660 X. 40, 16. Februar 1935. Fertige Bücher. d.Dtschn. Buchhandel. Börsenblatt s. Soeben erschien: Das Ehrenrecht der deutschen Kriegsopfer Die Gesetze vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 541, 544) — unter besonderer Berücksichtigung der Frontzulage — und die Verordnung des Reichs- Präsidenten vom 13. Juli 1934 über die Stiftung des Ehrenkreuzes Von Hanns Seel Ministerialrat, verwendet im Reichs- und Preuß. Ministerium de« Innern 43 Seiten, 8° / Preis l.20 RM Bei Abnahme von 10 Cxpl. je 1.15 RM, von 25 Expl. je 1.10 RM, von 50 Ervl je 1 05 RR? von 100 Expl. je I.- RM. ' Den Deutschen Frontkämpfern widmet der Verfasser, selbst -in Frontkämpfer, dieses Lest. Nach einem kurren Überblick über die bisherige Entwicklung des Militärversorgungsrechts erläutert er die beiden für die Neuordnung der deutschen Kri-asovf-r- Versorgung so wichtigen Gesetze über Änderungen auf dem Gebiet- der Reichsversorgung und des Verfabrens i„ Veesaeauuos. fachen vom z. Juli lgZ4 «Sr-ntzulag-, Verbesserung der Witwenrente usw.» und di- Verordnung des v°r-wiat-n R- chs- Präsidenten über die Stiftung des Ehrenkreuzes vom lZ. Juli 1914. Da überall die Aussiihrunasvorkckrikton bi» in di- letzte Zeit hinein berücksichtigt sind, wird das Lest nicht nur den Drontkämpsern sowie anderen Kriegsteilnehmern und Kriegshinterbliebenen, sondern auch den leitenden Stellen und Ortsgruppen der Rat..soz. Dtsch. Kri-gsopferv-rsorauna - V wie überhaupt allen Stellen willkommen sein, die unsere Kriegsopfer zu betreuen haben. > v u H »»»»»»Mm, Carl Heymanns Äerlag in Merlin Ä) 8 Tleuauslage IS. -20. Tausendl Evangelische Antwort auf Rosenbergs Mgthus ües Lo. Aahrhunöerts von Heinrich Hü ffmeier 04 0. Gr. 3". Zn färb. Umschi. RM -.-0 s Der Gegner urteilt: „Siissmeiers Auch ist männlich und aufrecht, er erklärt, daß der Kamps mit „voller fachlicher Klarheit und Schärfe" zwischen „D-utfchr-ligion" und Christusreligion geführt werden muh. Kiiffmeier weih seine chrifi. sichen, witt sagen sein- theologischen Waffen gut zu gebrauchen . . ." „Tlorbland"