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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 115, 20. Mai 1914. Kantate-Eindrücke. Wenn wir die diesjährigen Kantate-Verhandlungen über blicken, so drängt sich uns die Beobachtung auf, daß sie kein eige nes Gesicht tragen, sondern nur die Züge schärfer hervortreten lassen, die aus früheren Jahren, besonders aber im Vorjahre, in das Bild unserer beruflichen Organisation hineingekommen sind. Denn so verschieden auch Blüte und Frucht ihrem Aussehen nach sein mögen, so ist doch die eine nur die Folgeerscheinung der anderen und ihr innerer Zusammenhang vielleicht nur des wegen nicht immer erkennbar, weil, abgesehen davon, daß nicht alle Blütenträume der Erfüllung entgegenreifen, sich jeder ein anderes Bild von dieser Entwicklung macht. Wird diese Ent wicklung zudem nicht sich selbst und der Zeit überlassen, sondern von Personen bestimmt, die zugleich Persönlichkeiten von scharf ausgeprägter Eigenart und bestimmtem Wollen sind, so wird auch etwas von ihrem Geiste auf das Werk selbst übergehen und nicht nur seine äußere Form, sondern auch seine innere Wesenheit beeinflussen. Anorganisch wird man diese Entwicklung nur dann nennen können, wenn der Wille, ihr eine bestimmte Richtung zu geben, nicht am Anfänge gestanden hat, sondern erst im Laufe der Zeit hinzukam. Mit der Gründung und Übernahme der Deutschen Bücherei ist der Börsenverein in ein neues Stadium seiner Entwicklung getreten, und wer nur einigermaßen die Bedeutung dieses Schrittes erfaßt hat, konnte und durfte sich keinen Augen blick im Zweifel befinden, daß damit nicht nur neue Aufgaben übernommen wurden, sondern auch die alten eine Wandlung er fahren müssen. Eine der wichtigsten dieser Aufgaben, die dem Börsenverein aus der Deutschen Bücherei erwachsen, ist die Her stellung und Übernahme der deutschen Bibliographie. In wel cher Weise und in welchem Umfange er sich dieser Aufgabe zu unterziehen hat, — darüber können die Meinungen auseinander gehen. Nur soviel wird man sagen dürfen, daß man nicht Berge kreisen läßt, um ein Mäuslein zu gebären, sondern daß auch dieses Werk würdig des ganzen Unternehmens ausgestaltet wer den muß, auf dem es sich aufbauen soll. So konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß in demselben Moment, in dem die Deutsche Bücherei in den Besitzstand des Börsenvereins überging, auch die deutsche Bibliographie ihre Heimstätte dort gefunden hatte, wohin sie mit Fug und Recht gehört. Denn gerade weil der Börsenverein keine reine Erwerbsgenossenschaft ist, sondern seine Aufgabe in der Förderung der Interessen der Berufsgenossen erblickt, kann er diese Frucht vom Baume der Deutschen Bücherei nicht ungepflückt lassen, ohne sich einer schweren Unterlassungs sünde schuldig zu machen und auf halbem Wege stehen zu bleiben. Mag auch ein Privatunternehmer mit noch so vieler Liebe und noch so großem Verständnis sich einer Arbeit unterziehen, die der Allgemeinheit zu dienen bestimmt ist und die, wie die deutsche Bibliographie, ein öffentliches Interesse beansprucht, so sind seiner Leistungsfähigkeit wie seiner Bewegungsfreiheit doch Grenzen gezogen. An sie bleibt er mangels genügender Legi timation schon deswegen gebunden, weil private und öffentliche Interessen hier derart ineinandergreisen, daß ihm auch eine jahrzehntelange Tradition nicht die Unterstützung der Allgemein heit zu geben vermag, wie sie als selbstverständlich gegenüber amt lichen Stellen gilt. Die Erkenntnis dieser Unzulänglichkeit privat- wirtschaftlicher Unternehmungen hat bei allen den zwischen dem Börsenverein und der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung abge schlossenen Verträgen auf die Herausgabe bzw. Lieferung der Bibliographie für das Börsenblatt im Hintergründe gestanden und noch 1892 zu dem Anträge des Vereins der Dresdener Buch händler geführt, die deutsche Bibliographie durch den Börsen verein herauszugeben. Fehlte es jedoch damals noch an den Grundlagen, so bieten sie sich heute in der Deutschen Bücherei zwanglos dem Börsenberein dar. Schon im Interesse seiner eigenen Unternehmen, insbesondere des Börsenblattes, darf die Gelegenheit, sich von einer einzelnen Firma unabhängig zu machen und das Verzeichnis der Neuerscheinungen selbst in die Hand zu nehmen, nicht vorübergelassen werden. Denn so sehr auch die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung bemüht ist, den vertraglich übernommenen Verpflichtungen nach bestem Können zu ent sprechen, so muß doch schon die bloße Tatsache, daß der wichtigste Teil des Börsenblattes fremden Händen anvertraut ist, als eines großen Vereins nicht würdig angesehen werden. Nachdem der Börsenverein wenige Jahre nach seiner Gründung in dem Börsenblatt ein Organ zur Behandlung aller buchhänd lerischen Fragen geschaffen und ihm vor 25 Jahren das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels zur Seite gestellt hat, mutz er, ans demselben Wege fortschreitend, auch die deutsche Bibliographie in seine Obhut nehmen. Dieser Aufgabe kann er sich schon deswegen nicht entziehen, weil der Deutschen Bücherei satzungsgemäß u. a. auch die Auf gabe zugefallen ist, die deutsche Literatur vom 1. Januar 1913 ab »nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu verzeichnen«. Wäre es unter diesen Verhältnissen nicht unverantwortlich, wenn der Börsenverein die Ernte nicht in seine Scheuern sammeln, nicht eine Gelegenheit wahrnehmen würde, wie sie sich ihm hier in so zwangloser Weise bietet, daß jedes Dazwischentreten eines Dritten als unberechtigt undunnatürlich einpfunden werden müßte? Selbst langjährige Überlieferung und Gewohnheit vermögen sich dieser veränderten Sachlage gegenüber nicht zu behaupten, und es wäre unzulässig, aus ihnen Ansprüche herzuleiten, zu deren Begrün dung es nicht nur an dem tieferen Untergrund und dem gesetz lichen Rechtsboden, sondern vor allem an dem organi schen Verhältnis dieser Neuordnung gegenüber fehlt. So durfte man von vornherein dem Anträge des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle sich grundsätzlich damit einver standen erklären, daß die Bibliographie vom Börsenverein mit Hilfe der Deutschen Bücherei hergestellt und daß zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Biblio graphie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde«, ein günstiges Prognostikon stellen, da noch immer die unerbitt liche Logik der Tatsachen und die Zweckmäßigkeit stärker gewesen sind als reine Gefühlswerte. Im Zeichen dieses Antrags standen fast alle wichtigeren Ver handlungen der diesjährigen Ostermesse. Er beherrschte die Versammlungen des Deutschen Verlegervereins und des Verban des der Kreis- und Ortsvereine und bildete den Mittelpunkt der Hauptversammlung des Börsenvereins. Wohl war es nur ein Schritt weiter auf dem durch die Gründung der Deutschen Bücherei eingeschlagenen Wege, nur die Nutzanwendung dessen, was man im Vorjahre einmütig beschlossen hatte, und doch war der Kampf kein leichter, so unbestritten auch der Sieg ist. Wollte man diese Erscheinung psychologisch begründen, so müßte man den ursprünglichen Gegnern des Antrags Gerechtigkeit insofern widerfahren lassen, als sich ihr Kanrpf weniger gegen die Not wendigkeit der Übernahme der Bibliographie durch den Börsen verein als vielmehr gegen den gewählten Zeitpunkt richtete und im wesentlichen von dem Wunsche getragen war, in Anerkennung der Verdienste der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung eine Ver ständigung zwischen ihr und dem Börsenverein in die Wege zu leiten. Denn in der Hauptsache waren es weniger praktische als ethische Gesichtspunkte, - die die Haltung der Gegner bestimm ten und die als ein erfreuliches Zeugnis dafür angesehen wer den können, daß der vorwärtsdrängenden Macht des Selbst interesses nicht Raum im Börsenverein gegeben werden soll, ohne zugleich die Entschädigungsfrage in Berücksichtigung zu ziehen. Als jedoch vom Vorstandstische aus über die verschiedenen, leider bisher erfolglosen Versuche, zu einer Eini gung mit der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu ge langen, berichtet und damit unzweideutig der Beweis erbracht wurde, daß der Vorstand, auf demselben Stand punkt stehend, nichts in dieser Richtung unversucht ge lassen habe, war damit zugleich dem weiteren Antrag des Vor standes der Weg geebnet: »Die .Hauptversammlung erklärt sich mit der Zahlung einer Entschädigung von 13 000 ^ an die Firma Tauchnitz für Her gabe des Verlagsrechts von Kaysers Bücherlexikon, der Fort setzungslisten und der Vorarbeiten für den laufenden Band ein verstanden«. Infolge der Annahme dieses Antrags konnte der Vorstand ohne Bedenken in eine Abänderung seines ursprünglichen An trags willigen, der in nachstehender Form einstimmige Annahme fand: »Die Hauptversammlung ist der Ansicht, daß sich die Her stellung der Bibliographie vom Börsenverein unter Benutzung der
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