oder deren Raum kostet 30 Pf. Dci eigenen Anzeigen zahlen !! Mitglieder für die Seile IO Ps.. für '/. 6. 32 M. statt 36 M.. N S^'I ^ ^bM. Pf- pro ZZ Nr. 10S. EMuMÄMrstMerUMUSMWMWMMr^üAL'psi^ Leipzig, Mittwoch den 13, Mai 1914, 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler M Leipzig. Protokoll über die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 10. Mai 1914, vormittags lO'/^ Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig, Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1913/14, 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1913, 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1914. 4. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Ehrenausschusses des Börsenvereins, die Bildnisse von Adolf Kröner und Paul Parey im Deutschen Buchhändlerhaus auszustellen. 6. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, daß die Bibliographie vom Börsen- verein mit Hilfe der Deutschen Bücherei hergestellt und daß zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde," 7. Anirag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle zur Prüfung der Buchhaltungsfrage in den Klein- und Mittelbetrieben des Buch handels die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, der aus 7 Mitgliedern bestehen soll," 8 Antrag des Herrn R. L. Prager-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Z 5 Abs, 3 der Verkaufsordnung wie folgt zu erweitern: „Z 5 Abs. 3, Es bleibt den Kreis- uni? Ortsbereinen Vorbehalten, mit Verbindlichkeit für die Buchhändler ihres Bezirks für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind oder die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25°/„ vom Ladenpreis liefert (H 7) Verkaufspreise festzusetzen, sowie Vorschriften über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaufsbestimmungen auszunehmen". 9. Antrag der Herren Karl Scheller und E. v. Mayer-Franksurt a. Main: Die Hauptversammlung des Börsenvereins möge beschließen: „Der Ladenpreis ist dem Publikum gegenüber der Barpreis; jeglicher Privatkundenrabatt fällt fort. Bei Inanspruchnahme von Kredit müssen spätestens nach einem Jahr 5"/„ Zinsen berechnet werden, Verkäufe auf Teilzahlungen sind so abzuschlietzen, daß der gewährte Kredit spätestens in 20 Monaten gedeckt ist. Bei Abschlüssen mit längerer Zahlungsfrist hat ein Aufschlag von 10U auf die Ladenpreise zu erfolgen". 777