1894 Amtlicher Teil. 57, 10. März 1903. Im Verwaltung;;-Ausschüsse de« Deutschen Vuchljändlerchauses scheiden aus die Herrein Otto Engert-Leipzig, Hans Heinrich Reelam-Leipzig. Beide Herren sind auf ein Jahr wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Rudolf Brockhaus-Leipzig, Ferdinand Lomnitz-Leipzig, Or. Josef Petersmann-Leipzig, Heinrich Wagner-Leipzig. Mit dein ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zu sammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschlüge Vis spätestens den 1. April l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvcreins in Leipzig, Hospitalstraßc 11 (Deutsches Buchhändlcrhaus), einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts - Formulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß 8 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (ß 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsen vereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvcreins sind, ihr Stimmstellvertrctungsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstände seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereius-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Haupt versammlung sein müssen. Trier und Leipzig, 8. März 1903. Hochachtungsvoll Der Wahl-Nusschuh des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler Friedr. Val. Lintz, Vorsitzender.