20. 26. Januar 1897. Fertige Bücher. 669 Ap4«> 7^" ganz neiler Bearbetülna ^ ist soeben vollständig geworden: preußisch - Deutsche Gesetzsammlung 1806—1895 einschl. Zusammengestellt nach der zeitlichen Reihenfolge der Gesetze und mit genauer Angabe des gegenwärtig gültigen Inhaltes. Herausgegeben von G. A. Grotefend Geheimer Regierungsrat. —7— > Dritte, vvllständig neu bearbeitete Auflage, -i— 5 Bände Lex.-8° broschiert 6s ^ ord.. ^5 ^ 75 -H netto, ^0 70 -Z bar, gebunden in halbfrz. 70 „ „ 55 „ 25 „ „ ^8 „ 20 „ „ Frei-Exemplare ff/fO exkl. Einband. Aus den Neuherungen der Preise über diese neue Auflage: „Der erfahrene Bearbeiter hat wohl kaum etwas unberücksichtigt gelassen, was diese z. Auflage praktisch brauchbar und nützlich machen konnte." Franks Ztg, „Soweit sich bisher beurteilen läßt, wird die neue Auflage, die namentlich auch zweckmäßige räumliche Anordnung zeigt, allen dies bezüglichen Wünschen gerecht werden." Achiii für prakt. lleil,ti»uifflnschaft. „Die Arbeit hält vollständig, was sie versprochen hat und ist für die praktische Handhabung wie für das Studium der Gesetze von gleichem wert." Dir Post. „Den großen Beifall, den das Unternehmen Grotesends gesunder: hat, bekundet die Thatsache, daß in verhältnismäßig kurzer Zeit die dritte Auslage notwendig geworden ist." Köln Zeitung „Bedarf eigentlich keiner Empfehlung mehr, nachdem schon die früheren Auflagen in den interessierten Kreisen sich längst die all gemeine Anerkennung erworben haben." Hanno». Courier „Die dritte Auflage - ein beredtes Zeugnis für die praktische Brauchbarkeit und Beliebtheit dieses Sammelwerkes." Archiv für Itrasrechl „Die dritte Auflage ist ein beredtes Zeugnis für die praktische Brauchbarkeit und Beliebtheit dieses bekannten Sammelwerkes" so bemerkt das „Archiv für Strafrecht" anläßlich eines vorläufigen Referates über diese neue Bearbeitung des Grotefendschen Hauptwerkes, wenn ich hinzufüge, daß das Erscheinen dieser drei starken Auslagen in einer verhältnismäßig sehr kurzen Zeit nötig wurde, so ist damit wohl in unzweifelhafter weise bewiesen, daß Grotefend den Anforderungen der Praxis an eine brauchbare Gesetz-Sammlung in vorzüglicher weise entsprochen hat. Der rasche Absatz des Werkes zeigt aber auch, wie groß gegenwärtig das Bedürfnis nach einer orientierenden, übersichtlichen Sammlung unserer Gesetze ist. Zch bitte daher, Grotesends Gesetz-Sammlung auf Zhrem Lager nicht fehlen zu lassen, zumal demnächst durch ausführliche Besprechungen und Anzeigen in der Fach- und Tagespresse auf dieses wichtige Sammelwerk aufmerksam gemacht werden wird. Soweit der Vorrat reicht, gebe ich auch einzelne gebundene Exemplare s, oouä. Lin Verzeichnis der wichtigsten Grotefendschen Werke steht bebufs Versendung unter Louvert in beliebiger Anzahl gratis zu Diensten. Düsseldorf, Januar s8H7. L. Schwann.