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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
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69, 25. März 1914. Redaktioneller Teil. die wirtschaftliche Lage der Arbeiterklasse. Hierzu kommen noch die Anträge, die Streikunterstützung und Streitstatiftik, Regelung der Grenzstreiligkeiten u. a. betreffen. Zur Ordnung für die Einführung von Lehrbüchern an den höheren Lehranstalten in Preußen. — Der Borstand des Deutschen Berlcgcr- vereins erläßt folgende Bekanntmachung a» die Mitglieder: Bon verschiedenen Kollegen, die entsprechend der Aufforderung des Borstands die Lieferung von Freiexemplaren für die gemäß der Ordnung des Preußischen Unterrichtsministers vom 31. Oktober 1913 an den höheren Lehranstalten einzurichlenden Sammlungen abgelehnt haben, wird Klage darüber geführt, daß andere Firmen die Freiexem plare geliefert Hütten und sie dadurch in eine schiefe Lage geraten seien. Es wäre sehr bedauerlich, wenn durch Mangel an Solidaritätsgefühl und durch Ängstlichkeit das Wenige, was bisher zur Erleichterung der Frciexemplarlast erreicht worden ist, aufs Spiel gesetzt würde. Wir machen daher erneut auf die Bekanntmachung in den »Mitteilungen« Rr. 289, Seite 2 (Bbl. 36) aufmerksam und bemerken dazu: Die Antwort des Ministers auf die Eingabe besagt ausdrücklich, daß die »in der Eingabe berührte Angelegenheit eine auchdenWün - scheu des Deutschen Berlegervereins entsprechende Erledigung gefunden habe« und erteilt dem Provinzial-Schulkol- lcgium in Magdeburg die Weisung, »daß unentgeltliche Her - gäbe von Pflichtexemplaren nicht vorgesehen sei«. Dieses wiederum weist die Direktoren an, daß »Versuche, Ver lagsbuchhandlungen zu unentgeltlicher Lieferung von Lehrbüchern zu veranlassen« zu »unterbleiben« haben. Selbstverständlich muß auch jede Direktion einer anderen Pro vinz sich dabei bescheiden, wenn sic auf diese Erlasse hingewiesen wird, sie würde sich sonst den Folgen einer Beschwerde anssetzen, die für andere Provinzen ebenso entschieden werden müßte wie für die Provinz Sachsen. Welchen Eindruck muß es nun aber im Ministe rium, bei den Schulbehörden u s w. machen, wenn bei dieser günstigen Sachlage selbst große Verlags buchhandlungen jeden Ansp r nch auf Freiexemplare erfüllen, obwohl die Gesnchsteller sich in direkten Widerspruch zu den Erlassen und den Wünschen der berufenen Vertretung der deutschen Verleger setzen? Bliebe das so, so würde die Folge sein, daß man den »reichen Verlegern« immer mehr zumntete und sich um die vom Deutschen Verlegerverein vorgetragenen Wünsche in Zukunft über haupt nicht mehr kümmerte. Wir richten nochmals die dringende Bitte an alle Schulbücherver- leger, unter Bezugnahme ans die ihnen gedruckt zur Verfügung stehen den Erlasse, ausnahmslos alle Gesuche um Freiexemplare für die neu- eingerichteten »Sammlungen« abzulehnen. Diese werden, da sie ein dringendes Bedürfnis nicht sind, dann vielleicht stillschweigend auf- gegeben werden. Wer sich zu sofortiger Ablehnung nicht entschließen kann, sollte wenigstens für jetzt ablchncn und die endgültige Entschei dung verschieben, bis in der bevorstehenden Hauptversammlung der Vereinigung der Schnlbnchverlcger ein Beschluß gefaßt oder eine Ant wort des Kultusministeriums ans die neue Eingabe eingegangen ist. Der Vorstand der Vereinigung der Schulbnchverleger hat in einer außerordentlichen Sitzung nach eingehender Besprechung beschlossen, die ganze Angelegenheit der Freiexemplare (Prii- fnngs-, Hand-, Sammlungs-Exemplare nsw.) ans die Tagesordnung der Hauptversammlung, Freitag, den 8. Mai, nachmittags 5 Uhr, zu setzen, und hofft, dann zu einer einheitlichen Regelung zu kommen. Fn derselben Sache enthält die neueste Rümmer der Mitteilungen des Deutschen Berlegervereins noch nachstehende Auslassungen: Rr. 2606. Leipzig, 14. März 1914. An das Königliche Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten, Berlin. Euer Exzellenz! Der Vorstand des Deutschen Berlegervereins spricht für die Mitteilung des Erlasses an das K. Provinzial-Schulkvllegium in Magdeburg vom 24. Januar d. I. — II II Rr. 10 058 - seinen er gebensten Dank aus. Leider ist der in dem Begleitschreiben vom gleichen Tage voransgesagte Erfolg, daß »die in der Eingabe be rührte Angelegenheit eine auch den Wünschen des Deutschen Ver legervereins entsprechende Erledigung gesunden haben dürfte« nicht eingetreten. Wohl hat das K. Provinzial-Schnlkollegium in Magdeburg am 30. Januar verfügt — 4. Nr. VIII 2126 —, es erscheine nunmehr wünschenswert, daß Versuche, Verlagsbuchhandlungen zur unent geltlichen Lieferung von Lehrbüchern für die Sammlung zu veran lassen, unterbleiben«. Fortgesetzt fordern aber die Anstalten der anderen Provinzen ein, ja zwei Freiexemplare für die Sammlung und erwidern, wenn sie auf die Erlasse hingcwiesen werden, daß diese nur die Provinz Sachsen angingen. Die Verleger, welche auf ihrem guten Recht bestehen und die Lieferung versagen, kommen in eine üble Lage, da mehr oder weniger offen ihnen angedeutet worden ist, daß die Gewährung von Freiexemplaren, wie sie für verschiedene Zwecke beansprucht werden, für die Einführung oder Weiterbenutzung eines Schulbuches von Bedeutung ist. Der Vorstand des Deutschen Berlegervereins bittet daher Ew. Exzellenz, sämtliche Proviuzial-Schulkollegien anzuweiseu, daß es unzulässig ist, von den Verlegern die unentgeltliche Lieferung von Lehrbüchern für die Sammlung zu verlangen. In größter Ehrerbietung Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins Arthur Meiner, I. Vorsteher. Die neue Ordnung vom 31. Oktober 1913 enthält unter IZ 8 nach stehende Bestimmung: Die Direktoren (Direktorinnen) werden den Buchhandlungen aus deren Ersuchen möglichst frühzeitig, jedenfalls aber vor Schluß des ablaufcnden Schuljahres die Lehrbücher und die zu lesenden Schriftwerke nebst deren Ausgaben bezeichnen, die im nächsten Schuljahr in den einzelnen Klassen benutzt werden. Damit von diesem Zugeständnis alle Schulbücherverleger recht zeitig Gebrauch machen und die obige Bestimmung auch wirklich zur Anwendung gelangt, weisen wir ans Wunsch einiger Lchulbuchverleger hiermit besonders darauf hin. Bedeutung des Begriffs »Vorlagen« in der Buchbiudereibranchc. - Zu der Buchbiudereibranche sind, wie die Handelskammer zu Berlin festgestellt hat, unter »Vorlagen« im allgemeinen für andere Firmen bereits ansgeführte Arbeiten zu verstehen, die den Zweck haben sollen, als Muster für die Herstellungsart der neuen Arbeit zu dienen. Werden besonders zu diesem Zwecke ausgeftthrte Zeichnungen oder Skizzen verlangt, so ist es üblich, dies ausdrücklich zu bemerken. Tie Lieferungsbedingungen des Verbandes Deutscher Buchbinderei besitzer schreiben vor, daß solche besonders angefertigten Zeichnungen oder Skizzen berechnet werden, wenn die Arbeit einem Dritten, also nicht dem Buchbinder, de^ die Entwürfe hat anfertigen lassen, über trage» wird. Diese Bedingungen werden im allgemeinen eingehalten. Protestkundgebung der selbständigen Kaufmannschaft gegen die Re gelung der Sonntagsruhe. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Reichstags, der bereits am 28. März in die Ferien geht, ist die für Ende dieses Monats geplante Protestkundgebung der selbständigen Kaufmannschaft, die gegen die Beschlüsse der Reichstagskommission in Sachen des Sonntagsruhegesctzes Verwahrung einlegen sollte, vor läufig vertagt worden. »Die .Bugra in Wort und Bild«. — Die in Leipzig vertretenen Bnchhandlungögchilfengruppen: Buchhandlungsgchilfen-Berein zu Leip zig, Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband Kreis Leipzig, Deutschnativnale Buchhandlungsgehilfenschaft zu Leipzig und Vereinigung ehemaliger Buchhändler-Schüler zu Leipzig, die bekannt lich gemeinsam den »Allgemeinen Buchhandlungsgehilfentag« vorbe reiten, veranstalten am Mittwoch, den 1. April einen Vortragsabend in der Gntenberghalle des Buchgewcrbehauses, Dolzstr. 1, an welchem Herr Earl Wagner i/Fa. H. Wagner L E. Debes einen Vortrag: »Die Bugra in Wort und Bild« (Eine Einführung: mit Lichtbildern) halten wird. Der Beginn ist auf 8 Uhr festgesetzt. Eintritt frei. Da men und Herren sind zum Besuch der Veranstaltung eingeladen. Die Reform des italienischen Universitätswesens. — In den »Lpz. N. Rachr.« lesen wir: Seit mehr als 30 Jahren trägt sich die italienische Negierung mit Plänen für die Reform des Universitätswesens, und zahlreiche Vorschläge sind in dieser Zeit gemacht und wieder verworfen worden. Run hat das gegenwärtige Unterrichtsministerium vor zwei Fahren eine Kommission eingesetzt, die diese Frage einer erneuten Prü fung unterziehen soll. Diese Kommission hat nunmehr ihren Bericht cingcreicht, den der Philologe Professor Ceei, der Dekan der philo sophischen Fakultät der Universität Nom, verfaßt hat. Zunächst ist Sie Kommission trotz der großen Zahl von Universitäten, unter denen ja bekanntlich auch viele sehr kleiue und unbedeutende sind, nicht für eine Verminderung: man will vielmehr zur Spezialisierung dieser kleineren Universitäten schreiten, indem eine Reihe von Lehrstühlen gestrichen wird. Als weitere Vorschläge werden gemacht: die finanzielle Selb- ständigmachung der Universitäten, vor allen Dingen dadurch, daß sie ihre Einkünfte ausschließlich für ihre eigensten Zwecke verwenden sollen: ferner die Aufrechterhaltung des jetzigen Systems, wonach die 447
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