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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1898
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- Deutsch
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106. 10. Mai 1898. Nichtamtlicher Teil. 3507 dürfen, zum Ausdruck gebracht, um zu klären, anzuregen und dieser Angelepenbeit in den beiden Hauptorten des deutschen Buchhandels, Berlin und Leipzig, die in Hinsicht auf das Gesagte nicht getrennt werden können, immer aufs neue wieder zu einer eingehenden Erörterung zu verhelfen. Nehmen Sie unsere Worte, denen nur der Wunsch, zu binden, inne wohnt. freundlich auf Den wohlwollenden Förderern der Wünsche der Gesamt heit des Verbandes aber, die wir in Berlin bereits fanden, sagen wir unfern wärmsten Dank und bitten sie auch ferner hin um ihre schätzbare unverdrossene Weiterarbeit auf diesem Gebiete. Eine andere Veranlassung, die uns noch in nähere Be ziehungen zu Berlin brachte, war die Frage des Aufdruckes eines Bestellgeldes auf die Journale. Der Weg der Entschädigung des Sortimenters, den uns im vorigen Jahre die Kollegen von Sachsen-Thüringen em pfahlen, erschien uns — die Herren mögen uns das ver zeihen — etwas zu kompliziert. Da nun der größte Teil der Klagen die Modezeitungen betrifft, besonders die Schwe- rinschen, deren Rabatt im Verhältnis zu ihrem Gewicht und Preis am wenigsten genügte, da ferner die Firma Lipper- heide schon früher unter gewissen Bedingungen eine Geneigt heit zum Aufdruck bethätigt hatte, so glaubten wir vorerst, den Verlegern der vorhin erwähnten Kategorie von Jour nalen und von diesen den verbreitetsten, und das dürsten wohl diejenigen der Bazarexpedition und der Firmen Franz Lipperheide und I H. Schwerin sein, unsere Bitte um Aufdruck des Bestellgeldes persönlich vortragen zu sollen. Während nun die beiden erstgenannten Verlagshand lungen unter durchaus loyalen Bedingungen sich schriftlich zum Aufdruck bereit erklärten, stellte die dritte, I H. Schwerin, Forderungen,*) die nach unserer Ansicht zu erfüllen unmöglich war und die es uns nicht gestatteten, weiter zu verhandeln. Um zu einem abschließenden Resultat zu kommen, haben wir uns erlaubt, unter Nr 7 das Thema des Bestellgeldes noch mals auf die Tagesordnung zu setzen, damit ein möglichst endgiltiger Beschluß herbeigeführt werde. Eine angenehme Pflicht ist es uns aber, den beiden Firmen Bazarexpedition und Franz Lipperheide für das freundliche Entgegenkommen zu danken, das sie den For derungen des Sortiments entgegengebracht haben. Große Beunruhigung rief in den Kreisen des gesamten Buchhandels eine Verfügung des preußischen Kultusministers hervor, daß von Ostern d. I. an alle Schul- und Schreib bücher. sowie die für die Lehrer- und Schülerbibliotheken an geschafften Werke unter Anwendung von Fadenheftung gebunden sein müßten. Da es aus technischen Gründen vollständig unmöglich war. in dieser kurzen Frist jene Verfügung durch zufahren. und da ferner durch deren unverzügliche Durch führung dem Verlage und auch dem Sortiment große pekuniäre Verluste drohten, so richteten wir gleich anderen buchhändle rischen Vereinen an das preußische Kultusministerium eine bezügliche Eingabe. Diese Petitionen hatten den Erfolg, daß bis auf weiteres der Ankauf mit Draht gehefteter Schul bücher gestattet wurde, dagegen sollten die für die Biblio theken anzuschaffenden Werke von bleibendem Werte möglichst schon sofort mit Fadenheftung gebunden werden. Auf eine weitere Eingabe an das Kaiserliche Reichs- postamt, betreffend naturgemäße Erleichterungen bei der Be handlung von buchhändlerischen Bestellungen auf Bücherzetteln, wurde uns der Bescheid, daß bei der bevorstehenden Revision der Vorschriften über Drucksachensendungen eine Prüfung darüber eintreten solle, ob eine weitere Benutzung von Bücher- *) Es sollten sich die Verleger alle'' bestehenden und später noch zu gründenden Journale verpflichten, das.Bestellgeld auf den Kops ihrer resp. Zeitschristen.aufzudrucken. zetteln erfolgen könne. Eine Aenderung der jetzigen Be stimmungen werde indessen erst Anfang 1899 erfolgen Mit großer Genugthuung hat es Ihren Vorstand erfüllt, daß er gelegentlich der sünsundzwanzigjährigen Stiftungsfeier des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Ver- bandes Gelegenheit hatte, öffentlich zu bethätigen. ein wie großes und warmes Interesse die Humanitären Bestrebungen dieses Vereins bei den Prinzipalen gefunden haben und wie gern letztere bereit sind, jene zu unterstützen und dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß nicht nur das Hand in Hand-Gehen der einzelnen Geschäfte zum Wähle des Buchhandels not wendig sei, sondern auch ganz besonders das der Prinzipalität und Gehilfenschaft. Nur wenn diese beiden Faktoren voll und ganz aufeinander zählen können, ist ein gedeihliches Arbeiren. sind Erfolge und damit eine Aufbesserung der Ver hältnisse im Buchhandel möglich. Kaum ein anderer Stand, als der des Buchhändlers ist gezwungen, für einen verhältnis mäßig bescheidenen Lohn so treu und unverdrossen seine Pflicht zu erfüllen Besonders gilt dies ja vom Sortiment, dessen Existenz in den letzten Jahren von den verschiedensten Seiten gefährdet worden ist. Jeder einsichtige Gehilfe wird sich in Rücksicht auf seine Zukunft sagen, daß. je treuer er in abhängiger Stellung seine Pflicht erfüllt und damit an der Hebung seines Standes arbeitet, desto sicherer auch ihm dereinst in der Selbständigkeit zuverlässige Mitarbeiter zur Seite stehen werden Indem wir allen denen von Herzen danken, die uns halfen, dem Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gehilfen-Verbande eine Weihnachtsfreude zu be reiten. geben wir der Hoffnung Raum, durch unsere bezüg liche Anregung die Bande zwischen der Prinzipalität und der Gehilfenschaft fester geknüpft zu haben. Es erscheint uns nicht unrichtig, gerade an dieser Stelle einen Punkt zu berühren, der uns im Verlaufe unserer Tagesordnung noch beschäftigen wird: die Lehrlingsfrage. Zweifelsohne ist diese aktuell geworden; einzelne Kreisvereine und die Gehilfenschaft sind ihr akademisch und praktisch näher getreten. Man hat leider einerseits die Erfahrung gemacht, daß die Anmeldungen zum Eintritt in den Buchhandel von seiten solcher jungen Leute, die den für unfern Beruf mindest zu verlangenden Grad der Vorbildung Nachweisen können, die Qualifikation zum Einjährig-Freiwilligendienst, immer geringer werden, und anderseits bedingt die schwierige Geschäftslage eine oft ungern bethätigte Sparsamkeit, es wird somit mancher geistig gar nicht für den Buchhandel qualifizierte oder wissen schaftlich ungenügend vorgebildete junge Mann unserm Stande zugeführt, dem seine Fähigkeiten es nicht gestatten, sich über das Niveau des Schreibers hinaus zu erheben. Auch dürfen wir nicht unerwähnt lassen, daß nicht jedes Geschäft gleich mäßig zur Ausbildung junger Berufsgenossen sich eignet, daß nicht jeder junge Mann den rechten Trieb hat. die Gelegen heit. etwas Gründliches zu erlernen, auszunutzen, endlich daß umgekehrt mancher mangelhaft Vorgebildete gern mehr lernen würde, wenn sich ihm eine bequeme und billige Gelegenheit böte. Aus diesem Grunde möchte es als das Richtigste und Zweckdienlichste erscheinen, daß den jungen Buchhändlern Ge legenheit geboten werde, an dem Unterricht der Handels schulen dort teilzunehmen, wo solche bestehen, und das ist doch heute bei dem regen Interesse, das die Regierungen, die Kommunen und die Korporationen der Kaufmannschaft der Fortbildung der Lehrlinge entgegenbringen, selbst an kleinen Orten der Fall Wenn aber der Unterricht ohne zu große Opfer den Be dürfnissen des Buchhandels angepaßt werden soll, so ist es notwendig, daß die Zahl der Schüler eine nicht zu beschränkte sei. Aus dem Grunde ist es wohl wünschenswert, bezw. not wendig, daß die jüngeren^ Gehilfen, die ja zum Teil selbst unter den bestehenden ungünstigen Verhältnissen ihre Lehre ab- 463*
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