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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil, .ff 88, 24. März 1814. II. Antwort der Redaktion. Wir greifen aus dem ersten Abschnitt der Duplik des Herrn Wernthal die Frage heraus, um die sich seine Anschauungen kri stallisieren, die Frage: »Warum soll sich mein Wunsch nach ent sprechender Vorbildung und nach Einschränkung der Gewerbe freiheit nicht mit den modernen Anschauungen vertragen?« Schon in unserer Erwiderung haben wir darauf hingewiesen, daß die Gcwerbcfreihcit längst von der Gewerbeordnung abgelöst wor den ist, von einer unbeschränkten Freiheit also überhaupt nicht die Rede sein kann. Man wird daher die Frage besser so for mulieren müssen, ob es wünschenswert und angängig sei, unsere wirtschaftliche Organisation derart umzugestalten, daß der Be trieb eines Gewerbes in Zukunft von einer entsprechenden Vor bildung abhängig gemacht wird. Die im unmittelbaren An schlüsse an den oben zitierten Satz des Herrn Wernthal von ihm aufgeworfene Frage: »Sind diese (die modernen Anschauungen) etwa von bestimmten Paragraphen abhängig?« kann hier beiseite gelassen werden, denn nicht die Paragraphen — so ausschlaggebend ihre engere oder weitere Auslegung auch im Einzelfalle sein mag - entscheiden, sondern die Gründe, die zu ihrer Entstehung und Formulierung geführt haben. Bestehen sie nicht mehr zu Recht, so müßte die Gesetzgebung den veränderten Anschauungen Rechnung tragen, da sich keine Rechtsprechung auf die Dauer in Widerspruch mit den herrschenden Tendenzen unserer Wirtschafts ordnung zu setzen vermag. Es ist unbedingt die Aufgabe der Gesetzgebung, einer Rechtsprechung die Wege bereiten zu Helsen, die den Anschauungen der Mehrheit der Volksgenossen klaren, bestimmten Ausdruck gibt und sich den Bedürfnissen und Forde rungen der Gegenwart anpaßt. Auch hier ist es der Geist, der sich den Körper baut, und die fast fieberhafte Tätigkeit unserer Ge setzgebung zeigt, daß wenigstens der Wille vorhanden ist, mit der wirtschaftlichen Entwicklung gleichen Schritt zu halten und ihr, wenn nicht als Führer, so doch als sachkundiger Begleiter zu dienen. Wohl mag es Vorkommen, daß die eine oder andere Partei ihren Einfluß in irgend einer Frage in einer Weise gel tend macht, daß darunter die Interessen weiter Volkskreise leiden; auf die Dauer wird sich ein derartiger Zustand nicht halten kön nen und von der Entwicklung über kurz oder lang beseitigt wer den. Diese Entwicklung aber geht dahin, dem Einzelnen soviel Freiheit und Selbständigkeit einzuräumen, als mit der Wohl fahrt des Ganzen vereinbar ist. Und diese Wohlfahrt wird um so sicherer verbürgt, je mehr dem Einzelnen Gelegenheit zur Ent faltung feiner Kräfte gegeben wird. Das Recht aus Arbeit wird der Staat niemandem versagen können, solange e r nicht die Ar beitsgelegenheit schafft, sondern jedem die Sorge um seine Exi stenz und das Zurechtfinden im Wirtschaftsleben überlassen muß. Ausschlaggebend für die Stellungnahme des Staates, soweit sie sich auf Schutz und Sicherung der Arbeit erstreckt, wird daher immer die Frage sein, welcher Nutzen dieser Arbeit für das All gemeinwohl beigemessen werden kann. Soweit nicht mit ihrer Übernahme eine Gefährdung allgemeiner Interessen oder gar von Leben und Gesundheit anderer verbunden ist, entfällt für ihn das Recht zu verbieten, daß jemand sich einem Berufe zuwende, in dem er glaubt, sein Brot verdienen zu können. Im übrigen wird es der Staat den einzelnen Berufsständen überlassen müssen, wie sie sich mit den Eindringlingen abfinden.*) So verantwortlich nun auch der Beruf eines Buchhändlers ist und so bedeutungsvoll seine Aufgaben sind, wenn sie im Sinne der Verbreitung des Guten und Schönen auf dem Gebiete der Literatur und Kunst aufgefatzt werden, so wird man doch nicht behaupten können, daß diese Aufgaben ausnahmslos nur von *> Ein Arrtm» des Herrn Wernthal scheint uns auch darin zu liegen, das; er die Gewerbefreiheit als die alleinige Ursache der nicht- znnstigcu Konkurrenz ansieht. In Wirklichkeit ist die Ausgestaltung von Papier- und Bnchbindcrladen nach der buchhändlerischen Seite hin weit mehr auf die Tätigkeit der Grossisten und die Entstehung ganz neuer Käuscrkreife zurückzufilhren, die ihre durch die Arbeit der libera len Bilbungsvercinc und die sozialdemokratische Agitation geweckten Bedürfnisse lieber in einem kleinen anspruchslosen Papiergeschäft be friedigen als in einer Buchhandlung. 438 denen übernommen werden könnten, die über eine »entsprechende Vorbildung« verfügen, sofern darunter — worüber die früheren Ausführungen des Herrn Wernthal keinen Zweifel lassen - eine drei- oder vierjährige Lehrzeit zu verstehen ist. Um ein Reclam- Heft oder einen Engelhorn-Band zu verkaufen, bedarf es keiner »entsprechenden Vorbildung« im Sinne des Herrn Wernthal, sondern lediglich der Möglichkeit, sich diese Sachen zu beschaffen und Käufer dafür zu finden. Es wird also immer darauf an kommen, welche Aufgaben jemand zu übernehmen bereit ist und ob und inwieweit er in der Lage ist, ihnen gerecht werden zu können. Darüber entscheidet nicht die Frage der Lehrzeit, son dern die der Leistungsfähigkeit, und wer nur einigermaßen mit den Verhältnissen vertraut ist, wird zahlreiche Beispiele beibrin- gen können, wo »wirkliche Buchhändler« — um diesen Ausdruck des Herrn Wernthal beizubehalten — bei Aufgaben versagten, die in glänzender Weise von »ungelernten« Kräften durchgeführt wurden. Auch daraus ergibt sich, daß das Kriterium für die Zu gehörigkeit zum Buchhandel nicht in einem Lehrzeugnis liegen kann, und daß wir uns ins eigene Fleisch schneiden würden, wenn wir keine anderen Voraussetzungen für eine Betätigung im Buchhandel gellen lassen wollten, als solche rein formeller Natur, ganz abgesehen davon, daß sich für eine derartige Beschränkung nicht einmal eine Mehrheit unter den Bc- rufsgenossen finden, geschweige denn Aussicht auf eine gesetz geberische Mitwirkung vorhanden sein würde. Es ist auch gar nicht ersichtlich, welches Interesse der Staat an der Einführung eines kleinen oder großen Befähigungsnachweises im Handel haben könnte, dessen Blühen und Gedeihen doch nicht von pa pierenen Zeugnissen, sondern von den tatsächlichen Leistungen sei ner Angehörigen abhängt. Daß im allgemeinen derjenige im Kon kurrenzkampf günstiger gestellt ist, der von der Pike aus gedient und sich in dem von ihm gewählten Berufe tüchtig umgesehen hat, än dert doch nichts an der Tatsache, daß ein anderer sich diese Kennt nisse auf anderem Wege und in kürzerer Zeit aneignen oder das Fehlende durch andere Eigenschaften ersetzen kann. Hier entscheidet eben, wie im Leben überhaupt, der Erfolg, und wenn dieser Er folg mit gesetzlich erlaubten Mitteln hcrbeigeführt wird, so ist auch für den Staat kein Grund zu einer Einmischung gegeben. Eine andere Frage ist jedoch die Teilnahme an Einrichtun gen, die sich eine Organisation geschaffen hat und die Stellung, nähme der einzelnen Verleger zu ihren Abnehmern. Kein Gesetz kann die beruflichen Vertretungen zwingen, an ihrer Organisation andere als ihre Mitglieder oder ihnen sonst geeignet erscheinende Personen teilnehmen zu lassen, und jedem Fabrikanten ist es. freigestellt, seine Ware zu liefern, wem er will. Von dieser unser ganzes öffentliches Leben be herrschenden Vertragsfreiheit ist selbstverständlich auch der Buch handel nicht ausgenommen: der Börsenverein hat ebenso das Recht, zu bestimmen, wen er an den von ihm geschaffenen Ein richtungen teilnehmen lassen will, wie es die Verleger in der Hand haben, den Kreis ihrer Abnehmer — soweit nicht Bindun gen vereinsrechtlicher Natur vorliegen — nach eigenem, freiem Ermessen festzusetzen. Das gleiche gilt von der Rabattgewäh- rung: auch sie ist ausschließlich dem Verleger anheimgestellt. Wenn dieser seine Bezugsbedingungen gegenüber der Ge samtheit des Buchhandels festseyt, so liegt dieser einheitlichen Behandlung der Gedanke zugrunde, daß alle Angehörigen des Buchhandels ein Recht auf gleiche Preisfestsetzung unter der Vor aussetzung haben, daß sie sich nach Maßgabe ihrer Kräfte für seinen Verlag verwenden. Von derselben Voraussetzung wird auch die Höhe des Rabatts bestimmt; auch sie gründet sich auf der Vorstellung einer Verwendung des Sortiments für den Verlag und drückt keineswegs nur eine Vermiitlerprovision aus. So differenziert nun auch diese buchhändlerische Gesamtheit sein mag, so ist sie doch durch die Gemeinsamkeit von Interessen ver bunden, die Wohl gegenüber dem Einzelnen versagen können, aber doch im großen und ganzen vorhanden sein müssen, wenn von einer Zugehörigkeit überhaupt noch die Rede sein kann. Dieser Kreis von Firmen, die als buchhändlerische Betriebe angespro chen werden können, wird durch das vom Bärsenverein herausge- gebenc Adreßbuch umschrieben, und wer nur einigermaßen ein Gemischtwarengeschäft oder eine Südfruchthandlung von
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