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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1894
- Sprache
- Deutsch
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3862 Sprechsaal. 144, 2S. Juni 1894. danach eine große centrale Landesbibliothek — und zwar in Bern — angelegt, die eine vollständige Sammlung der gesamten schweizerischen Litteratur seit dem Jahre 1848 darstellen soll. Weiter in der Zeit zurückzugehen, empfahl sich nicht, da sonst eine wirkliche Vollständigkeit kaum zu erzielen gewesen wäre. Außerdem sind Bibliotheken wie die Züricher und Basler Stadlbibliothek oder die St. Galler Stiftsbibliothek durch einzelne Spezialitäten in der ganzen Welt bekannt genug, so daß ein Forscher niemals in Verlegenheit geraten wird, wohin er sich wenden soll. Für die neuere Zeit indessen mit ihrer ins Enorme gesteigerten litterarischen Produktion ist ein gedeihliches, wissenschaftliches Arbeiten nur möglich, wenn man in jedem Falle genau weiß, in einer Bücher sammlung alles ohne Ausnahme zu finden, was erschienen ist. Daher ist die endliche Verwirklichung eines Planes einer centralen Landes bibliothek für die ganze Schweiz freudig zu begrüßen.- . Die Fremdwörter-Verdeutschung und das Gesetz. — Das »Wochenblatt- für die Kreise Neuhaldensleben, Gardelegen und Wolmir- stedt veröffentlicht folgenden »Strafbefehl. Auf den Antrag der königl. Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, in Nr. 55 des Jahrgangs 1894 des von Ihnen gedruckten und verlegten Wochenblattes für die Kreise Neuhaldensleben, Gardelegen und Wolmirstedt sich als -ver antwortlichen Schriftleiter- bezeichnet zu haben, während Sie ver pflichtet gewesen wären, den Ausdruck »verantwortlicher Redakteur- zu gebrauchen (Uebertretung gegen 7, 19 I des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874), eine der königlichen Staatskasse gebührende Geld strafe von 3 >6 und, im Falle diese nicht beigetrieben werden kann, eine Haststrafe von 1 Tag festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten mit 1 ^ 20 ^ auferlegt.. Umfang der graphischen Gewerbe in Leipzig. — Zu An fang des Jahres 1894 bestanden in Leipzig und den zum Stadtbezirk gehörenden Vororten: Buchdruckereien 141, Buchbindereien 169, Buch handlungen 677, Farbefabriken, Handlungen mit Bedarfsartikeln u. s. w. 30, Schriftgießereien, Stereotyp- und galvanoplastische Anstalten 19, Litho graphische Anstalten und Steindruckereien 129, Liniieranstalten 11, Kupfer- und Stahlstecher 11, Kupfer- und Stahldrucker 8, Lichtdruck- Anstalten 6, Notenstecher und Notendrucker 8, Holzschneider 96, Zinko- graphische Anstalten 21, Graveure, Stempelschneider u. s. w. 60, Papier- l sn-xroZ-Firmen 20. Beschäftigt wurden im graphischen Gewerbe 15 067 Personen, davon 3089 Arbeiterinnen. Graphischer Musteraustausch. — Zur Besprechung des neuesten Bandes des Musteraustausches des Deutschen Buch druckervereins hatte der Vorstand der Typographischen Gesell schaft zu Leipzig drei Kommissionen gewählt, in Erwägung, daß es vorteilhafter und interessanter sei, das Resultat einer Sammelarbeit statt einer individuellen Meinungsäußerung über den Austausch zu hören. An den beiden letzten Sitzungsabenden erstattete die erste der Kommissionen Bericht über die Satzbeiträge. Sie ging dabei auf jeden Beitrag, der In teresse bot, kritisch ein und hob das Schlechte wie das Gute entsprechend hervor. In dem einleitenden Referat ist die Frage erörtert worden, ob das jährliche Erscheinen des Austausches von Nutzen sei oder nicht. Allgemein neigte man sich dem Standpunkte der Kommission zu, die eine ein- oder zweijährige Unterbrechung für zweckmäßig erachtete. Mit dem Beschlüsse des Austausch-Ausschusses, lithographische Beiträge nur in beschränkter Anzahl aufzunehmen, konnte man sich nicht einverstanden erklären, da der Austausch kein -typographischer-, sondern ein allgemeiner -gra phischer« sein solle. Dagegen befürwortete man, daß der Ausschuß die Beiträge in qualitativer Hinsicht noch strenger prüfen solle, da mit das Nichtssagende, wie es im neuesten Bande noch genugsam vertreten sei, vollends verschwinde. Auch der Einlieferungstermin müsse energischen Abschluß erfahren, damit die Klagen über den letzteren Punkt aufhörten. Die Firmen, die ihre Beiträge nur anmeldeten, aber nicht lieferten, seien auch im Verzeichnis wegzulasseu. Bei der Einzelbesprechung der Satzbeiträge wurden die Licht- und Schattenseiten der Ausführung gebührend beleuchtet; leider läßt sich der Uinfänglichkeit halber von den zahlreichen interessanten Bemerkungen, die von den Einzel- kritiken in manchem abweichen, nichts wiedergeben. Im ganzen war die Kommission der Meinung, daß der neue Band von seinen Vorgängern, soweit die Satzbeiträge in Betracht kommen, qualitativ wenig abweicht und einen Fortschritt kaum erkennen läßt. (Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker.) Ausstellungen. — Eine Bienen-Ausstellung wird am 4. August d. I. in Osterode (Ostpreußen) eröffnet werden, wozu sich Herr P. Minning die einschlägige Litteratur erbittet. Eine Gartenbau-Ausstellung, bei der die Ausstellung der gärt nerischen Litteratur von der Firma M. Hiller, vorm. Michelly, besorgt Wird, wird im September d. I. in Königsberg i/Pr. stattfinden. Sprechfaul Zum Abschluß der Konten. II. (Vgl. Börsenblatt Nr. 141.) Die Klage des Herrn Robert Lutz in Stuttgart hat gewiß ihre Berechtigung. Auf der andern Seite ist aber der Sortimenter gar nicht im stände, auch seinerseits sechs Wochen nach Kantate die Konten abzu- schließen, da erfahrungsgemäß die Streichungen oder Aenderungen der Disponenden nicht Wochen-, sondern monatelang auf sich warten lassen. Ja. besonders große Firmen behalten sich selbst dann noch weitere Rekla mationen vor, so daß einzelne, wie ich es erlebte, sogar noch im November einliesen. Ich denke deshalb, die Möglichkeit einer Abhilfe kann nur dadurch herbeigeführt werden, daß ebenso wie der Sortimenter zur rechtzeitigen Remission bis Kantate gezwungen ist, genau ebenso auch der Verleger verpflichtet werden müßte, seine Reklamationen spätestens sechs Wochen nach Kantate endgiltig einzusenden. Magdeburg, den 22. Juni 1894. C. E. Klotz. Büchcrverlrieb i« Pfarrhäusern. IV. <Bgl. Börsenblatt Nr. 12g. 135. 138.) Derselbe Fall mit einem Kindergesangbuch, wie in Nr. 138 mit geteilt wurde, ist auch bei mir vorgekommen. Ich durfte den Herren > Geistlichen das Gesangbuch zur Einführung in einzelnen Exemplaren' besorgen, und nachher bei der Hauptbestellung hatte ich das Nachsehen, da der eine der Herren die Bestellung direkt an den Verleger machte. So ging es mir auch mit einer bekannten -Kinderzeitschrift-; zur Be sorgung von Probenummern war ich gut genug, und nachher wurde auch direkt beim Verleger bestellt, der sogar die Zeitschrift billiger lieferte, als dem Sortimenter. Ich könnte noch eine große Reihe von Fällen milteilen und Nach weisen, wie viel Bücher, Bibeln, Sprüche, Bilder, Photographieen rc. in den Pfarrhäusern vertrieben werden. Den Lehrern ist es verboten worden, Bücher rc. zu verkaufen, durch eine Verfügung, die letztes Jahr herauSkam. Sollte nicht bei den Pfarrern eine solche Maßregel besser angebracht sein, als bei den Lehrern? Thummam. Rundschreiben über Neuigkeiten. Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, wie wichtig es ist, daß die Rundschreiben der Verleger an die Sortimenter so eingerichtet werden, daß auch das als Abnehmer gedachte Publikum die Ansprache über die »längstempsundene Lücke« der Litteratur ohne Nachteil für den Sortimenter lesen kann, während, davon getrennt (am Rande, in einer Ecke oder auf der 3. oder 4. Seite) der Verlangzettel mit den Netto preisen und recht vielen Freiexemplaren für thätige Verwendung sich befinden würde. — Es sind immer noch nur wenige Verleger, die so verfahren — diese gewiß nicht zu ihrem Schaden. e. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (26871) x Wir teilen hierdurch ergebenst mit, daß wir mit dem heutigen Tage mit dem verehrlichen Sortimentsbuchhandel in direkten Verkehr treten; unsere Kommission hat gütigst Herr H. Keßler in Leipzig übernommen: Der Zuschauer. Halbmonatsschnst für Kunst, Litteratur und öffentliches Leben nebst dem bumoristiick - iatiriiibe» Beiblatt Pasquino und der Romanbeilage in Buchform erscheint in Stärke von 2—2'/, Bogen am 1. und 15. eines jeden Monats und ist ein dankbares Vertriebsobjekt. Die Bezugsbedingungen sind folgende: Vierteljährlich 3 ^ ord, 2 no. u. 7/6;
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