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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1897
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- Erscheinungsdatum
- 27.11.1897
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- Deutsch
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8896 Nichtamtlicher Teil. 276, 27. November 1897. die Drogisten-Gehilfenprüfung«. Er soll dem jungen Mann zeigen, worauf er beim Studium sein Augenmerk richten mutz. »Auf den ersten Blick«, sagt der Vorstand in einem Vorwort zu diesem Leitfaden, »hätte es am einfachsten erscheinen können, für diesen Zweck ein alle Zweige unseres Wissens umfassendes Lehrbuch zu schaffen Diese Idee, die auch in Drogistenkreisen mancherlei Anklang gefunden hat, wurde vom Vorstände aus verschiedenen Gründen nicht für praktisch erachtet. Er hofft, durch die einfache Vorlegung von Fragen, wie es in dem ersten Teil des Leitfadens, der dem Lehrling in die Hand ge geben wird, geschieht, das eigene Nachdenken des Lernenden mehr anzuregen und ihn in der Wahl des Lehrmaterials möglichst wenig zu beschränken. Ist doch kein Mangel an tüchtigen Lehrbüchern.« Es wird dann eine Anleitung zur systematischen Einteilung des Lernstoffes gegeben, der in etwa 2000 Fragen zusammengefatzt ist, wobei die Nummern der Fragen, deren Studium nicht so wichtig erscheint, oder für deren richtige Auffassung größere Kennt nisse erforderlich sind und demzufolge dem späteren Stu dium nach der Lehrzeit überlassen bleiben können, mit einer Klammer versehen sind. Mit einer Apostrophe an die jungen Fachgenossen, schließt das Vorwort: »Mehr als in einem anderen praktischen Berufskreise ist das bekannte Wort »Wissen >st Macht« bei uns von Bedeutung; denn wahrlich, der Kampf um die Existenz wird schwerer von Tag zu Tag, und derjenige nur allein, dem neben tüchtiger kauf männischer Ausbildung eine gediegene theoretische Fachkennt nis zur Seite steht, hat Aussichten, siegreich aus dem Kampfe hervorzugeheu«. Daß diese Worte mit derselben Berechtigung an die Mitglieder des Buchhandels gerichtet werden können, wird von niemand bestritten werden wollen. Was die Drogisten im Jahre 1891 angestrebt haben, ist heule von ihnen als erreicht zu betrachten. Prüfungs kommissionen bestehen zur Zeit in Aachen, Berlin, Braunschweig, Bremen, Breslau, Bromberg, Chemnitz, Cöslin, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a/M., Gera, Görlitz, Güttingen, Halberstadt, Halle a/S., Hamburg, Han nover, Heidelberg, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Königsberg, Leipzig, Liegnitz, Lübeck, Magdeburg, Nürnberg, Oppeln, Osnabrück, Posen, Rostock, Schweinfurt, Schwerin, Stuttgart, Tilsit, Wittenberg und Würzburg Was die Einzelheiten anbetrifft, so besteht der Prüfungs ausschuß den Satzungen für die Gehilfenprüfung gemäß aus dem Vorsitzenden des Verbandes und weiteren zwei Mitgliedern des Verbandsvorstands, die von letzterem bei seiner Neubil dung nach den Generalversammlungen gewählt werden. Dieser Prüfungsausschuß, dessen Mitglieder ehrenamtlich ohne Entschädigung funktionieren, ist dem Vorstand dafür verantwort lich, daß nach den von ihm genehmigten Satzungen für die Gehilfenprüfungen verfahren wird. Von dem Ausschuß werden in denjenigen Orten Deutschlands, die sich durch ihre Lage dazu eignen, eine oder mehrere Prüfungskommissionen ein gerichtet. Er muß einen Antrag von mindestens drei Verbands mitgliedern, eine Prüfungskommission für einen Ort einzu setzen, an dem eine solche noch nicht besteht, berücksichtigen. In denjenigen Städten, in denen sich Drogisten- Fachschulen befinden, bildet in der Regel der Vorstand der selben die Prüfungskommission für deren Schüler. Der Ver bandsvorstand kann gestatten, daß die Prüfung der Fach schüler in etwas abweichender, aber vorher genau festzustellender Form erfolgt, wobei indes streng daran festzuhalten ist, daß den allgemeinen Grundsätzen der Verbandsprüfung entsprochen wird. (Den Fachschulen bleibt es unbenommen, weitergehende Prüfungen abzuhalten und eigene Zeugnisse über den Besuch der Schule auszustellen.) Die Prüfungskommission, deren Amt ein Ehrenamt ist, besteht aus einem Vorsitzenden, der vom Prüfungsausschuß für die Dauer eines Kalenderjahres erwählt wird und Mit glied des Verbandes sein muß, sowie aus zwei vom Vor sitzenden der Prüfungskommission zu bestimmenden Beisitzern. Die Prüfung selbst ist kostenlos. Doch haben die Prüslinge die Deckung der entstehenden Unkosten (Porti, Lokalspesen u. ä.) zu übernehmen Die Namen der Vorsitzenden der Prüfungs kommissionen werden in der zweiten Hälfte des Januar jeden Jahres durch das Verbandsorgan, die Drogistenzeitung in Leipzig, veröffentlicht. Den Bedarf vorausgesetzt, findet in jedem Prüfungsbezirke mindestens einmal im Jahre, und zwar in der Regel in der ersten Hälfte des März, eine Prüfung statt. Auf Antrag kann die Kommission eine zweite Prüfung in der ersten Hälfte des September oder ausnahmsweise zu einer anderen, der Prüfungskommission genehmen Zeit an setzen. Was die Prüflinge betrifft, so sollen mindestens 2^/4 Jahre der Lehre bei Ablegung der Prüfung verflossen sein; bei Fachschülern und in Ausnahmefällen bleibt es dem Prüfungsvorsitzenden überlassen, ob er die Prüfung eher gestatten will. Die Anmeldung muß einen kurzen Lebenslauf mit Angabe des Geburtstags und Geburtsorts des sich An meldenden, sowie seiner Lehrzeit und seines Lehrherrn be ziehentlich Prinzipals enthalten. Der Anmeldung sind ferner beizufügen: von denjenigen, die bei einem Verbandsmitgliede lernen oder in Stellung sind, oder die als Besucher einer Fachschule geprüft werden, 5 von anderen 10 Die ersteren erhalten das Verbandszeugnisbuch unentgeltlich dann geliefert, wenn sie zum Empfang eines solchen berechtigt sind. Zeit und Ort der Prüfung werden in dem Verbandsorgan veröffentlicht. Die Prüfung selbst ist öffentlich, und es sollen, wo mög lich, Vertreter geeigneter Behörden (Physikers, Schulmänner rc.) zu der mündlichen Prüfung eingeladen werden. Außerdem ist es erwünscht, daß zu ihr auch Fachgenossen geladen werden und erscheinen. Um eine gleichmäßige und gerechte Prüfung zu ermöglichen, werden vom Prüfungsausschuß aus dem Leitfaden für die Gehilfen-Prüfung eine Anzahl Frage serien zur Verfügung gestellt. Jede dieser Frageserien enthält 24 Fragen, und zwar je 5 Fragen aus den 3 Abteilungen dieses Leitfadens (— 15) für die mündliche Prüfung, wäh rend je 3 (--^ 9) Fragen schriftlich zu beantworten sind. Diese Frageserien werden dem Vorsitzenden der Prüfungs kommission übermittelt, nachdem dieser etwaige Anmeldungen angezeigt hat. Vor Beginn der Prüfung werden die Prüflinge durch den Vorsitzenden mittelst Handschlags verpflichtet, keine Hilfs mittel für die Beantwortung der Fragen zu benutzen. Bei Beginn der Prüfung zieht jeder Prüfling aus der Gesamt zahl der ihm verdeckt vorzulegenden Serien eine heraus, die nun für seine Prüfung als Unterlage dient. Der Name des Betreffenden ist sofort auf die gezogene Serie zu schreiben. Die schriftliche Prüfung hat unter Klausur und unter Auf sicht mindestens eines Mitgliedes der Prüfungskommission stattzufinden. Für die Beantwortung der Fragen wird möglichste Kürze anempfohlen. Der Zeitraum, der für die schriftliche Beantwortung der Fragen zu gewähren ist, be trägt in der Regel bis zu drei Stunden. Die Censur wird wie folgt festgestellt. Die Frageserien enthalten hinter den Fragen eine Spalte; in diese wird von den drei Mitgliedern der Prüfungskommission diejenige Ziffer eingetragen, die das einzelne Mitglied derselben für die vom Prüfling gegebene Antwort auf die betreffende Frage für richtig hält. In ein viertes Exemplar der Frageserien wird sodann das Gesamtergebnis durch Vergleichen und Ausgleichen der Einzelcensuren eingetragen. Dabei wird das Prädikat sehr gut mit 1, gut mit 2, genügend mit 3, ungenügend mit 4, schlecht mit 5 bezeichnet. Wird eine Frage überhaupt nicht beantwortet, so wird 5 eingesetzt. Diese Zahlen werden
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