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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- Digitalisat
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^ LS3, 18. Dezember 1913. Redaktioneller Teil. stattet werden. Sollte sich das Einkommen eines Beitragspflich tigen nach Erhebung des ersten Drittels um mehr als 407» ver mindern, so wird aus Antrag eine Ermäßigung der folgenden Drittel gewährt. Gegen den Veranlagungsbefcheid sind die in Steuersachen üblichen Rechtsmittel zulässig. Der Beitrag ist jedoch zunächst auf jeden Fall zu zahlen. Bei erfolgreicher Reklamierung wird dann dar Zubielgezahlte zuzüglich 4°/» Zinsen zurückerstattet. Eine große Rolle bei den Verhandlungen über den Wehrbei lrag spielte der sogenannte »Generalpardon«. Diejenigen Bei tragspflichtigen, die in früheren Steuererklärungen ihr Vermögen oder Einkommen falsch angegeben haben, bleiben, wenn sie es jetzt zur Wehrsteuer oder Staatsstener richtig angeben, sowohl von Strafe als auch von Nachzahlung frei. Der Begriff »Bei tragspflichtige« umfaßt in diesem Zusammenhang alle Personen, die nach den ZZ 10 und 11 des Gesetzes bei entsprechendem Ein kommen oder Vermögen beitragspflichtig wären, mögen sie es im einzelnen Falle sein oder nicht. Die vorstehenden Ausführungen machen, wie schon eingangs erwähnt, keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gesetz enthält insbesondere noch eingehende Bestimmungen über die Einschätzung von Grundstücken, Wertpapieren, Renten usw., über die Beitrags- Pflicht von Gesellschaften, über die Zuständigkeit der verschiede nen Behörden usw. Wer die Vermögenserklärung selbständig, ohne Hilfe eines Sachkundigen erledigen will, wird nicht umhin können, sich ein Exemplar des Gesetzes anzuschaffen und es etwas eingehender zu studieren. Neue Märchen aus alter Zeit. Neun Erzählungen ans der Geschichte Mecklenburgs von Arnold Schneider. 8". 98 S. Plan 1913, Verlag von Louis Hancke. 70 H ord. Es handelt sich bei obiger Schrift eines Kollege» — Herr Arnold Schneider ist Inhaber der Firma Louis Hancke — um eine Zusammen stellung sagenhafter Erzählungen ans dem Mecklenburger Lande, die zum Teil auch einen historischen Hintergrund haben. Manche der an sprechend vorgetragcnen Erzählungen gibt den Lesern Ausschluß über noch setzt bestehende Namen von Ortschaften usw., wie z. B. über den Namen des beliebten Ausslngsorts bei Güstrow, der »Klueß«, deren Name auf einen Einsiedler zurückgeführt wird, der dort in der Klus, der Klause, gewohnt haben soll. Die Zusammenstellung dieser in Lokal blättern Mecklenburgs zerstreut erschienenen Sage» wird manchen Mecklenburger erfreuen. —n— Kleine Mitteilungen. Zur Tarifbewegung im österreichischen Buchgewerbe. — Am 16. De zember früh sind die sechs größten Tageszeitungen Prags nicht er schienen. Es hatten sich nämlich bei einigen Zeitungen Schwierigkeiten infolge der passiven Resistenz gezeigt, die das Erscheinen der Blätter überhaupt in Frage gestellt hätten. Daher erklärten sich die Heraus geber dieser Zeitungen solidarisch und ließen ihre Blätter nicht er scheinen. Mittags und abends sind auch keine Zeitungen erschienen, bis auf eine einzige. Kleinere Blätter erscheinen, wenn auch in sehr reduziertem Umfange. Das Erscheinen der Morgenzeitungen dürfte wohl erfolgen. Die Zeitungen veranstalteten vormittags und abends hektographierte Ausgaben, in denen sie die wichtigsten Ereignisse den Lesern mitteilten. Auf die Erklärung der passiven Resistenz erfolgte in Ober öfterreich die Einstellung zahlreicher Betriebe, so daß auch dort viele Zeitungen nicht zur Ausgabe gelangen. Buchhandel und Handelskammern. — Aus dem Leserkreise wird uns geschrieben: Unter den Wahlmännern zur Handelskammer Dresden, die sich ans Inhabern und Vertretern der ersten Häuser des Bezirks zu sammenseht, befindet sich zum erstenmal ein Buchhändler — Herr Hofrat Lehmann i. Fa. H. Bnrdach, Hofbuchhandlung in Dres den. Es ist dies als ein erfreuliches Zeichen anzusehen, daß Handel und Industrie der Kreishauptmannschaft Dresden dem Buchhandel den Wert beimessen, der ihm im Handelsgewerbe zweifellos gebührt. 8k. Unzüchtige Schriften und Karten. Urteil des Reichs gerichts vom 15. Dezember 1913. (Nachdruck verboten.) — Im Geschäftslokal der Papierwarenhändlerin Auguste Marx ans der Kleinen Freiheit in Altona waren von der Polizei das bekannte Werk »Hcptameron oder die Erzählungen der Königin von Navarra«, das mit zahlreichen Illustrationen versehen war, sowie die Postkarten »Venus im Moorbad«, die eine mit Moorschlamm bedeckte, von einem Manne beobachtete nackte Frauensperson, und »Darf ich bitten?«, die einen Mann mit ent blößtem Gesäß von einer Reihe von Damen umgeben darstellt, be schlagnahmt worden. Das Landgericht Altona erachtete den Tatbestand der Verbreitung unzüchtiger Schriften (8 184, 1 Str.G.B.) beim Hepta- meron und der Karte »Darf ich bitten?« für festgestellt und ver urteilte die Marx am 3. Juni 1913 zu 50 Mark Geldstrafe. Der Hep- tameron sei als ganzes betrachtet geeignet, das Scham- und Sittlich keitsgefühl normal empfindender Menschen zu verletzen, da im Mittel punkt, des Textes wie auch der hinzugefügten Abbildungen das Ge schlechtliche stehe. Auch beide Postkarten seien durchaus unzüchtig, doch sei bei der Moorbad-Postkarte ein vorsätzliches Inverkehrbringen nicht erwiesen. Dagegen habe die Marx den unzüchtigen Charakter des Hcp tameron und der Karte »Darf ich bitten?« sehr wohl erkannt. Gegen ihre Verurteilung, die auch gleichzeitig die Einziehung der beiden letzt genannten Schriften und Abbildungen verfügte, legte die Marx Revision beim Reichsgericht ein, die indessen vom höchsten Gerichtshof als unbe gründet verworfen worden ist. — Ebenfalls verworfen wurde vom Reichsgericht die Revision des Postkartenhändlers Paul Fraenkel, den das Landgericht Hamburg am 11. Juli 1913 unter Verfügung der Ein ziehung von 54 beschlagnahmten Schriften und Abbildungen wegen Ver breitung unzüchtiger Darstellungen auf Grund 8 184, 1 St.G.B. zu drei Wochen Gefängnis verurteilt hat. Fraenkel, ein Hausierer, hatte in zahlreichen Gastwirtschaften unzüchtige Postkarten, Photographien und Druckschriften feilgehalten, bis ihn die Polizei abfaßte und der Be strafung zuführte. Auch in diesem Falle war das Reichsgericht in Übereinstimmung mit dem Neichsanwalt der Auffassung, daß die Ver urteilung zu Recht erfolgt sei. (Aktenzeichen: 3 v. 794/13 n. 879/13.) Post. — Nach einer Mitteilung der französischen Postverwaltung ist die Zahl der Bricfsäcke, die in Paris dem Süd-Expreßzuge Paris—Lis sabon an den Postschlußtagen für Südamerika zugehen — darunter auch solche aus Deutschland für Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay, Chile und das südliche Bolivien —, so groß, daß manchmal ein Teil der Beutel bei diesem Zuge wegen Unzulänglichkeit der Laderäume Zurück bleiben und auf die gewöhnlichen Postzüge überwiesen werden muß. Die davon betroffenen Briefposten verfehlen dann in Lissabon den An schluß an den planmäßigen Postdampfer nach Südamerika und erleiden dadurch natürlich erhebliche Verzögerungen. Im Interesse der Ab sender und Empfänger empfiehlt es sich daher, Briefsendungen für die obengenannten Länder bei der Post nicht erst zum letzten Postabgang über Lissabon, sondern so zeitig einzuliefern, daß sie den Postdampfcrn schon in einem der vor Lissabon liegenden Zuführungshäfen über wiesen oder — wenn das nicht möglich ist — nach Lissabon wenigstens mit einem Vor versande am Tage vor dem planmäßigen Postschluß ab gesandt werden können. Zur Konfiskation der Kiinstlcrpostkarten. — Auch die Königliche Akademie der Künste in Berlin beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Angelegenheit der Beschlagnahme von Postkarten mit Wiedergaben pla stischer Kunstwerke auf Grund des § 184 des Strafgesetzbuches und wird zu den ergangenen Urteilen im Interesse der Künstlerschaft Stel lung nehmen. Die Akademie wird dies nicht in Form eines öffentlichen Protestes tun, sondern auf dem ihr als Behörde gewiesenen Weg der Vorstellung an amtlicher Stelle. Neue Bücher, Kataloge etc. Oer bunte ^lmanaeb ruck dr»8 ckskr 1914. Xl.-8°. 114 8. m. 9 8ilder- 8". 32^ 300 Xim." ^ ^ ? o 11 6 ei lin V .35, Kut/<uv8tr. 3 Weihnacht 1913. Eine Auswahl schöner Bücher. — Literarische An zeigen von HolzeL P a h l in D r e 8 d e n - A.. Waisenhansstr. 29. Ouer-kl.-8°. mit zahlreichen Abbildungen. Künder- und Völkerkunde, (kibliotkek ?eeku6l-ko68ebe). — Untier X ri 8 e b e in L r I rr n§ en. 8". 58 8. 1239 Xim.
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