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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1917
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- Deutsch
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Nr. 104. r;!Ä^i^E^ba^^s^o M-: lür Mch°i" 1 Leipzig. Sonnabend, den 5. Mai 1917. W 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zu den Anträgen Nitschmann und Gen. Zn diesen Anträgen sind folgende Beschlüsse gefaßt worden: Eine V e r s am m l un g w i s s e n s ch a f t l ich e r V er leg e r i n B e r l i n hat zu den Anträgen der Herren, Paul Niischmann und Genossen für die Hauptversammlung des Börsenvereins folgende Entschließung gefaßt: Die Anträge sind unannehmbar, 1, weil sie die Aufhebung des festen Ladenpreises be deuten ; 2, weil sie gegen Z 21 des Verlagsgesetzes verstoßen, der die Festsetzung des Ladenpreises dem Verleger zuspricht, und weil nach K 3, 3 der Satzungen des Börsenvereins der Sortimenter verpflichtet ist, den vom Verleger festgesetzten Ladenpreis innezuhalten; 3, weil im Falle ihrer Annahme der Börsenverein nicht imstande sein würde, die Durchführung dieser Be schlüsse zu schützen, und weil bei einem ungeschützten Ladenpreis die frühere, jetzt glücklich überwundene Verwirrung und Unsicherheit in bezug auf den Ver kaufspreis von neuem in den Sortimentsbetrieb hineingetragen würde. Die am 27, April 1917 im Deutschen Buchhändlerhaus versammelten Leipziger Verleger können in den An trägen Nitschmann und Genossen nicht die Grundlage für eine gedeihliche Weiterentwicklung der Geschäftsbeziehungen im Buchhandel erkennen, sie sehen vielmehr darin eine Gefähr dung des ersprießlichen Verhältnisses zwischen Sortiment und Verlag, sowie der Interessen des Sortimente? selbst. Sie sind auch von der Unmöglichkeit überzeugt, die beab sichtigten Bestimmungen im Verkehr praktisch durchzufllhren und ihre Durchführung seitens des Börsenvereins sicherzustellen. Die versammelten Verleger wiederholen den seinerzeit von dem Deutschen Verlegervercin zum Ausdruck gebrachten Ein spruch gegen die Zulässigkeit der Bestimmung in K 5 Absatz 3 der Verkaufsordnung in der Fassung vom 10, Mai 1914 und Hallen deshalb schon formell den jetzigen Antrag als eine Satzungsänderung nicht für zulässig. Die (Unterzeichneten) Mitglieder der Vereinigung Münchener Verleger 1914, e, V,, erblicken in den unter Ziffer K der Tagesordnung für die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvcreins der Deutschen Buch händler stehenden Anträgen der Herren Nitschmann und Ge nossen (Börsenblatt Nr, 86 vom 14, 4, 1917) auf Abänderung des Z 5 Absatz 2 und 3 und tz 7 der Verkaufsordnung einen Eingriff in das Rechtsgebict des Verlages, Sie halten in ihrer Gesamtheit daran fest, daß an dem Pfeiler der Bestimmung und Einhaltung des festen Ladenpreises nicht gerüttelt werden darf, auch nicht in der Form der Er hebung von Bestell- und Besorgungsgebühren, Jeder Verleger wird in dieser Zeit schon aus eigenstem Interesse dem Sorti ment die bestmöglichen Bedingungen einräumen. Unsere ge meinschaftliche Anzeige im Börsenblatt vom 16, 3, 1917 Nr, 63 zeugt von diesem Bestreben, Die Freiheit, den Ladenpreis und Rabatt je nach Lage der Verhältnisse festzusetzen, muß dem Verleger aber erhalten bleiben und kann nicht durch Mehrheits beschlüsse allgemeiner Art schematisch reguliert werden, München, den 30, April 1917, Die am 2S. April 1917 in einer außerordentlichen Haupt versammlung der Stuttgarter Verleger-Vereini gung zusammengetretenen württembergtsche» Verleger be schließen einstimmig: Der Deutsche Verlegerverein möge auss entschiedenste dar aus hinwirken, daß die Anträge der Herren Paul Nitschmann und Genossen von der Buchhändlergilde zur Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1917 abgelehnt werden. Die Versammlung weist den Versuch der Antragsteller, einen Keil zwischen die wissenschaftlichen und die anderen Verleger zu treiben, entschieden zurück. Die Versammlung würde in einer Annahme der Gilde anträge eine schwere Gefahr für die gedeihliche Entwickelung des Buchhandels und für das Fortbestehen des Börsenvcreins sehen, Stuttgart, den 25, April 1917, Die Kriegssammlung der „Deutschen Bücherei". Kriegsbilder-Ausstellung, Zum dritten Male seit ihrem Bestehen unternimmt es die Deutsche Bücherei, einen Teil ihrer Kriegssammlung in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Während früher Proben aus dem Gesamiumfang des Sammelgcbiets ge boten wurden, soll diesmal ein enger umgrenztes Gebiet, die Kriegsgraphik, und zwar tunlichst nur in künstlerisch wert vollen oder doch allgemein interessanten Gegenständen vorge führt werden, . So vermag wohl der Beschrmer keinen allgemei nen Überblick über das Gesamtgebict der Kriegsliteraiur zu ge winnen, deren Mannigfaltigkeit heute schon ins Grenzenlose ge wachsen ist und Anschauungszwecken nicht mehr recht nutzbar ge macht werden kann, welchen Zwecken sie übrigens entsprechend ihrer rein archivalischen Bedeutung auch nicht dienen soll. Aber er soll ja auch nicht mit der Absicht kommen, ein bequemes anschauli ches Auskunftsmittel an Stelle des ja naturgemäß immer noch fehlenden Gesamtverzeichnisses der gesamten Kriegsliteratur ein schließlich der amtlichen Bekanntmachungen zu benutzen. Die Kriegsliteratur und Kriegskunst, soweit sie graphische und bild nerische Darstellung bzw, Reproduktion ist, verlangt ein Interesse anderer Art, Nicht reines Mittel zum Zweck, nicht aus wirt schaftlicher Notwendigkeit heraus geboren, sondern aus freier Betätigung, vermag sie allein auch da, lvo sie angewandte, einem bestimmten öffentlichen Interesse dienende Kunst ist, sich noch ihr Sclbstbestimmnngsrecht zu bewahren und dem Künstler die Frei heit der Idee zu lassen. Ja in ihr spiegelt sich nicht bloß wie etwa in den zahllosen gedruckten kriegswirtschaftlichen Verord nungen und militärischen Maßnahmen unser heutiges Leben und seine wirtschaftliche Organisation Wider, nicht der rechnerische Verstand allein und das Gehorsam heischende Gebot des Staats gewissens samt seinen Widerständen, — in ihr ist mehr: in ihr ist Seele, inkarnierter Geist der Zeit und jene freie Auffas sung, die sich das Recht zur Kritik und den über das Kleine und Verworrene hinwegschweifenden Blick für die Zusammenhänge «25
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