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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1919
- Strukturtyp
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- Band
- 1919-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1919
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 279, 16. Dezember 1919. Ergebnis der Ermittlung und der Prüfung Mitteilung zu machen. Sofern das Nei-chsministerinm des Innern die Ermittlung und Prüfung veranlaßt hat, trägt es die Kosten. 8 3. Jeder Besitzer von Kunstwerken hat sie den mit einem Ausweis der Landeszcntralbehöröe versehenen Sachverständigen ans Verlangen zu zeigen, die Prüfung zu gestatten und die hierfür erforderlichen Aus künfte zu erteilen. 8 4. Werden eingetragene Kunstwerke veräußert oder an einen anderen Aufbewahrungsort verbracht oder geraten sie in Verlust, so hat der bisherige Besitzer unverzüglich dem Neichsministerium des Innern hiervon, gegebenenfalls unter Angabe des neuen Besitzers und Aufbe wahrungsorts, Mitteilung zu machen. Zur Erstattung der Mitteilungen ist neben dem alten der neue Besitzer verpflichtet. 8 s. Wird die Erlaubnis zur Ausfuhr eines eingetragenen Kunstwerkes nachgesucht, so hat der Besitzer das Kunstwerk dem Prüfungsausschüsse des Ncichsministcrinms des Innern (8 3 der Verordnung) vorzu führen oder seine Besichtigung an Ort und Stelle durch den Aus schuß oder seine Beauftragten zu gestatten. Berlin, den 11. Dezember 1919. Der N e i ch s m i n i st e r desInncrn. K o ch. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 285 vom 12. Dezember 1919.) manchen Gebieten, so führte der Vortragende aus^habe der Krieg für die Deutschen auch eine Verschiebung der Sprachengebiete mit sich ge bracht. Außer dem Niederländischen und Finnländischen bzw. den s skandinavischen Sprachen werde das Portugiesische, Spanische, Italieni sche nod Russische mehr in die Erscheinung treten. Von besonderer Be deutung aber sei das Polnische, das man jetzt auch mehr im deutschen Buchhandel antressen werde. Auch das Jiddisch beanspruche mehr Be achtung als früher. Im Kriege habe es zur Verständigung mit den j slawischen Völkern wesentlich beigetragen, abgesehen von der lebhaften ! Beeinflussung durch die zionistische Bewegung. Herr Hellwig betonte, daß der Buchdrucker jede Gelegenheit ergreifen müsse, sein sprachliches Wissen zu erweitern. Redner gab sodann die Mittel und Wege an (Lernmethoden, Lehrbücher, Unterricht usw.), die der Erlernung von i fremden Sprachen, der Weiterbildung und Festigung dienen. An den ! Vortrag schloß sich eine ausführliche Aussprache. In dieser wurde — j wie bereits früher schon — befürwortet, solchen Gehilfen, die viel > Fleiß, Mühe und schließlich auch Kosten ans die Erlernung fremder ^ Sprachen verwenden, Entgegenkommen bei der Entlohnung zu zeigen. Das sei um so mehr geboten, als man z. B. in Leipzig in letzter Zeit die Beobachtung «lachen könne, daß leistungsfähige jüngere Kräfte Stel lungen im Auslande annähmen, und zwar meist zu günstigen Bedin gungen. Allgemein wurde die Aneignung und das Bekanntmachcn mit fremden Sprachen als eine wichtige und ernste Sache bezeichnet. Gegen die Zersplitterung des Meßwesens. — Vor einigen Tagen ging eine Notiz durch die Presse, wonach im Neichswirtschaftsministe- rium Besprechungen über den Vorschlag einer Aufteilung der deutschen Messen unter Leipzig, Frankfurt und Hamburg und die beabsichtigte Gründung eines Neichsmesseamts stattfinden sollten. Hierzu teilt uns das Leipziger Meßamt mit, daß das Mitglied seines Anfsichtsrates, Gehcimrat Or. Mathies in Berlin, von derartigen Verhandlungen keine Kenntnis hatte. Im übrigen ist gleichzeitig mit der Meldung von den bevor stehenden Besprechungen eine ausführliche Äußerung des Neichswirt- schaftsministers veröffentlicht worden, worin er ausdrücklich gegen die Zersplitterung des Meßwesens in Deutschland Stellung nimmt und ein Neichsmeßamt für überflüssig erklärt. Die Schweiz dankt für deutsche Schundliteratur. Unter dieser Überschrift lesen wir in Leipziger Tageszeitungen: »Dem Vorstand des schweizerischen Bundes gegen unsittliche Literatur sind zahlreiche An preisungen von Schundliteratur deutscher Verleger mit dem Ansdruck höchster Entrüstung zugegangcn. Die Oberpostdirektion in Bern hat verfügt, daß die Anpreisungen und auch die Büchersendungen selbst der schweizerischen Bundesanwaltschaft als beschlagnahmt einzusenden sind.« Es wäre von Interesse, zu erfahren, welche Firmen von dieser Maßnahme, die durch das Eingreifen der Oberpostdirektion in Bern den Charakter einer Maßregelung angenommen hat,,betroffen worden sind. Auch in den nordischen Ländern wendet man sich entrüstet gegen die Einführung zweifelhafter literarischer Erzeugnisse ans Deutschland, wie sie jetzt'von einzelnen Verlegern ans den Markt gebracht werden. Dem Deutschtum im Ausland wird durch den Export derartiger Lite ratur ein schlechter Dienst erwiesen, zumal da dadurch ein eigenartiges Licht ans die sittlichen Zustände Deutschlands nach dem Kriege ge worfen wird. Der Gewcrkschaftsbund kaufmännischer Angestellten - Verbände (Fachgruppe für das gesamte Papierfach) hat nachstehende Entschließung gefaßt: Die am 10. November 1919 im Kaufmännischen Gewerkschafts- Hause zu Berlin versammelte Fachgruppe des Gewerkschaftsbundes kauf männischer Angestellten-Verbände für das gesamte Papierfach begrüßt die von der NcichSkommission zur Sicherstellung des Papicrbedarss be absichtigte Einführung der Meldepflicht des Nollendrnckpapiers zur Be kämpfung des verwerflichen Schleichhandels mit Zcitnngspapier. Sie mißbilligt den Schleichhandel in jeder Form und fordert alle Kollegin nen und Kollegen, die in der Papiererzeugung, im Druckgewerbe, im Verlag und in der Papiervcrwertung tätig sind, auf, die Ausführung von Schleichhandelsaufträgen zu verweigern und etwaige Übertretungen de.m Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten-Verbände zu melden. Die Fremdsprachen und ihre Bedeutung für den Buchdrucker nach dein Kriege. — Über dieses Thema sprach in der Typographischen Ge sellschaft zu Leipzig vor einer zahlreichen Zuhörerschaft der bekannte Jachschriftsteller Obcrkorrcktor Wilhelm Hellwig. Wie ans so Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschecho- Slowakci. — Das in Nr. 234 des Börsenblattes mitgetcilte Überein kommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschecho-Slowakei hat - nachträglich in einigen Punkten eine Abänderung erfahren. Nach Mit teilung des Reichswirtschaftsministerinins lautet die endgültige Fas sung wie folgt: 1. Graphische Verlagsartikel und verwandte Papierwaren dür fen aus Deutschland nach der Tschecho-Slowakischen Republik nach Maß gabe der bestellenden Einfnhrbestimmungen eingeführt werden. 2. Anfertigungen werden von den tschecho-slowakischen Ver legern nach einem noch yon der Prager Kommission festzusetzendcn Schlüssel zur Vergebung nach Deutschland freigegebcn. Gegenwärtig beträgt die zur Vergebung nach Deutschland bestimmte Quote minde stens 50°/,. 3. Die Freigabe schließt in beiden Fällen die Einfuhrbewilligung und die Devisenbewilligung seitens der Tschecho-Slowakischen Republik in sich, sobald die in Vorbereitung befindliche neue Tevisenordnung in Kraft tritt. 4. In gleichem Umfang gestattet Deutschland die Einfuhr graphi scher und Papiererzengnisse im Nahmen der bestehenden Einfnhrbe stimmungen. 5. Deutschland wird der Ausfuhr von Maschinen, Einrichtungen, Chemikalien, Papier, Karton, Schriften, Farbstoffen, Schriftgut und sonstigen Bedarfsartikeln der graphischen Industrie nach der Tschecho- Slowakischen Republik keine Schwierigkeiten machen. 0. Die grundsätzlichen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen Deutsch lands und der Tschecho-Slowakischen Republik werden durch dieses Ab kommen nicht berührt. Genehmigt in der Sitzung des Unterausschusses fiir Papier und graphische Gewerbe der Tschecho-Slowakischen Ein- und Ansfnhrkom- mission in Prag am 7. Oktober 1919 mit dem Ersuchen, daß die laut mehrfacher Beschwerden bestehenden formellen Schwierigkeiten bei der Einfuhr nach Deutschland tunlichst beseitigt werden. Ein neu ausgcfnttdenes Fragment des Lysins. — In der letzten Sitzung der Sächsischen Akademie der Wissenschaften legte Prof. Koertc eine Arbeit von Prof. Justus H. Lipsins, zugleich Senior der Leipziger Universitätsdozenten wie ältestes Mitglied der Sächsischen Akademie, über Lysias' Reden gegen Hippotherses und das attische Metökenrccht vor. Diese behandelt die nengefnndcnen Neste einer Rede des Lysias, die wertvolle Aufschlüsse über das Leben des Redners und seine recht liche Stellung im attischen Staate ergeben. Vielerörterte Fragen über die rechtlichen Verhältnisse der in Attika wohnenden Fremden lassen sich mit Hilfe des neuen F-nndes lösen. Großstädtische Zeitungsverleger im Kampf gegen die geplante An- zeigenstencr. — In Berlin wandte sich in einer außerordentlichen Voll versammlung die »Vereinigung Großstädtischer Zeitungsverleger« gegen die in Aussicht genommene und auf einen Staffeltarif anfgebante An- zeigenstcuer, die nach dem Jahresumsatz bemessen werden soll. Darnach soll besteuert werden ein Jahresumsatz bis 100 000 .// mit 1>6°/,, bis 200 000 mit 2°/», bis 300 000 mit 3°/., bis 500 000 .F mit 4°/,, bis 750 000 mit 6°/», bis 1 000 000 mit 8°/,, von 8 bis 10 000 000 ./k mit 24°/, und über 10 000 000 ^ mit 25°/,. Hierzu tritt noch ein be sonderer Zuschlag von 5°/,. wenn der Anzeigenteil der gesamten Zeitung
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