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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1894
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- Deutsch
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188, 18. Juni 1894. Nichtamtlicher Teil. 3709 anzeigcr- erscheinenden, von G. redigierten Zeitschrift »Häuslicher Rath geber für alle deutschen Hausfrauen- wurden für die bis zu einem bestimmten Termin einzusendenden Lösungen dreier Preisrätsel 4 Preise in Aussicht gestellt, deren Gewinner durch das Los bestimmt werden sollten. Die Uebermittelung der Abonncmentsquittung wurde dabei als nicht erforderlich bezeichnet. G. wurde wegen Veranstaltung einer öffent lichen Ausspielung ohne obrigkeitliche Erlaubnis im Sinne des tz 286 Str.-G.-B. angeklagt. Die Strafkammer sprach ihn frei, weil die Hinzu ziehung von Nichtabonnenten, ohne einen Einsatz zu leisten, dem Unter nehmen den Charakter einer Lotterie entzöge Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgerichts das erste Urteil auf, indem es begründend ausführte: »Aus der bloßen Zulassung von Nichtabonnenten folgt noch nicht ohne weiteres, daß nur solche Per sonen. die jenen Einsatz (den Abonnementspreis) nicht erlegt haben, für das Unternehmen gewonnen worden sind. Jedenfalls ist in dem ange fochtenen Urteil eine Feststellung nach dieser Richtung nicht getroffen. Dasselbe läßt es vielmehr erkennbar offen, daß neben einzelnen Nicht- abonnenten, die das Blatt z B. in Gastwirtschaften rc. lesen, vorzugs weise Abonnenten sich an der Konkurrenzlösung beteiligt haben. Es ist dann aber auch weiter nicht ausgeschlossen, daß diese ihr Abonnement ganz oder teilweise als Einsatz für die Ausspielung zahlen.» Die Lehrerhaus-Buchhandlung in Wien*). Unter diesem Titel bringt die Nummer 4 (vom 1 Juni d. I.) der »Mittheilungen des Lehrerhaus - Vereines in Wien- folgenden Artikel, den die Oester- reichisch-ungarische Buchhändlerkorrespondenz veröffentlicht: »Es ist ein lehrreiches Stück Nechtsgeschichte, welches sich aus An laß der Bewerbung unserer registrierten Genossenschaft »Buchhandlung des Lehrerhaus-Vereins in Wien- um Uebertragung einer Buchhändler- Konzession abgespielt hat. Die Angelegenheit ist leider noch nicht so weit gediehen, daß wir daran gehen könnten, die Geschichte in allen ihren höchst interessanten Einzelheiten der Oeffentlichkeit zu übergeben und zu zeigen, welch eigentümliche und kleinliche, gehässige und geradezu verblüffende Nolle die Wiener Buchhändler dabei gespielt haben, die mit den stärksten, gewagtesten Mitteln gegen unsere Bestrebungen ankämpften und selbst vor allgemeinen Anschuldigungen gegen den Lehrerstand nicht zurückschrecklen; es ist die Stunde noch nicht da, wo wir werden beweisen dürfen, daß die Lehrer noch von vielen als Staats bürger zweiter Klasse betrachtet werden, die nicht vollberechtigt sind und denen man von seiten der Verwaltung verweigern darf, was man den Angehörigen anderer Stände nicht verweigert. Was wir gegenwärtig thun können und dürfen, ist, zu zeigen, daß wir trotz aller gehässigen Gegnerschaften doch in der Lage sind. Einrichtungen zu treffen, welche es uns ermöglichen, unsere geistigen Kräfte in den Dienst der eigenen Sache zu stellen und den Gewinn aus den Werken geistigen Schaffens für die löblichen Zwecke unseres Vereines zu sichern. »Man kann es uns verwehren, eine Buchhandlung zu erwerben, Besitzer einer solchen zu werden; nicht verwehren aber kann man unS, mit einer der bestehenden Buchhandlungen ein Ueberetnkommen zu treffen, kraft dessen diese verpflichtet ist, uns (die wir ihr da durch einen großen Kundenkreis verschaffen, daß wir unseren Bedarf an litterarischen Werken bet ihr decken) einen bestimmten, vertragsmäßig genau festgesetzten Anteil am Reingewinne auszuzahlen. Bekanntlich zählen die Lehrer zu den besten Buchhändler-Kunden; denn kein Mitglied irgend eines anderen Standes ist so wie der Lehrer darauf angewiesen, den litterarischen Erscheinungen die ganze Auf merksamkeit zuzuwenden, auf stetige Fortbildung bedacht zu sein, Zeit schriften zu halten u s. w. Es dürfte kaum einen Lehrer geben, Ader nicht mindestens jährlich 10 fl. an einen Buchhändler zahlt; das macht bei 4000 Mitgliedern unseres mächtigen Vereines einen jähr lichen Umsatz von 40000 fl, und da es auch Lehrer giebt, welche gs (alljährlich 50 bis 100 fl. und noch mehr für litterarische Werke aus geben, so steigert sich dieser Umsatz und damit auch der Gewinn aus demselben bedeutend. »Da es nun Mittel und Wege giebt, dem Lehrerhaus-Vereine einen Teil dieses Gewinnes zu sichern, so wäre es unverzeihlich, die selben nicht zu benützen Wir haben deswegen mit der Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung Alfred Siegl in Wien einen Vertrag abge schlossen. durch welchen diese Firma verpflichtet wird, einen Teil des erzielten Reingewinnes — nach Maßgabe des durch unsere Mitglieder bewirkten Gesamtumsatzes — an den Lehrerhaus-Verein abzuliefern. Daß die Vereinsmitglieder, welche ihren Bedarf durch diese Firma decken, nebstbei dieselben Begünstigungen genießen, welche von- allen anderen Buchhändlern gewährt werden dürfen, ist selbstverständlich. »Man kann ein solches Uebereinkommen mit der genannten Firma schon deshalb nicht verübeln, weil wir schon in dem gleichen Verhält nisse zu Wiener Buchhändlern gestanden sind, wie dies aus den Lte- feranten-Verzeichnissen der Jahre 1888 bis 1893 hervorgeht; nur war es seit 1891 dem Gutdünken der betreffenden Firmen überlassen, welchen Betrag sie an den Verein abliefern wollten. Wie gering diese Beträge waren, wollen wir lieber verschweigen. »Es ergeht nun an alle Vereinsmitglieder die dringende Bitte, vom heutigen Tage an ihren Bedarf an Erzeugnissen deS Buch druckes u. s w. bei der genannten Firma zu decken. Eine kurze schriftliche Anzeige an dieselbe genügt, um in den Kundenkreis der selben ausgenommen zu werden, und es wird Sache der gewonnenen Buchhandlung sein, dafür zu sorgen, daß alle Bestellungen pünktlich und gewissenhaft ausgeführt werden. »Wenn alle unsere Mitglieder in dieser Richtung eines Sinnes sind, dann wird der Lehrerhaus-Verein bald auf einen Erfolg zurück blicken können, wie er bisher keinen auszuweisen hatte, und er hat gewiß schon Bedeutendes erreicht. Es handelt sich daher lediglich darum, daß wir uns zur That aufraffen, daß wir uns zusammen- schließen, um den Beweis zu erbringen, daß wir uns nicht wehrlos zu Staatsbürgern niederer Ordnung herabwürdigen lassen Die Wiener Buchhändler konnten zwar die Uebertragung der Konzession auf unsere Genossenschaft Hintertreiben; aber sie können eS nicht verhindern, daß wir unsere Bücher kaufen, wo es unS beliebt, und so werden wir zwar keine eigene Buchhandlung haben, aber doch — wenigstens teilweise — erreichen, was mir durch eine solche erreichen wollten. »Schwer war der Kampf, viel Unbill mußten wir seitens der Wiener Buchhändler über uns ergehen lassen; aber als Sieger werden wir aus dem Kampfe hervorgehen, wenn wir einig sind und fest Zu sammenhalten. »Die Adresse unseres Buchhändlers ist: Alfred Siegl inWien, 19/1, Hauptstraße 28. Die Vereinsleitung.- Verurteilung. Der 2. Strafsenat des Reichsgerichts verwarf am 15. d. M. die Revisionen der Herren Plack-Podgorski, Dewald und Schwennhagen, die am 17. März vom Landgerichte I in Berlin wegen Beleidigung des Ministers vr. von Miquel und des Reichs kanzlers Grafen Caprivi, verübt durch die Schrift Plack-Podgorski, Pharisäer und Heuchler, zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. (Vgl. Börsenblatt 1894 Nr 61 und 67.) Museum für Bibliothekswesen. — Nachdem die Gegenstände der deutschen Unterrichtsausstellung aus Chicago wieder in Berlin an gelangt sind und darunter in Gruppe IX die Abteilung für deutsches Bibliothekwesen, hat die Generalverwaltung der königlichen Bibliothek Schritte unternommen, um diese Universitätsausstellung, in der nicht weniger als 123 deutsche Bibliotheken vertreten sind, zusammenzuhalten und damit den Grundstock für ein Museum für Bibltothekwesen zu bilden. Neben den Katalogen der Bibliotheken und der ge samten Litteratur über die Bibliothekwissenschaft, wird das Museum namentlich auch über die bibliothektechnischen Einrichtungen einen Ueberblick gewähren. So wird es von besonderem Werte sein, die verschiedenen Bauarten und die inneren Einrichtungen möglichst vieler Bibliotheken im Modell nebeneinander dargestellt zu sehen, im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die es inacht, auf möglichst geringem Raum möglichst viele Bücher bequem erreichbar so auszustellen, daß überall die Beleuchtung eine ausreichende ist Nicht minder wertvoll werden für den Fachmann Zusammenstellungen der Einrichtungen für den ge schäftlichen Gang, für Zuwachsverzeichnisse, Katalogisierung, Quittungs wesen u s. w. sein. In Oesterreich verboten: Hoffmann, A., Eine Warnung an die Frauen und Mädchen aller Stände. Pankow-Berlin 1893, A. Hoffmann's Verlag. Mackay, John Henry, Die Anarchisten. Culturgemälde aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Berlin 1893, Magazin s. Volksliteratur F. Harnisch L Comp. Heft 19 und 20 — Dichtungen. München und Leipzig 1886, Verlag von Otto Heinrich. O, welche Lust Soldat zu sein. Ernsteres aus den Ferien-Colonien. Pankow-Berlin 1893, A. Hoffmann's Verlag. Schwechter, Ed., das Lied vom Levi. Verlag der antisemit. Buchhandlung Eduard Hensel, Köln a/Rh. Sturm. 2. durchgesehene und vermehrte Auflage Zürich 1890, Verlags magazin I. Schabelitz. Wolf, Herm., Warum ich nicht mehr Volksschullehrer bin. Ein Vortrag. Pankow-Berlin, A. Hoffmann's Verlag — Capitalismus und Heilkunde oder Doctor und Apotheker. Ebda. 1893. Wurm, Em., Die Naturerkenntnis im Lichte des Darwinismus. Pankow- Berlin 1891, A. Hoffmann's Verlag. — Die Lebenshaltung der deutschen Arbeiter. Pankow-Berlin 1892, A. Hoffmann's Verlag. Kanadisches Urheberrecht. — Die Kanadier, die im Jahre 1889 ein neues Urheberrechts-Gesetz durch Parlamentsbeschluß annahmen und nun bereits seit 5 Jahren auf die zum Inkrafttreten erforder liche Genehmigung der britischen Centralregierung warten, haben ihre Unzufriedenheit über diese Angelegenheit mit einem soeben vom General-Gouverneur durch daS Kolonialamt an die Regierung in London gerichteten Memorandum zum Ausdruck gebracht. Die KOI* ') Vgl. Börsenblatt 1894 Nr. 38 u. 46.
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