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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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^ 276, 27. November 1897. Nichtamtlicher Teil. 8897 zusammengezählt. Der Prüfling, der insgesamt mehr als 75 Grade erhalten hat, hat die Prüfung nicht bestanden, und ihm wird ein Verbandszeugnis nicht ausgestellt. Demjenigen, der bis 30 Grade erhält, wird die Censur I* — ausgezeichnet, bis 40 l — sehr gut, bis 50 lla — gut, bis 60 ll — befriedigend und bis 75 Grade die Censur HI — genügend erteilt. Auf Grund der schriftlichen Ausarbeitungen werden über Schrift, Stil und Rechtschreibung besondere Censuren aus geworfen, und zwar durch die Bezeichnungen: Sehr gut, gut, genügend, mangelhaft. Diese Censuren üben auf diejenigen über die wissenschaftliche Ausbildung keinen Einfluß aus, werden aber auf dem Zeugnis eingetragen. Für einen Prüf ling, der 30 Grade oder weniger und mindestens »gut- für Schrift, Stil und Rechtschreibung erhält, kann die Kommission beim Prüfungsausschuß ein Ehrendiplom oder eine Bücher-, bezw. Geldprämie beantragen; hierbei sind Angaben über das erwünschte Werk (im Werte von 5 bis 15 ^H) u. s. w. angenehm. Das Ergebnis der Prüfung wird den Geprüften spätestens nach acht Tagen durch Auslieferung der von der Kommission ausgefüllten und unterschriebenen Verbandszeugnisse bekannt gegeben, wenn sie schon ausgelernt hatten, sonst dem Lehrherrn. Diese Zeugnisse über die bestandene Prüfung gelten nicht als Lehrzeugnisse, sondern nur als Nachweis der Befähigung in theoretischer Beziehung. Als Gehilfe ist nur derjenige anzusehen, der außerdem nachweist, daß er auch seine praktische Lehrzeit beendet hat. Ein Prüfling, der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sich erst nach Ablauf eines halben Jahres zu einer zweiten Prüfung, auf Wunsch auch bei einer anderen Prüfungskom mission, melden. Jedoch ist dann eine Prüfungsgebühr von 10 ^ vorher einzusenden. Jungen Fachgenossen, die bei Verbandsmitgliedern lernen oder innerhalb eines Jahres vor der Anmeldung ausgelernt haben, kann für den Fall, daß sie nicht am Prüfungsorte wohnen, freie Fahrt dahin gewährt werden. Der Antrag dazu ist beim Vorsitzenden des Prüfungsaus schusses unter Beifügung einer Empfehlung des betreffenden Verbandsmitgliedes zu stellen. Die Namen derjenigen Prüf linge, die sich eine Auszeichnung (Ehrendiplom oder Bücher prämie) erworben haben, werden in den letzten Monaten des betreffenden Jahres im Verbandsorgan veröffentlicht. Um das Streben nach Ausbildung der Fachgenossen zu fördern, veröffentlicht der Prüfungsausschuß gegen Ende De zember jeden Jahres je eine Frage aus dem Leitfaden, die für solche Lehrlinge geeignet erscheinen, die etwa Iflz Jahre bezw. etwa 2 fl? Jahre gelernt haben, als Preisaufgabe. Die jenigen, die die Frage am besten beantworten, erhalten eine Prämie. Ferner werden sämtliche eingesandte Arbeiten der jenigen Prüfungskommission mit übersandt, bei der sich später die Betreffenden anmelden, damit die Kommission bei Fest stellung der Censur den Fleiß und guten Willen mit berück sichtigen kann. — Ich habe diese ganze Prüfungsorganisation hier deshalb so eingehend geschildert, um damit einen Begriff zu geben, einesteils, wie praktisch diese Einrichtung ist, und andernteils, wie leicht sie sich auf den Buchhandel übertragen ließe. Alle Vorbedingungen, wie das Bestehen eines starken Verbandes im Börsenverein der Deutschen Buchhändler, sein eigenes Organ, die für die Prüfungsvornahme geeigneten Kräfte und ihre nicht zu bezweifelnde Willigkeit, endlich der Umstand, daß der bessere Teil der Gehilfenschaft die Möglichkeit des Examens mit Freude begrüßen würde, — alles das ist vorhanden. Welches sind nun die Wirkungen einer solchen vom Ge setz nicht geforderten Prüfung? Hier bietet sich wiederum in dem Drogistenstande das Beispiel. Laut Beschluß der General versammlung des Verbandes vom Jahre 1891 ist jedes Ver bandsmitglied gehalten, vorzugsweise solche junge Leute als Gehilfen anzustellen, die über ein bestandenes Gehilfen- examen den Nachweis erbracht haben oder sich verpflichten, es beim nächsten Termin noch abzulegen. Gemäß einem Be schluß von 1895 werden vom Jahre 1900 ab als Mit glieder des Deutschen Drogisten-Verbandes nur solche Dro gisten ausgenommen, die die Prüfung vor einer von diesem anerkannten Prüfungskommission beziehentlich Fachschule bestanden oder das Gehilfenexamen, wie es für Apotheker vorgeschrieben ist, abgelegt haben. Ausnahmen können nur durch Vorstandsbcschluß bewilligt werden. Nach einem Beschluß aus demselben Jahre dürfen ferner nur diejenigen jüngeren Drogisten, die mindestens drei Jahre bei einem oder mehreren Verbands mitgliedern gelernt oder konditioniert haben, ein Verbands zeugnis erhalten. Dieses besteht aus einem Titelblatt, auf dem der Name rc des Inhabers eingetragen wird, aus je einem Blatte für das Lehrzeugnis, sowie für die Zeugnisse (bezw. Abschrift derselben), die von einer Fachschule und von einer Prüfungskommission ausgestellt wurden, ferner aus einer Anzahl Seiten zum Einträgen von Zeugnissen während der Konditionszeit. Die Inhaber eines solchen Zeugnisbuches, einer »Ehrenurkunde« für den wirklichen Fachgenossen, wer den bei Besetzung von offenen Stellen wo möglich bevorzugt. Es ist also im großen und ganzen durch diese treffliche Organisation der Gehilfen- oder Lehrlingsprüfung, wie man sie nennen will, im Dcogistenstande das erreicht, was im Buchhandel seit langen Jahren bisher vergeblich angestrebt wird: die Hebung des Bildungsstandes der Mitglieder infolge der Aneiferung, die das Examen ganz von selbst be wirkt, und die Scheidung der tüchtigen Kräfte im Gehilfen stande von den untüchtigen. Die Drogisten haben mit ihrem Verbände kräftig zu gegriffen und ganze Arbeit gemacht, das muß man ihnen zu gestehen. In ihrer festgefügten Organisation sind sie erstarkt und haben eine reinliche Scheidung zwischen den wohlausgebildeten Fachgenossen und den mitlaufenden Krämern eintreten lassen. Ohne Furcht und Zagen kann der Buchhandel denselben Weg einschlagen und damit eine Reorganisation der Verhältnisse herbeiführen, die manchen Schaden, der bisher vergebens mit allerlei »kleinen Mitteln« auszubessern gesucht worden ist, von Grund aus beseitigen würde. Die Stärke der Organisation des Drogistenstandes hat sich aber auch noch in der Einrichtung von Fachschulen ge zeigt, von denen in einem zweiten Artikel noch kurz die Rede sein soll. Köln, im November 1897. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Die Lage der IVorusr OowpauF. — Die neueste Nummer der Papierzeitung (Nr. 94 vom 25. November) brachte unter der Ueberschrift -Zahlungseinstellung der Wsrusr Oowxs.v)'- die nach folgende überraschende Mitteilung: -Unter der Firma Bbs IVsrvor Oowpaoz' besteht in Akron, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, eine Aktien-Gesellschast mit einem Aktien-Kapital von 3 500 000 Dollar, wovon 1200 000 Dollar im Besitz des Gründers und Leiters P. E. Werner sind. Die Firma betreibt eines der größten Druck- und Verlags-Ge schäfte der Welt. Auch in Europa sind die Verlags-Werke der IVsrosr 6owps.vx, wovon wir als bekanntestes das Lieferungs- Werk -Im Fluge durch die Welt- nennen, in allen gebil deten Sprachen verbreitet. Das Berliner Zweiggeschäft der Firma im Equitable-Haus gab unter anderem voriges Jahr ein schönes Prachtwerk über die Gewerbe-Ausstellung und mehrere Lieferungswerke patriotischen Inhalts heraus. . . . Das Hauptgeschäft besitzt nach Mitteilung amerikanischer Fachblätter fast 4000000 Dollar Vermögen, und zwar 1100000 Dollar Außenstände, 750000 Dollar Waren-Vorräte und 2000000 Dollar Liegenschaften. Dem stehen Schulden in Höhe von 800000 Dollar gegenüber. Obgleich demnach das Geschäft aktiv ist, mußte es doch die Zahlungen einstellen, weil es für die demnächst ab lausenden Wechsel keine Deckung schaffen konnte. Das Geschäft wird in vollem Umsange weiterbetrieben, und es ist begründete Aussicht vorhanden, daß die Gläubiger nach einiger Zeit auf 1184'
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