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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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X- 285, 29. Dezember 1919. Redaktioneller Teil. b) Neugewordene Abonnements werden dem einschietzenden die Bestellanstalt und läßt sie durch diese austragen oder unter Gesellschafter für die Zeit des Abonnements — aber nicht Kreuzband verschicken. Er genießt also die Vorteile dieser Spe- über ein Jahr hinaus — mit 5(—10)7» des Ordinärpreises zialanstalt, die mit verhällnismäßig viel weniger Angestellten, gutgeschrieben; j also billiger und doch rascher beziehen und liefern kann. Die Kun- e) später eintrelende Gesellschafter, die vielleicht die Gründer! den erfahren vielleicht einmal zufällig, daß ihr Buchhändler mit die Kastanien haben aus dem Feuer holen lassen, bezahlen entweder 1. ein entsprechender Eintrittsgeld, oder 2. sie genießen die Rechte eine Anzahl von Jahren nur mit einem Abzug von 107»; ck) die Verteilung eines etwaigen Gewinns oder Verlustes erfolgt jährlich einmal im Verhältnis der Anteile am Ge sellschaftsvermögen. Austretende Gesellschafter müssen sieben Monate vor Ende des Geschäftsjahrs ihren Austritt anmelden. Sie erhalten, so weit leine gesetzlichen Bestimmungen dagegensprechen, ihren Ge sellschaftsanteil in zwei Jahresraten ausbezahlt, den ersten ein Jahr nach ihrem Austritt. Ein dem Austretenden noch zu stehender Gewinnanteil wird ihm zu gleicher Zeit wie den andern Gesellschaftern ausbezahlt. Die Gesellschaftsanteile sind nicht freihändig verkäuflich, sie gehen bei einem Geschäfisverkauf an den Käufer über; in anderen Fällen können sie — wenn sie nicht die Gesellschaft zum tatsächlichen Wert selbst übernehmen will — mit Genehmigung der Gesellschafter von Dritten erworben werden. 0. Die gemeinsame Geschäftsführung in Form einer Geseli sch a s t m. b. H. hat aber drei große Nachteile. Einmal sind die Griindungskosten infolge der notariellen Sporteln sehr hoch, zumal es sich um sehr hohe Geschäftseinlagen handeln kann. Der Ordinärwcrt aller Zeitschriften einer großen Sortimentshand lung kann in einem Jahre leicht 20-, 30-, 50« und mehr Tausend Mark betragen. (Die Bremer Zeitschriftenbestellanstalt berechnete z. B. die Zeitschristen-Einlagen ihrer 14 Gesellschafter mit -Ä 150 000.—.) Zum andern tritt bei den Gesellschaften m. b. H. eine Doppelbesteuerung ein, und das ist in den kommenden Jahren keine leichte Last. Endlich aber verliert der einzelne Gesellschafter seine Abonnenten zugunsten der Gesellschaft, und den Zusammenhang mit ihnen und damit vielleicht auch ihre Kundschaft. Kommt es bei einer Gesellschaft m. b. H. zu einem Zusammenbruch, etwa infolge schlechter Geschäftsführung, so wird ein Gesellschafter kaum mehr seine alten Abonnenten für sich retten können. Oder ein Gesellschafter tritt infolge persön licher Zwistigkeiten aus, so kann ihm.zwar sein Anteil am Ge sellschaftsvermögen in Geld ausbezahlt werden, aber die seiner zeit beigebrachten Abonnenten wird er schwerlich wieder einiger maßen vollständig zurückbekommen können. Aus diesen Grün den werden Vorsichtige viel leichter für einen gemeinsamen Zeit schriftenhandel zu bekommen sein, wenn er in loserer Form, etwa in der Form einer freien Vereinigung oder noch einfacher in Ge stalt eines eingetragenen Vereins gegründet wird. Dabei übergeben die Mitglieder nur ihre Abonnenten der »Bestellanstalt« zur Belieferung, bleiben aber im Besitz ihrer Abonnentenlisten. Die Zeitschriften und auch Fortsetzungen wer den von der Geschäftsstelle gemeinsam auf dem rationellsten Wege bezogen und den Mitgliedern zum Einkaufspreis zuzüg lich der Spesen (die nach der Berechnung einiger schon bestehen den -Bestellanstalten« durchschnittlich für eine Nummer etwa 4 H betragen) berechnet. Das Austragen besorgt ebenfalls die Bestellanstalt gemeinsam nach dem Adressenmaterial der einzel vielen andern die Blätter austragen läßt, aber ihr Buchhändler bleibt er doch allein. Ihm zahlen sie gegen seine Quittung durch den gemeinsamen Boten den Betrag, oder von ihm bekommen sie die Berechnung auf der Vierteljahrsrechnung. Natürlich erschwert dieses Auseinanderhalten der Abon nenten der einzelnen Mitglieder den Betrieb etwas, wenigstens in der Verrechnung, aber nicht in der Anlieferung. Diese erfolgt nach den gemeinsamen Auslege, und Austrageliften, wobei die einzelnen Blätter nicht überschrieben werden. Dafür hat das Mitglied das beruhigende Gesühl, daß es jederzeit nach einer be stimmten Kündigungsfrist wieder mit allen seinen Abonnenten austreten kann. Gemeinsam wird auch das Beilagengeschäft ge macht; der dabei erzielte Gewinn wird aber nicht ausbezahlt, sondern dient nur zur Verbilligung der gemeinsamen Spesen. Die Bcstellanstalt arbeitet aber nur als die Angestellte der ver einigten Sortimenter, sie macht keine eigenen Geschäfte und ist damit auch nicht steuerpflichtig.*) Rach dem Frankfurter System darf kein Mitglied — dort Kommittent genannt —, auch der Vorstand nicht, durch die Bestellanslalt und ihre Angestellten er- fahren, welche Abonnenten die anderen Mitglieder haben. Dort wird übrigens die Einrichtung schon erweitert, und es werden Bllcherpakete demnächst von den Mitgliedern zum Austragen angenommen. Ganz selbstverständlich ergab es sich, daß auch alle Bestellungen, die ein Reisender in Frankfurt machte, in einer Sammelsendung an die Bestellanstalt geleitet und große Ver lage ersucht wurden, ebenfalls alle Frankfurter Sendungen un mittelbar in Sammelballen an die Bestellanstalt zu schicken. Auch Sammelbestellungen von bedeutenden Werken wurden schon auf gegeben. Es ist nicht schwer, heute schon zu sagen, daß in dem Gedanken einer örtlichen Buchhändler-Zentralstelle eine Fülle von Möglichkeiten liegt. Alles kommt darauf an, daß an der Spitze ein organisatorisch veranlagter Mann steht, und daß die Berufsgenossen einander Vertrauen entgegenbringen und nicht kleinliche Konkurrenzängste Platz greifen. Und nun noch einige Einzelheiten. Der Verkehr der Mit glieder mit der Bestellanslalt erfolgt nur schriftlich; je ein Büch lein für die Ab- und Zubestellungen befindet sich bei dem Mit glied und bei der Bestellanstalt und wird gewechselt. Auch die Boten reklamieren und bestellen nur mit Vordrucken. Die Ein- kassierungsquittungen werden der Bestellanstalt mit Avis über geben. Die Boten hinterlassen gegebenenfalls einen Zettel »Die Zeitschrift konnte nicht abgegeben werden, weil niemand zu Hause war, sie wird mit der nächsten Nummer geliefert«. Tie Mitglieder können auch erste Hefte von der Bestellanstalt in Kommission auf einige Monate erhalten, ebenso unberechnete Probenummern. Auch naheliegende Plätze können wenigstens ihre Blätter durch die Bestellanstalt beziehen. Über die Spesen der einzelnen Zeitschriften mutz von Zeit zu Zeit eine Viertel- jahrs-Statistik geführt werden, damit die Durchschnitts-Berech nung immer auf dem laufenden erhalten wird. Ebenso mutz kontrolliert werden, wie viele Blätter ein Bote austrägt. Über die Geschäftsführung bestimmen Satzungen alles Weitere. Ein Aussichtsrat aus drei Mitgliedern der G. m. b. H. oder des Vereins besorgt (ehren amtlich oder gegen einen Prozentsatz des erzielten Gewinns) nen Mitglieder, das dann ein dichtmaschiges Bestellnetz bildet. Für die Anstellung der kaufmännischen Angestellten und die Beausi eine Nummer wird durchschnittlich etwa 6 H Trägerlohn be-! sichtigung der Geschäftsführung. Sowohl die Angestellten als rechnet weiden müssen. Das Einkassieren der Viertel- oder auch die Aufsichtsratsmitglieder haben über die Geschäfte, nament- Halbjahrs-Haltegebühren besorgt ebenfalls die Bestellanstalt ge> gen 27» des Betrages. Auf der Bestellanstalt befindet sich eine lich über die Höhe der Einlagen der Mitglieder, bei einer Kon- ventionalstrafc strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Ge- Liste sämtlicher Abonnenten von jedem Mitglied, die immer auf . schäftsführer hat eine Kaution zu stellen. Die Bilanz wird dem laufenden erhalten wird, während das Doppel dieser Liste! jährlich einmal aufgestellt, dafür sind aber Vierteljahrsabschlüsse in der Hand des Mitglieds ist. Jedes Mitglied nimmt nach wie! anzufertigen und auf Wunsch den Gesellschaftern zur Einsicht vor Ab- und Neubestellungen und Reklamationen an, wirbt in j vorzulegen, alter Weise durch das Schaufenster und durch Ansichtssendungen,! durch Probenummern und Zeitungsanzeigen. Es verkauft Ein- ^ Ergibt sich nach einem Viertel- oder Halbiahr, batz doch ein zelnummern und bedient, wenn ihm das vorteilhaft erscheint,' Gewinn von der Bcstellanstalt erzielt wird, so werden die Gebühren- seine Abholer im Laden, nur bezieht er alle seine Blätter durch 1 sähe entsprechend erniedrigt. 1191
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