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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1896
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- Deutsch
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5848 Nichtamtlicher Teil. 22l, 22. September 1896. So mögen die vorstehenden Mitteilungen freundlich aus genommen werden im Sinne des Dichterworts: Möge jeder still beglückt Seiner Freuden warten; Wenn die Rose selbst sich schmückt. Schmückt sie auch den Garten. —n.—. Kleine Mitteilungen. Reichsgerichtsentscheidung. — Hat jemand, insbesondere ein Zeitungs-Redakteur, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen herabwürdigende, nicht erweislich wahre Thatsachen über einen anderen behauptet oder verbreitet, so ist ihm, nach einem Urteil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 4. Mai 1896, der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs nicht ohne weiteres deshalb zu entziehen, weil er sich nicht zuvor in betreff der Wahrheit seiner Behauptung in gewissenhafter Weise, durch Benutzung nur völlig zuverlässiger, zweifelloser Erkenntnisquellen, unterrichtet hat. — Der Zeitungs-Redakteur N. hatte in einem Artikel in seiner Zeitung in Bezug auf mehrere namhaft gemachteMitglieder des Stadtgemeinderats inT. die nicht erweislich wahre Behauptung der Parteilichkeit zu Gunsten einer Privatperson und zum Nachteil der Stadtgemeinde aufgestellt Die Strafkammer nahm zwar an, das; der Angeklagte zur Wahr nehmung berechtigter Interessen den Artikel verfaßt und veröffent licht habe, sie verurteilte ihn aber trotzdem wegen Beleidigung, weil er seinen Artikel nur auf Mitteilungen gegründet habe, die er in einer Gastwirtschaft am Biertisch erhalten, nicht auf Er kundigungen, die er an zuständiger Stelle (beim Bürgermeister oder einem Stadtgemeinderatsmitglied) hätte einziehen müssen. Aus die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das erste Urteil auf, indem es begründend ausführte: -Keine Norm des Strafgesetzbuchs verpflichtet den, der in Bezug auf einen anderen eine dessen Ehre kränkende thatsächliche Behauptung aussprechcn will, sich zuvor in Betreff der Wahrheit dieser Behaup tung in gewissenhafter Weise, durch Benutzung nur völlig zu verlässiger, zweifelloser Erkenntnisquellen, zu unterrichten, und das Gesetz deutet nicht im entferntesten an, daß eine Unterlassung der artiger Erkundigungen als ein die Beleidigungsabsicht darlegender begleitender Umstand aufzufassen sei. Die gegenteilige Annahme verkennt Tendenz und Sinn des § 193 Str.-G.-B. Weshalb eine solche Erkundigungspflicht jedenfalls für den bestehen soll, der ehr lich bestrebt sein wolle, für das Wohl der Stadt, in der er lebt, in Zeitungsartikeln einzutreten, ist vom ersten Richter in keiner Weite näher begründet und nicht einzusehen. Weder das Gesetz noch die Natur der Verhältnisse bietet für eine solche Annahme einen Anhalt. . . .« (R.-A.) Zur Lohnbewegung bei den Buchbindern. — Wie das Lpgr. Tgbl. erfährt, haben in Leipzig bis jetzt vier größere Buch bindereien, nämlich die -Aktien-Gescllschaft für Buchbinderei« (vor mals Fritzsche), Baumbach, Bibliographisches Institut und A. Köllner, die Forderungen der Gehilfen bewilligt. In den genannten Werk stätten sind insgesamt 800 Gehilfen und Gehilfinnen beschäftigt. Einige andere große Firmen sollen die Bewilligung der Forde rungen in Aussicht gestellt haben. In der Hauptsache wird von den Gehilfen bezweckt, die OVsfiündige Arbeitszeit an Stelle der lOstündigen einzusühren und den Ausfall durch eine Erhöhung des Stundenlohnes von 35 cZ auf 38 zu decken. Ueber die Zahl der in den größeren Buchbindereien beschäftigten Gehilfen wird folgendes bekannt: Es beschäftigen zur Zeit: die Aktiengesellschaft für Buch binderei (vorm. Fritzsche) 350, F. A. Barthel 341, H. Sperling 268, Vereinigte Dampfbuchbindercicn (Baumbach L Co.) 254, Hübel k Denck 244, I. F. Bösenberg 221, H. Fikentscher 157, Böttcher L Bongartz 111, Moritz Göhre 110 und Th. Knaur 104 Gehilfen. Das sind im ganzen 2160 Personen. Luther - Autographen. — Gleichzeitig mit der an dieser Stelle (in Nr. 220 d. Bl.) veröffentlichten Warnung des Herrn vr. v. Buchwald und der Firma Otto Aug. Schulz in Leipzig brachte die Beilage zur Allgemeinen Zeitung folgende Mitteilung: -In Beilage Nr. 204 brachten wir eine Notiz über -l? Bände aus Luthers Bibliothek, die der Reformator mit eigenhändigen Widmungen versehen und verschiedenen Freunden geschenkt« habe -Jeder der Bände«, hieß es in der Ankündigung des Antiquariats von Jacques Rosenthal in München, -enthält lange eigenhändige Niederschriften, zu denen Luther in vier Fällen von ihm selbst verfaßte Kirchenlieder gewählt hat, und zwar: -Ein feste Burg ist unser Gott«; -Vater unser im Himmelreich«; -Gelobet seist Du, Jesus Christ« und -Dies sind die Heiligen zehn Gebot«, die übrigen enthalten verschiedene ganze Psalmen und anderes in deutscher Uebersetzung, alles eigenhändig geschrieben und mit Datum und Namen bezeichnet«. Unsere Notiz war schon im Druck, als uns — leider zu spät — von Herrn Rosenthal die Bitte zuging, sie vorläufig zurückzuhaltcn. Es scheinen also Zweifel an der Echtheit der Autographen aufgetaucht zu sein. Soeben nun versendet das Antiquariat von U. Hoepli in Mailand ein Ver zeichnis von gar 40 ganz ähnlichen Bänden, Kirchenväterausgaben rc, ebenfalls -mit eigenhändigen Widmungen Martin Luthers, die meist aus einer Dichtung und der Unterschrift« mit Jahreszahl, oft auch Tagesdatum bestehen. Daß dabei auch vorkommt: -Herrn Nicolaus Lampe zu Wittemberg vererrt 1553- (I), ist wohl Druckfehler des Katalogs; denn auch ein Fälscher mußte Luthers Todesjahr kennen. Aber sollte Luther u. a. wirklich 1543 in Rom erschienene Dekre- talen Papst Jnnocenz' III. (!) sofort erworben und schon ein Jahr darauf zwei Wittenberger Freunden -vererrt« haben? Es wird sich hier um eine Fabrik von Luther-Autographen handeln, die Markt geworfen hat.« Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. 4. llablAUNA. Nr. 9. (Lsptswdvr 1896.) 4". 8.33—36. Ham- 1896.) ^r. 8". VIII, 142 8. mit ^.ddiläunAen uncl I'u1c8imil68. 2432 Nummern. 1896 Ar. 8". IV, 70 8. Dreien, VerlaA von ^Vilbelm lluli 1896. Ar. 8". IV, 83 8. Ldenäri.. Aus dem Antiquariat. — Die Bibliothek des verstorbenen Geheimen Rats vr. Hcinze, ordentlichen Professors des Strafrechts in Heidelberg, ging durch Kauf in den Besitz der Buchhandlung H. Lindemann in Hannover über. Anzeiqeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Verlagsbuchhändlers Adalbert Schenk in Jena, Inhabers der Firma Fr. Mauke's Verlag (E. Schenk) in Jena, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Jena, den 11. September 1896. Das Groscherzogl. Sächsische Amtsgericht. Geschäftliche Einrichtungen I uni> Veränderungen. (41209) Dem Buchhandel teile ich hierdurch mit, daß ich am hiesigen Platze eine Verlags buchhandlung unter der Firma: Litterarisches Bureau gegründet habe. Meine Kommission über nimmt Herr Theodor Thomas in Leipzig. Tübingen, den 25. September 1896. Otto Schönermark. Herrn tttzl'mauu /itzFV!', Lerlin, im 8sxt6mdsr 1896. Lorrnami LlLIIsor VsrlLA.
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