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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 115, 20. Mai 1914. ein solches auch tatsächlich vom Vorgänger des Bewerbers geführt worden ist. Nachdem nun im Jahre 1870 bei einer Zahl von 27 000 Bewoh nern der Stadt 7 Buchhandlungen bestanden haben und heule, da die Zahl der Bewohner Innsbrucks 64 000 beträgt, nur 0 Buchhandlungen daselbst bestehen, so kann, wenn man die Bewegung unter den übrigen Gewerben während dieses Zeitraums damit vergleicht, nicht in Abrede gestellt werden, daß kein Gewerbe eine so geringe Zunahme aufzu weisen hat wie das Buchhandelsgewerbe. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die zwei neuen Unternehmungen nicht im vollen Umfange, sondern mehr als Zeitungsverschleiß, bzw. als Zeitungsunternehmen betrieben werden. Was von den Buchhandlungen soeben bemerkt wurde, gilt auch von den Kunst- und Musikalienhandlungen. Im ganzen Gebiete der Gemeinde Willen östlich der Andreas Hofer-Straße vefinöet sich auch heute noch kein Preßhaudelsgewcrbe im angesuchten Umfange. Mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit des Bewerbers, sich mit der Versanöbuchhandluug ohne ein offenes Ladengeschäft den nötigen Unterhalt zu verdienen, sowie in Anbetracht des nicht zu leugnenden Lokalbedarfs und endlich unter Bedachtnahme auf den Umstand, daß laut zuverlässigen Mitteilungen seitens der Buchhändler der Stadt gegen die Erteilung der erbetenen Konzession keine Einwendungen erhoben werde», beantragt der Handclsausschuß, das vorliegende An suchen zu befürworten. Bei der Besprechung über das Gesuch in der Vollversammlung der Kammer wurde von einem Kammermitgliede darauf hingcwiesen, daß die angebliche Zustimmung der bestehenden Buchhandlungen zur Konzessionserteilnug nur aus dem Gesuche des Konzessionswerbers ersichtlich sei, eine direkte Erklärung der betei ligten Buchhandlungen nicht vorliege. Übrigens halte er trotz der Ausdehnung der Stadt Innsbruck die Erteilung einer neuen Kon zession in so ausgedehntem Maße nicht für notwendig. Auch erblicke er in dem vorliegenden Beschlüsse des Handelsausschusses eine gewisse Inkonsequenz gegenüber der früher bekundeten strengen Auffassung, die den Firmen Uffcnheimer und Kogler das Recht zur Führung be stimmter, in ihr Fach einschlägiger Bücher mit textlichen und bildlichen Darstellungen nicht zuerkennen wollte. Im Interesse der bestehenden Geschäfte müsse er sich gegen die Erteilung der Konzession aus sprechen. Von anderer Seite wurde demgegenüber hervorgehoben, daß in der Eingabe Rudolf Grcbners auf die Erklärung einer Reihe maßgebender Buchhandlungen (Wagnersche Univerfitätsbuchhaudlung, Heinrich Schwick, Vereinsbnchhandlung) hingewiesen werde, sie hätten gegen die Erteilung der angestrebten Konzession keine Einwendungen zu er heben. Es sei kein Grund vorhanden, an der Richtigkeit dieser An gaben zu zweifeln. Der Hinweis auf die Stellungnahme der Kammer hinsichtlich der Führung von Musterheften und Vorlagebüchern für weibliche Handarbeiten durch die Firmen Uffcnheimer und Kogler sei nicht zutreffend, da es sich damals darum gehandelt habe, den Be- rcchtigungsumfang des Buchhandelsgewerbes abzugrenzen; es sei nicht zulässig, ein Gewerbe gegen das andere auszuspielen. Er wolle ferner auch darauf aufmerksam machen, daß die Buchhandlungen sich seit dem Jahre 1870 nur von 7 auf 9 vermehrt haben, was im Verhältnis zur Zunahme anderer Gewerbe einen bescheidenen Zuwachs darstclle. Überdies könne Grcbner, der mit geringen Mitteln beginne, nur einen kleinen Buchhandel betreiben; aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte er sogar, um sein Auskommen zu finden, gezwungen sein, noch andere Artikel zu führen. Der Sekretär der Kammer teilte hierauf mit, daß an den Verein der Buchhändler bereits 10 Tage vor der Kammersitzung eine offizielle Anfrage gerichtet worden sei, auf die bis heute noch keine Antwort eiugelaufen sei; aus diesem Stillschweigen könne eine Bestäti gung der Nichtigkeit der Angaben Grcbners erblickt werden; überdies sei zu bedenken, daß es sich im vorliegenden Falle nicht um die Ver leihung einer neuen Konzession handle. Der Antrag des Handelsausschnsses wurde hierauf mit 12 Stim men angenommen. Abschriften aus den Schuldnerverzeichnisscn dürfen in Preußen nach der Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien der Amtsgerichte vom 18. Februar d. I. auf richterliche Anordnung erteilt werden. Der Iustizminister hat in Ausführung dieser Vorschrift durch eine allgemeine Verfügung vom 9. Mai bestimmt, daß Abschriften aus den Schuldner- Verzeichnissen den amtlichen Handelsvertretungen, den Laudwirt- schaftskammeru und den Handwerkskammer» erteilt werden können gegen die Verpflichtung, die Abschriften nur zu benutze», um aus ihnen im Einzelfalle vertrauliche Auskunft zu geben, sie nicht an andere Per sonen weiterzugeben oder durch die Presse zu veröffentlichen, sie auch nach Ablauf von 5 Jahren seit dem Schlüsse des Jahres, in dem die-in den Abschriften wiedergegebencn Eintragungen erfolgt sind, nicht mehr zu gebrauchen. Gegen Übernahme der gleichen Verpflichtungen könne» auch vertrauenswürdige Privatpersonen Abschriften aus dem Schuldnerverzeichnis erhalte». Vor der Entscheidung über den Antrag ist jedoch die zuständige Jnteressenteuvertretung darüber zu hören, ob die Erteilung der Abschriften an den Antragsteller sich etn- psiehlt, und ob insbesondere zu erwarten ist, daß er die von ihm zn übernehmenden Verpflichtungen erfüllen wird. Volkswirtschaftlicher Doktortitcl vi. rsr. pol. — Die zu einer Rechts- und Staatswissenschaftlichen umgebilöete Juristische Fakultät der Universität Breslau hat einen volkswirtschaftlichen Doktortitel l)r. rsr. pol. geschaffen. Von den Bewerbern werden ein dreijähriges juristisches und nationalvkonomischcs Studium sowie eine volkswirt schaftliche Abhandlung gefordert. Ei» internationaler Mctcorologenkongrcß. — Zu einem inter nationalen Meteorologenkongreß, der im September in Venedig abgehalten werden soll, ladet die italienische meteorologische Gesell schaft ein. Nach dem vorläufigen Programm soll in erster Linie die Erforschung der höheren Luftschichten zum Gegenstand der Verhand lung gemacht werden. Eigene Abteilungen sind für Klimatologie, Aerologie und die Meteorologie des Meeres bestimmt. Den Teilnehmer» am Kongreß werden besondere Fahrpreis-Ermäßigungen nach Venedig zugesagt. Die Vorbereitungen zum Kongreß hat der Direktor des Observatoriums tn Venedig, vr. O'Carrel, übernommen. Ein Deutsch-Italienischer Wirtschafts-Verband ist am 15. Mai in Berlin gegründet worden. Er bezweckt die Pflege und Förderung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Beziehungen Deutsch lands zu Italien. Zum Präsidenten wurde Geheimrat Rießer ge wählt. Geschäftsführer des Verbandes ist vr. Hans Landsberg; die provisorische Geschäftsstelle befindet sich: Berlin, Gr. Hamburger Straße 33. Der Hauptvorstand des Deutschen Ostmarkenocreins wird am 27. Juni in Allenstein eine Sitzung abhalten, der sich am gleichen Tage die satzungsmäßige Sitzung des Gesamtausschusses anschließt. In letzterer erfolgt die Erstattung des Jahresberichts und die Er ledigung der geschäftlichen Vereinsangelegenheiten; außerdem sollen das Grundteilungsgesetz sowie Maßnahmen zur Förderung des Deutschtums in den ostmärkischen Städten und etwaige Anträge er örtert werden. Anläßlich dieser Sitzungen veranstaltet die Orts gruppe Allenstein gemeinsam mit dem ostpreutzischen Provinzial oerband am Abend des 27. Juni und am folgenden Tage einen Deutschen Tag. Kommerzieller Fachkurs. —Da Frauen in immer stärkerem Maße nicht nur in den unteren, sondern auch in den höheren kaufmännischen Stellungen beschäftigt werden, hat das Gremium der Wiener Kauf mannschaft im Gebäude seiner neuerrichteten Handelsakademie und der Gremialhandelsschule eine» kommerziellen Fachkurs für Absol ventinnen von Mädchen-Lyzeen und Lehrerinnen-Bildungsanstalten er öffnet. Nähere Auskünfte erteilt die Direktionskanzlei, 3. Bez., Ucha- tiusgasse Nr. 9 (Esteplatz Nr. 2). Der 3. Kongreß der Internationalen Vereinigung für Rechts und Wirtschaftsphilosophie findet vom 2. bis 5. Juni in Frank furt ajM. statt. Referate haben u. a. angemeldet: Geheimer Justizrat Prof. Köhler in Berlin über die Grenzen der Rechts philosophie, Staatssekretär Dernburg und Senalspräsident von Strauß und Torney über ein Reichswohnungsgesetz, Geheimer Regierungsrat Prof. I. Wolf in Berlin und Staatsrat von Lynovsky in Peters burg über die Annäherung europäischer Staaten durch Beseitigung oder Minderung der Zollschranken. Verbotene Druckschriften. — Welt am Montag, Nr. 6 vom 9. Februar 1914. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Teilweise Unbrauchbarmachung. 38 I. 225/14. — Die Muskete. Sonderausgabe Fasching 1914. Verlag Die Muskete, G. m. b. H., Wien 1. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts 1 Ber lin. Unbrauchbarmachung. 38. I. 194/14. (Deutsches Fahnöungsblatt Stück 4614 vom 18. Mai 1914.) Verantwortlicher Redakteur: Emil Thvma s. — Verlag: Der Börsen ocrein der Deutschen Buchhändler zn Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L S e e ui a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauS).
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