist auf einem Ständer um das Staack- vprechsaal. Herstellungs- oder Vertriebskosten? <VgI. Nr. 2g«.> Zu den Herstellungskosten sind alle die Ausgaben zu rechnen, die aufgewendct werden, um das betr. Werk fix und fertig hcrzustellen. Es gehören hierzu also nicht nur Autorenhouorar (eventuell auch Ab- satzvergütung), Satz, Druck, Papier, Buchbinderarbeiten, Zeichnungen, Klischees usw., sondern unter Umständen auch Frachtauslagen für den Transport des zu bedruckenden Papiers oder der ganzen Auflage nach dem Ausgabeort, Gehaltsanteile des Herstellungspersonals u. ä. Alle Ausgaben, die jedoch im Interesse des Vertriebes geschehen — und hierzu sind auch die Ausgaben für Druck und Papier des Prospekts zu rechnen , können nicht als Herstellungskosten betrachtet werden, was jedoch sachlich nicht hindert, diese Kosten ganz oder in ihren größeren Beträgen auf dem betr. Skontro des Werks mitzuverbucheu; manche Geschäfts bücher! iniaturcn weisen daher auch besondere Kolumnen für »Her- stelluugs-« und »Vertriebs«-Kostcn auf. In dem vorliegenden Falle handelt es sich zweifellos darum, daß die Honorarvcrgiituug mehr oder weniger von dem Reingewinn des betr. Werkes abhüngen soll. Nachdem nun die Frage der Handlungs unkosten — Vertriebskosten ausdrücklich in dem Sinne geregelt war, daß nicht die tatsächlichen Vertriebskosten, sondern, als Pau schale, ein bestimmter Prozentsatz der Herstellungskosten dem Werke belastet werden sollte, erscheint cs mir nicht zulässig, einen Teil der Vertriebskosten dem Werke als Herstellungskosten anzurechnen und hierdurch das Unkosteupauschale zu erhöhen. B erlin 52. H a n s S t o l l. Zu den Herstellungskosten sind zu rechnen: Autorenhouo- rare, Druckkosten, Zeichnungen, Autotypien, Klischees, Buchbinder arbeit und alle sonstigen Ausgaben, die zur Herstellung eines Werkes dienen. Unter die V e r t r i e b s k o st e u gehören: Prospekte einschließlich aller Aufwendungen für Papier, Druckkosten, Beilagen- nnd Vcrsand- gebühren, Porto usw., ferner Propaganda , Frei- und Besprechungs- Exemplare, Anzeigen, Reklame und dergl. mehr. Sowohl die Herstellungskosten als auch die Bcrtriebskosteu sind auf die Konten der betreffenden Verlagswerke im Berlagsskontro zu über tragen, auf die Sol!-(Debet-)Seite natürlich. Zu den allgemeinen H a n d l u n g S u n k o st e n zählt man: Ladcnmiete, Gehälter, Löhne, Heizung, Beleuchtung, Fernsprecher, Ge werbesteuer, Porto, Frachten, Schreib- und Kontorbedars und sonstige durch den Betrieb entstehende Spesen. Die Herstellungs- und Vertricbskosten dürfen den allgemeinen Un kosten nicht zugercchnet werden, da sonst ein ungenaues, ja falsches Bild entstehen würde: ebenso dürfen natürlich allgemeine Handlungsunkosteu nicht den Herstellungskosten belastet werden. Wollte man die .Hand lungsunkosten dem Herstellungskostenkonto belasten, dann müßten sie, die Handlungsunkosten, auch auf die Konten der einzelnen Verlags- werkc verteilt werden. Es ist aber schwierig und bisher nicht ge lungen, einen zutreffenden Berechnungsmaßstab für eine gerechte Ver teilung der allgemeinen Geschäftsspesen auf die einzelnen Bücherkouten zu finden. Deshalb müssen eben die allgemeinen Geschäftsunkosten von den Herstellungs- und Vertriebskosten getrennt verbucht werden. Der Vollständigkeit wegen möge noch erwähnt werden, daß in den Preis, zu dem der Verleger ein Verlagöwerk verkauft, natürlich außer den eigentlichen Herstellungskosten, noch ein bestimmter Betrag für Vertriebs- und Handlungs-Unkosten mit eingerechnet werden muß. Für die Bewertung bei der Inventur kommt aber nur der reine Her stellungspreis in Frage. Es scheint sich bei dem in Frage stehenden Fall um eine besondere H a l l e (Saale). A d e l b e r t K i r st c n Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Ausgaben für das Papier und den Druck eines Prospekts, mit dessen Hilfe ein Verlags- artikcl abgesetzt, d. h. vertrieben werden soll, zu den Betriebskosten gehören. Als Herstellungskosten können in der Regel immer nur diejenige,: Aufwendungen gelten, die der Verleger bis zur Fertigstellung des in Frage kommenden Werkes zu machen gezwungen ist. Dazu brauchen aber nicht immer bloß die üblichen Auslagen für Autoren- und Künst- ierhonorare, Klischees, Papier, Druck und Buchbinderarbeit zu gehören, sondern es sind in der Praxis auch Fälle denkbar, in denen außerdem noch Auslagen für Reisen, Gehälter usw. hinzukommen und auf diese gewöhnlichen Herstellungskosten geschlagen werden müssen. Es könnte sich beispielsweise während der Drucklegung eines Werkes die Notwendigkeit Herausstellen, daß der Autor und der Ver leger von Zeit zu Zeit miteinander konferieren. Wenn sie an ver schiedenen Lrten ihren Wohnsitz haben, so sind die Reisespesen zweifel los als Herstellungskosten zu verbuchen. Weiter könnte ein Verlag durch besondere Umstände gezwungen sein, zur Überwachung gewisser Hcrstellungsarbeiten eines fachwisscnschaftlichen Werkes vorübergehend einen Spezialisten hinzuzuziehen. Um dessen Entlohnung er höht sich dann natürlich der Herstellungspreis des betreffenden Buches, und diese Differenz wäre daun ebenfalls auf die Herstellungskosten zu schlagen. Sogar Gehälter für Hilfspersonal, das nur während der Drucklegung gewisser Werke, wie beispielsweise von periodisch erschei nenden Adreßbüchern, beschäftigt wird, können als Herstellungskosten gelten und dürfen unter gewissen Bedingungen sogar in aktienrechtliche Bilanzen als Aktivposten eingestellt werden. (Siehe Bbl. 1910, Nr. 281.) Prospekte dagegen dienen ausschließlich Neklamezwecken, und haben mit der Fertigstellung eines Buches, mit dessen Ausstattung, Umfang oder dem Zeitpunkt seines Erscheinens ebensowenig zu tun, wie etwa die Inserate oder sonstige Maßnahmen, durch die der Verleger seinen ver sandfertigen Verlagsartikel nachher zu vertreiben für gut befindet. M ü nchen. Max S ch o r ß. Wertbestimmung nach Katalogpreisen im Antiquariat. Welchen Prozentsatz kann man von den Preisen eines AntiquariatS- Kataloges in Ansatz bringen, wenn der Wert eines antiquarischen Bücherlagers nach diesen Preisen bestimmt werden soll? Anfrage steller wurde schon von Konkursverwaltern und Feuer-Versicherungen über diese Sache befragt. Es kommen nur gewöhnliche Kataloge, nicht solche mit Raritäten und Seltenheiten in Betracht. I-,. Kredite au Schüler. Im Sortiment ist es üblich, daß ältere Schüler höherer Lehr anstalten Bücher und Noten auf Kredit entnehmen. Daß es sich dabei nicht immer nur um Schulbücher handelt, ist durch die Aufführung der Noten angedeutet. An eine Verweigerung des Kredits ist natürlich nicht zu denken, da es sich meistens um Söhne angesehener Eltern han delt. Es ist natürlich auch nicht üblich, den Schüler jedesmal zu fragen, ob er die Genehmigung der Eltern habe. Voraussetzen will ich noch, daß es sich nicht um Ankauf von Büchern handelt, von deren Besitz die Eltern unter keinen Umständen etwas wissen dürfen. Meistens werden diese Rechnungen anstandslos bezahlt. Aber oft erhält man, wenn die , Schüler die Schule verlassen haben, von den Eltern die Mitteilung, daß j die Rechnung nicht bezahlt wird, weil es keine Schulbücher oder Fort- ! bildungsbücher seien. Was ist nun hier zu tun? Eine Schulöklage ist j wertlos. Ist es angebracht, auf Herausgabe der gekauften Bücher und Noten zu klagen und eventuell wegen Vorspiegelung den Vater auf ^ Schadensersatz zu verklagen? 8.
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