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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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«Krsen-latt f. b. Dtschn. vuchhaadel. Redaktioneller Teil. X» 283, 23. Dezember 1919. anweisungen und »Nachnahmen um 5 Öre teurer. Endlich ist bei Kreuzbändern als Inland betrachtet wurde. Für die abge- noch die Worttaxe für Telegramme nach Deutsch, land von 10 aus 12 Öre gestiegen. Kopenhagen, November 1910. G. Bargum. Die neuen Versand- und Lieferungsbedingungen der Stuttgarter Verleger-Vereinigung. Der Krieg mit seinen wirtschaftlichen Begleiterscheinungen hat auch auf dem Gebiete des buchhändlcrischen Verkehrs Um wälzungen verursacht, und die buchhäudlerische Verkehrsordnuug genügt nicht mehr, um den veränderten Verhältnissen Rech nung zu tragen. Infolge der Verteuerung der Leipziger Kom missionsspesen wurde das Schwergewicht mehr und mehr aus die direkte Lieferung zwischen Verlag und Sortiment unter Aus schaltung des Kommissionsplatzes gelegt. Dieses Anschwellcn der trennten Gebiete der beiden bisher Verbündeten Staaten mutz' natürlich ein gewisser Spielraum in der Behandlung gelassen werden. Doch wird man im vaterländischen Interesse den dortigen deutschen Firmen ihre Existenz nicht erschweren dürfen und ihnen jedes mögliche Entgegenkommen zeigen müssen. Die Mehrbelastung für das Ausland erscheint uns genügend gerecht fertigt durch die Notwendigkeit, eine stärkere Verpackung zu wählen, und durch die mancherlei Umständlichkeiten, die mit dem Versand ins Ausland verknüpft sind. Dies gilt besonders für die Versendung von Paketen, bei denen die Selbstkosten der Begleitfocmulare sowie die mit deren Ausfüllung verbundene Mühewaltung verteuernd ins Gewicht fallen. Wenn hierfür auch den österreichisch-ungarischen Kollegen ein Teil angerechnet wird, so dürfte dies billigerweise auf keinen Widerspruch stoßen. Die Sätze für die Verpackungskosten von Kisten und Ballen wurden so niedrig wie möglich gehalten. Die Zurücknahme der Kisten zu zwei Drittel des Wertes entspricht der Erfahrung, daß die Kisten doch in wesentlich schlechterem Zustande zurück Postsendungen einerseits und die sprungweise Verteuerung der Verpackungsmaterialien andererseits haben im Laufe der letzten l kommen, als sie hinausgegangen sind. Das Verpackungsmaterial Jahre den Verlag fast ohne Ausnahme genötigt, einen Teil der Ballen verbleibt ohnehin dem Sortimenter; die Verhältnis. dieser Mehrbelastung aus den Abnehmer abzuwälzen. Wenn es tn Z 17» der Verkehrsordnung heißt, daß eine Berechnung der Verpackung zwischen Verleger und Sortimenter in der Regel nicht staltfindct, so hat sich eben allmählich die Über zeugung Bahn gebrochen, daß die derzeitigen Verhältnisse unge wöhnliche sind und sehr Wohl eine Abweichung von der Regel rechtfertigen. Als eine weitere Folge der wirtschaftlichen Umwälzung hat sich die Notwendigkeit herausgcstellt, die Zahlungsziele kürzer anzusetzen. Während z. B. der wissenschaftliche Verlag früher zuin grüßten Teil in Jahrcsrcchnung lieferte, ist er in neuerer Zeit fast ausnahmslos dazu iibergegangcn, kürzere Zahlungs fristen zur Bedingung zu machen und die Jahresrechnung nur noch für den ohnehin eingeschränkten Kommissionsvertrieb be stehen zu lassen. Der schönwissenschaflliche Verlag hatte schon früher den Barvcrkehr bevorzugt bzw. durch Einrichtung von Vierteljahrskonten eine Vereinfachung der Auslieferung ange strebt. Nun wurde es nicht nur vom Sortiment, sondern auch vom Verlag als ein großer Nachteil empfunden, daß jede Firma andere Grundsätze befolgte und ihre eigenen Lieferungsbedin gungen aufstellte. Das Sortiment hat so gar nicht mehr die Möglichkeit, die Berechnungen mit der nötigen Sorgfalt zu prü fen, und vor allen Dingen erschwert es seinen Betrieb außer ordentlich, wenn jeder Verleger andere Zahlungsfristen und andere Zahlungsbedingungen vorsieht. Aber auch für den ein zelnen Verleger ist es sehr schwer, seine Lieferungsbedingungen so einzurichten, daß er einerseits sich vor Schaden schützt und andererseits dem Sortiment keine zu hohen Lasten zumutet. Aus diesen Gründen hat sich im Schoße der Stuttgarter Ver leger-Vereinigung seit längerer Zeit das Bestreben geltend ge macht, einheitliche Grundsätze für die Berechnung der Ver packungskosten und für die Zahlungsbedingungen dem Sortiment mäßig niedrige Berechnung entspricht also durchaus der Bil ligkeit. Die Einrichtung von Barkonlen muß natürlich in jeder Be ziehung dem einzelnen Verleger überlassen werden. Den Sorti- mentsstrmen mit regelmäßigem Verkehr und besonders großem Absatz wird man gern Vierteljahrs-, 2 Monats- oder Monats konten einräumen, während für andere Handlungen die Liese, rung gegen Einsendung innerhalb 3V Tagen in Betracht kommt. Firmen, die nur ganz gelegentlich beziehen, werden kleinere Sendungen nach wie vor am besten als Barpakele durch Kom- Missionär oder unter Postnachnahme geliefert. Die im Buchhandel weitverbreitete Abneigung gegen Postnachnahme ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Die Spesen sind bei größeren Beträgen ge ring im Verhältnis zu den Jnkassogebllhren des Kommissionärs, wenn, wie heute wohl allgemein üblich, Überweisung durch Zahl karte auf das Postscheckkonto des Absenders vorgesehen ist. Häu fige schlechte Erfahrungen mit weniger bekannten Firmen nötigen zudem den Verleger, den Weg der Postnachnahme zu wählen, um sich die späteren unerquicklichen Mahnungen zu ersparen. Einer einheitlichen Regelung dringend bedürftig sind die Zahlungsfristen zur Begleichung der Barkonten und der Liefe rungen gegen Einsendung des Betrags. Die Verleger, die die Barkontcnauszüge pünktlich in den ersten Tagen des folgenden Monats auf direktem Wege den Kontoinhabern zugchcn lassen, können sehr Wohl Regelung des Betrags innerhalb der nächsten 20 Tage beanspruchen. Erfolgt die Überweisung des Betrags nicht bis zum Monatsende, so muß dem Verleger das Recht zustehen, ohne vorhergehende Ankündigung den Betrag durch Postnachnahme zu erheben. Kommt die Nachnahme Wider Er warten uneingelöst zurück, so wird der Verleger zur Benutzung des Mahn- oder KlagcverfahrenS sich genötigt sehen und die handelsüblichen Verzugszinsen von 57» vom Datum des Aus- zuges ab berechnen müssen. Es ist aber zu erwarten, daß gegenüber aufzustellen, und es wurde eine Kommission eingesetzt,; das Sortiment sich mehr und mehr daran gewöhnt, die Handels die der Mitgliederversammlung einen Entwurf für einheitliche Üblichen Fristen einzuhalten und die fälligen Verpflichtungen Bedingungen vorlegen sollte. Eine gewisse Schwierigkeit lag! rechtzeitig zu erledigen. in der Erwägung, ob solche Bedingungen gleichmäßig für alle! Grundsätzlich soll nochmals hervorgehoben werden, baß in Mitglieder verbindlich aufgestellt werden können oder ob sie nur! keinem Falle die vollen Verpackungskosten eingesetzt wurden, son- als unverbindliche Normen ausgegeben werden sollen. Es ist, dern nur ein Teil der durch die Verteuerung entstehenden Mchr- sehr zu begrüßen und zeugt von dem kollegialen Geiste des I belastung. Der Verleger ist außerstande, in seine Kalkulation Stuttgarter Verlags, daß man sich einstimmig auf die erste ^ die vollen Mehrkosten einzurechnen, und sieht sich deshalb genötigt, Möglichkeit einigte und sich somit sämtliche Mitglieder der! wenigstens einen Teil derselben dem Sortiment in Anrechnung Stuttgarter Verleger-Vereinigung zur gleichmäßigen Anwendung zu bringen. Eine einheitliche Regelung der VerpackungSberech- der Bedingungen verpflichteten. nung gibt andererseits dem Sortiment die Möglichkeit, bestimmte Die Versand- und Lieferungsbedingungen gelangen in der! Grundsätze zur Abwälzung dieser Spesen an das Publikum auf heutigen Nummer des Börsenblatts zur Veröffentlichung, und ^ zustellen. Wir denken dabei besonders an Kreuzbandscndungen es mag am Platze sein, zu den einzelnen Punkten eine kurze! mit geringeren Betrögen, wofür weder der Verleger noch der Begründung zu geben. Sortimenter die verhältnismäßig hohen darauf liegenden Ver- Zunkchst wurde ein Unterschied gemacht zwischen in- und sendungskosten aus der Gewinnspanne bestreiten kann, ausländischen Firmen, wobei Österreich-Ungarn, das auch ^ Die Stuttgarter Verleger-Vereinigung ist der Meinung, mit größtenteils die gleichen Portosätze wie das Inland genießt, den von ihr ausgestellten Versand- und Lieferungsbedingungen 1184
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