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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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»VrlenblaU s. d. Dtschn. vuchhavdei. Redaktioneller Teil. X° 285, 29. Dezember 1919. I. DerZeilschriften-Bezug. Sämtliche Voll-Buchhändler hier lassen ihre Zeitschriften auf dem wirtschaftlichsten Wege miteinander kommen, entweder in der Weise, daß 1. jede Firma nach einem gemeinsamen Plan einige »größere« Zeitschriften möglichst in direkten Sammelsendungen sich schicken läßt und an die Berufsgenossen abgibt unter Be rechnung der Selbstkosten, entweder a) in Form von Beschlüssen oder besser b) offen, d. h. die Bezieherin bestellt alle nötigen Stücke unter ihrer Firma, wobei noch die weitere Möglichkeit denkbar ist, daß so e> Auslieferungsstellen der Zeitschriften entstehen, bei denen auch nachbestellte Exemplare sofort zu haben wären und abbestellte ohne viel Schreiberei zurllckge- nommen würden. Schon die Ausführung dieses Plans, der auf die »größeren« Zeitschriften von nicht über Stuttgart verkehrenden Ver legern eingeschränkt oder auch auf »kleinere« Zeitschriften aus gedehnt werden kann, bedeutet eine wesentliche Ersparnis an Zeit durch die unmittelbaren Verlegersendungen und an Geld durch den Wegfall der Leipziger Kommissionsspesen, an Arbeit durch einfachere Bestellung, Zahlung und Remission. Manche Verleger, die außerhalb Leipzigs ihre Zeitschriften drucken lassen, werden bereit sein, einen Teil der Fracht-, jedenfalls aber die Verpackungskosten zu tragen. Bei b und o wird schon der Gewinn an den Freiexemplaren nicht ganz unbedeutend sein. Die Gegenleistung für das Herauszählen und das Abgeben der Zeitschriften kann erfolgen a) durch einen kleinen Speditionsaufschlag auf die Selbst kosten, b) durch Überlassung derjenigen Freiexemplare, die durch das Zusammenlegen der Bestellungen angefallen sind. Dieser dezentralisierte Bezug hat den Vorteil, daß ohne Reuanstellung von Angestellten die Expeditionsarbeit rasch und ohne besondere Kosten geleistet werden kann. Die Festsetzung der Abgabepreise würde durch eine Kommission des hiesigen Sortimentervereins erfolgen. Nur der Übelstand darf nicht übersehen werden, daß die Boten, die die Zeitschriften abzu holen haben, in eine Reihe von Sortimenten zu gehen haben. Ode: daß 2. eine Firma — eine bestehende oder zu gründende — auf eigene Rechnung alle »größeren« oder überhaupt alle Zeitschriften bestellt, bei denen eine Sammelbestellung vorteilhaft ist, und sie in oben geschilderter Weise weitergibt. Dabei bleibt die Frage offen, ob die »kleinen« Zeitschriften nicht überhaupt vorteilhafter aus zweiter Hand in Sammelsendungen oder von der Post bezogen werden. Diese Dezentralisation hätte den Vorzug, daß a) nur an einer Stelle die Zeitschriften abgeholt werden müßten, t>) mehr Zeitschriften in Betracht kommen, e> alle Verrechnungen, besonders die Bestellungen und Ab bestellungen am wenigsten Arbeit und Kosten machen würden, ä> viele Blätter rascher geliefert werden könnten als beim Bezug vom Verleger über Leipzig. Daß die Umsatzsteuer hierbei doppelt zu bezahlen ist, darf nicht übersehen werden. II. Die Anlieferung der Zeitschriften. Viel einschneidender als die Änderung in dem Zeitschriften bezug ist eine genossenschaftliche Bedienung der Zeitschriften- abnehmer. Schon die periodisch wiederkehrenden Bestellungen, dann die Expedition einschließlich der Ein- und Ausgänge, dio Ver rechnung mit den Lieferanten und Beziehern ist in einem Spezial geschäft viel einfacher, billiger und pünktlicher. Ferner ist ohne weiteres einleuchtend, daß der Betrieb, der sehr viele nahe beieinander wohnende Abonnenten hat und viele Austräger mit verhältnismäßig kleinen Bestsllbezirken, rascher und billiger arbeitet als derjenige, dessen Abnehmer ganz zerstreut in der Stadl herum wohnen. Das Ideal ist eine der Post ähnliche Bestellung von einem Stockwerk zum andern. Eine nso Zettschriftenbelieferung der Kunden eines Kollegen gegen ein Entgelt ist durch das Postgesetz verboten, ein diesbezüglicher Plan, den ich seinerzeit für den Stuttgarter Buchhöndlerverein ausarbetten wollte, wurde durch den Bescheid der General direktion der Posten zum Scheitern gebracht. So viel ich sehen kann, kommen nur zwei Möglichkeiten zur Vereinfachung der Zeitschriftenanlieserung in Betracht: ä,. Nicht jeder Sortimenter liefert in der ganzen Stadt Zeit schriften : 1. er beschränkt seine Agitation aus den ihm von dem Sorti menterverein zugewiesenen Stadtteil; 2. er lauscht oder verkauft seine außerhalb dieses Bezirks liegenden Abonnements durch Vermittlung einer unbe teiligten Mittelstelle; 3. dringende Ausnahmen sind zugelassen, sie bedürfen aber der Begutachtung dieser Mittelstelle. L. Die Sortimenter bilden eine G. m. b. H. zum Zweck des Einkaufs und Vertriebs der Zeitschriften, wie das u. a. die Sorti menter in Düsseldorf, Bremen, Dresden, Frankfurt a. M. und in Magdeburg schon gemacht haben, teilweise allerdings in der Form von eingetragenen Vereinen. Gesellschafter können die Mitglieder des Ortsvereins werden. Die Gesellschaft mietet in zentraler Lage Geschäftsräume, vielleicht in einem Hinterhaus, mit Schreibstube, Pack- und Sor tierraum. Eine Aufsichtsperson mit dem nötigen Expeditions stab nimmt die einlaufenden Sendungen an und legt sie aus. Ein Sortiermeister verteilt die Blätter auf die verschiedenen Bestellgänge und macht im übrigen nur Gänge in der Nähe und zu den Gesellschaftern. Er besorgt auch die Versendung der Zeitschriften für die auswärtigen Abonnenten unter Kreuzband oder in Postpaketen. Die Austräger, und zwar sowohl die ständigen als auch die Aushilssträger, arbeiten, wenn möglich, im Akkord. Die Abonnenten, die ihre Blätter abholen, um das Bestellgeld zu sparen, werden am Ausgabeschalter bedient, ebenso Sorti menterboten, die ihre Blätter für den Einzelverkauf abholen. Die Mitglieder müssen alle ihre Zeitschriften durch diese G. m. b. H. besorgen lassen, sie dürfen also nicht nur die schaden- bringcnden oder die schwer zu bestellenden Blätter bringen. Auch die großen Büchereien können so gemeinsam bedient werden, ihre Belieferung könnte aber auch den Gesellschaftern freigestellt werden. Für Zeitschriften, die nur auszutragen, aber nicht zu berechnen sind <z. B. Gesellschaftsblätter), sind die Durchschnitts- austragekosten von dem Auftraggeber zu vergüten. Jedem Gesellschafter ist freigestellt, neue Bezieher für Zeit schriften aus allen Stadtteilen beizubringen innerhalb einer von der Gesellschaft zu bestimmenden Bestellzone; sie werden aber nur auf den Namen und für Rechnung der G. m. b. H. bedient. Alle Zeitschriften werden nur bar geliefert. Sorltmentsgeschäfte macht die G. m. b. H. nur mit Zustimmung von Ä aller Ge nossen und in der Regel nur mit Kolportageartikeln, z. B. mit Fahrplänen. Dagegen sucht sie, ihren Kundenkreis an Zeit« schriften-Abonnenten immer weiter auszudehnen, und benützt hierzu die übliche Agitation durch Zeitungsanzeigen, Auslegen von Probenummern u. dgl. Die schwierigste Frage ist die der Anteile-Berechnung der Gesellschafter und die Berechnung der eingeschossenen und später beigebrachten Abonnements von Zeitschriften, a) Die Gesellschaftseinlagen und damit die Anteile am Ge- schäftsvermögen können berechnet werden: 1. für alle Gesellschafter gleichmäßig, 2. für je 25, 50, 100 usw. erstmals einzulegende Zeit- schriftcnnummern, die in einem Vierteljahr anfallen, oder was wahrscheinlich das gerechteste ist: 3. nach der Ordinärpreis-Summe des für das 1. Viertel jahr eingeschossenen Zeitschriften-Abonnements. Es ist aus steuer- und sportellichen Gründen falsch, künst lich hohe Einlage-Summen zu konstruieren, also z. B. ganze Jahresabonnements zu berechnen.
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