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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 68, 24. März 1914. Redaktioneller Teil. einer Buchhandlung unterscheiden kann und will, wird zugeben »Nüssen, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Adreß buch so bescheidener Natur sind, daß man sich nur wundern mutz, wie immer wieder die Behauptung einer künstlichen Beschränkung der Konkurrenz erhoben werden kann. Aber was nützt diese Ausschließung aus dem Adreßbuch, solange es den Grossisten möglich ist, die Zurückgewiesenen aus eigener Machtvollkommenheit mit den in das Adreßbuch auf genommenen Firmen hinsichtlich der Bezugsbedingungen für ihren gesamten Bedarf völlig gleichzustellen? Die Tatsache, daß zahlreiche Verleger auf die von den Grossisten versorgten Abnehmer ebenso angewiesen sind wie auf die im Adreßbuch stehenden Firmen, kann nicht als Grund für ihre völlige Gleich stellung mit diesen gelten, weil hundert andere Verleger an ihrer Existenz nicht nur kein Interesse haben, sondern sie im Gegenteil als schädigend ansehen müssen, wenn sie sich vergegenwärtigen, daß diese vielen Tausende von Auchbuchhändlern miternten, wo sie nicht gesät haben. So wenig etwas dagegen einzuwenden ist, wenn die Verleger, die nicht Hände genug zur Verbreitung ihrer literarischen Erzeugnisse finden können, ihre Abnehmer — gleich viel ob Sortimenter oder Auchbuchhändler — angemessen bezahlen, so unberechtigt ist es, die Kosten dafür dem Gesamtbuchhandel zur Last zu legen. Unzweifelhaft ist eine starke Zunahme des literarischen In teresses und mit ihm des Bücherbedarfs zu verzeichnen, nur daß das Sortiment wenig davon merkt, weil in ungleich stärkerem Matze die Bücherbesorgung jenseits des regulären Buchhandels organisiert worden ist, die ungleich lukrativer arbeiten kann als das Sortiment, da sie nicht als Beruf, sondern als Geschäft be trieben wird und bei der Beschränkung auf wenige Artikel und dem Verzicht aus kostspielige Vertriebsmanipulationen weit weni ger Spesen als ein regulärer Betrieb erfordert. Viele Verleger liefern grundsätzlich mit vollem Rabatt nur an die imAdreßbuch stehenden Firmen, aber sie nehmen keinen An stand, an Grossogeschäfte — oft sogar mit erhöhtem Rabatt — zu liefern und diese so in den Stand zu setzen, das Bestellte an Ab nehmer weiterzugeben, denen sie selbst nicht, oder doch nicht zu den Bedingungen der Grossogeschäfte liefern würden. Steht das Interesse an einer Handvoll Grossogeschäfte, die nichts, aber auch gar nichts für die Förderung des Absatzes eines Werkes tun können, dem Verlag tatsächlich höher, als die gedeihliche Entwicklung des Sortiments, oder glaubt er sich dadurch gedeckt, daß nicht er es ist, der allen diesen Bllcherbesorgern liefert? Volkswirtschaftlich bedeuten diese Zustände eine ungeheure kapitalistische Verschwendung und eine Ungerechtigkeit gegen die regulären Betriebe zugleich. Moralisch aber sind sie geeignet, das Ansehen des Buchhandels und seiner Organisation aufs schwerste zu schädigen. Denn was nützt es, daß am Haupteingange des-Buchhandels die nicht zur Teilnahme an der buchhändlerischen Organisation Berechtigten von den mit der Überwachung betrauten Ordnern zuriickgewiescn werden, wenn Mitglieder des Börsenvereins, lediglich legitimiert durch ihre Grossisten-Eigenschaft und von keiner anderen Erwägung als der Rücksicht auf ein paar Pfennige Vermittlerprovision geleitet, sie zur Hintertür hcreinlassen und in den vollen Genuß der buch händlerischen Organisation und des Rabatts aller Verleger setzen. Hier findet uns Herr Wernthal auf seiner Seite, nur bitten wir zu berücksichtigen, daß alle diese übelstände nichts mit der Gewerbefrciheit zu tun haben, sondern auf ein laisssr kairo, laisssr aller des Verlags zurückzuführen sind, der das ihm zustehende Selbstbcstimmuugsrecht aufPreisstellung und Lieferungsbedingun gen aus den Händen gegeben hat und — einige rühmliche Aus nahmen abgerechnet — sich diesen schweren Schädigungen gegen über passiv verhält. So lang diese Ausführungen ausgefallen sind, so kurz wollen wir uns zu dem zweiten Teile der Duplik des Herrn Wernthal äußern, zumal das, was wir dagegen vorzubringen haben, be reits in unserer ersten Entgegnung enthalten ist. Nach unserem Dafürhalten handelt es sich nicht darum, ob die billigen Ausgaben dem Sortimenter angenehm find oder nicht, sondern ob sie einem Bedürfnis des Publikums entsprechen. Ist das der Fall, so wer den auch Verleger und Sortimenter dabei ihre Rechnung finden, während eine Verneinung der Bedürfnisfrage diese Ausgaben über kurz oder lang aus dem Handel verschwinden lassen wird. . Es erscheint uns nämlich gar nicht »selbstverständlich«, daß neue Käuferkretse für Musikalien nicht gewonnen werden können. Freilich darf für den Sortimenter nicht der Standpunkt maßgebend sein, den Herr Wernthal in den Satz kleidet: »Es hieße die Musik prostituieren, wenn sie jedermann für 20 «f zu gängig ist, der, weil das Exemplar nur diesen geringen Preis kostet, es erwirbt und es, ohne seinein Gehalt gerecht werden zu können, flüchtig durchspielt und wieder beiseite wirst.« Wie Gott seine Sonne über Gerechte und Ungerechte scheinen läßt, ohne nach Verdienst und Würdigkeit zu fragen, so sollte auch Herr Wernthal nicht erst Rechenschaft von jedem Käufer einer 20 -j- Ausgabe verlangen, ob er zu den Berufenen oder den Auserwähl ten gehört. Vielleicht gerade deswegen nicht verlangen, weil sich dieser Anspruch nicht mit dem Preise und noch weniger mit dem Verdienste daran verträgt. Anleuung zur deutschen Lektüre von Richard M. Meyer, Professor an der Universität Berlin. Georg Bondi, Berlin. 1914. 16°. Broschiert ^—.80 ord., gebunden 1.25 ord. Einer unserer hervorragendsten Literarhistoriker, der außerordent liche Professor an der Universität Berlin Richard M. Meyer, hat es mit diesem Büchlein unternommen, eine Richtschnur für die Lektüre der deutschen Literatur zu geben. Listen über die »besten hundert Bücher« sind ja genugsam bekannt, sie tauchen gelegentlich immer wie der auf, verlieren aber als zerfetzte Zielscheiben zahlloser Debatten gewöhnlich bald die Achtung der Objektivität und kommen so um ihren Zweck. In den knapp siebzig Seiten dieser »Anweisung« ist aber nicht nur das Einschneidendste aus unserer Literatur herausgehoben und aufgezählt, sondern sozusagen vom polyhistorischen Gesichtspunkte aus in innerlichen Zusammenhang gebracht. Richard M. Meyers immenses Wissen paart sich mit dem Vermögen, diese Gelehrsamkeit bis zu ihrer Quintessenz zu kondensieren und das Beste daraus so darzustellen, daß es ohne Dogma belehrt. »Das pädagogische Moment, das der Kunst des Lesens auch durch Art und Anordnung der Auswahl dienen soll«, ist hier trefflich hineingewebt. Richard M. Meyer nimmt Goethe, als den lebendigen und be herrschenden Mittelpunkt der deutschen Literatur, zum Ausgangspunkt seiner Führung. Von Goethes Hauptwerken geht er in historischer Entwicklung zurück bis Luther, um dann wieder über Schiller bis in die neueste Literatur vorzudringen. Wie oft wird der Buchhändler nicht gefragt: »wo soll ich in der Fülle der Literatur mit meiner Lektüre anfangen, um vor allem die Kenntnis des Wichtigsten zu haben?« — da verweise man mit gutem Gewissen ans dieses billige Büchlein, .... nur muß man es selbst ge lesen haben, denn es ist nötig in unserer Zeit, die mit dem ernstesten Gesicht jeden Schlager »wichtig« nennen kann, den Kopf auf einem festen Rückgrat zu haben. Berlin-Wilmersdorf. - Otto Riebicke. Kleine Mitteilungen. Eine Erweitern»»«, der Berner Können»!»»». — Durch die Tages- presse geh» nachstehende Notiz, ans die »vir noch aussiihrlich znrllck- kommen. Am 21. März »vurde ei» erweitertes Protokoll der Berner Konvention von 1008 über de»» Schnv des geistige»» Eigentums von 18 Ländern unterzeichnet, darunter Deutschland, Großbritannien, Frank reich, Italien, Spanien, Japan. Der deutsche Gesandte Baron Nvmberg Unterzeichnete für Deutschland einen neuen Paragraphen, der folgen dermaßen lautet: Wenn ein der Union nicht zugehöriges Land Werke der Autoren der zur Union gehörenden Länder nicht genügend schützt, so können die Verfügungen der Konvention von 1008 In keiner Weife das kontrahierende Land hindern, den Schutz derjenigen Werke einzu- schränkcn, deren Autoren beim ersten Erscheine» ihrer Werke Unter tanen oder Bürger des genannten fremden Landes sind und die nicht i» einen» der Union zugehörigen Lande wohnen. Der 4. Preußische Richtertng tritt an, 2. Juni inBielefeld zu sammen Hauptgcgenstände der Beratung sind nach der Tagesordnung: Die Betätigung des Richters im öffentlichen und »vtrtschastltche» Leben (Bertchterstatter: Amtsgerichtsrat Professor Or. Bornhak, Berlins und Die Vereinfachung des Gcschästsganges der Justizbehörden nach innen und außen lBerichterstatier: Landge» ichtsdircttor 11r. Fregtag, Tor gaus. 439
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